Elektromobilität

Neue Maßnahmen für die Förderung der Elektromobilität

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Zum 1. Juni 2019 starten neue E-Förderungen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Bundesland bis 2030 jedes dritte Auto klimaneutral fährt. Dazu gehört vor allem die Verbreitung von Elektrofahrzeugen aller Art im Land. Mit erweiterten und neuen Förderlinien werden zahlreiche Zielgruppen bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen oder der Planung und Umsetzung von Konzepten im Bereich E-Mobilität gefördert.

So kann zum 1. Juni 2019 eine attraktive Förderung zur Anschaffung von E-Taxis starten. Exklusive Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis wird ebenfalls bezuschusst. Außerdem werden E-Roller für Sharing-Systeme in die Förderung aufgenommen. Darüber hinaus wird die Verschrottung alter Verbrennungszweiräder und gleichzeitige Anschaffung von E-Zweirädern in Form einer Abwrackprämie unterstützt. Für Kommunen gibt es neue Fördermöglichkeiten für Beratungskonzepte und der Umsetzung von Maßnahmen zur Bevorrechtigungen von Elektrofahrzeuge. Gleichzeitig wird der bereits etablierte BW-e-Gutschein um weitere Antragsberechtigte ergänzt.

Alle Fördermöglichkeiten, Fördersätze und Förderhöhen gibt es in folgender Übersicht.

Im Rahmen des Nachtrags zum Haushalt 2018/19 hat der Landtag im Dezember 2018 zusätzlich 40 Millionen Euro für die Förderung der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität“ für die Jahre 2018 bis 2021 bereitgestellt.

„Mit unseren Förderangeboten setzen wir attraktive Anreize für eine elektrifizierte und nachhaltige Mobilität und gleichen die derzeit noch höheren Anschaffungskosten aus. Elektrofahrzeuge sind energieeffizient, praktisch und längst alltagstauglich“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.

Mit den neuen Förderungen wird die bereits erfolgreich laufende Elektromobilitätsinitiative weiter ausgebaut. Seit Beginn der Fördermaßnahmen im Jahr 2017 konnten über 1.300 E-Lastenräder und rund 900 E-PKWs gefördert werden. Die bewilligte Gesamtfördersumme für den BW-e-Gutschein beträgt rund 3,5 Millionen Euro und hat dadurch insgesamt rund 22 Millionen Euro Gesamtinvestition in Elektrofahrzeuge (Nettolistenpreis) bewirkt. Damit erreicht die Förderung eine Hebelwirkung von einem Faktor über sechs.

Die Elektromobilität nimmt zunehmend an Fahrt auf und wird dadurch immer stärker in Baden-Württemberg sichtbar. Gleichwohl ist die Zahl der Zulassungen noch sehr niedrig. Gemessen an den Gesamtzulassungen ist die Stadt Stuttgart mit über 3.500 (1,2%) zugelassenen E-Fahrzeugen (Vollelektrisch und Plug-in-Hybrid) Spitzenreiter unter den Kommunen, gefolgt vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 1.761 (1,1%) Fahrzeugen (vgl. Tabelle ausgewählter Städte und Landkreise).

„Die Förderprogramme sollen dazu beitragen, die Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen weiter zu erhöhen, damit wir den angestrebten Klimazielen näherkommen“, so Hermann.

Alle Informationen zu den Förderkonditionen und der Antragstellung der erweiterten Elektromobilitätsförderung finden Sie unter www.elektromobilität-bw.de.

Informationen zur Fördermaßnahme SAFE mit der das Land für den Aufbau eines flächendeckenden Sicherheitsladenetzes für Elektrofahrzeuge sorgt finden sie hier.

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