Verkehrssicherheit

Pilotprojekt des Landes zur Erforschung von Unfallaufkommen

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Vierjährige Studie soll Auswirkungen der Fahrtgeschwindigkeit für das Unfallaufkommen auf Bundesautobahnen untersuchen

„Wir müssen alles dafür tun, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer auf unseren Straßen jederzeit sicher und unfallfrei unterwegs sein können.“ Das sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am 23.09.2015 in Geisingen (Landkreis Tuttlingen), wo er den Startschuss für einen Pilotversuch des Landes für mehr Sicherheit auf Autobahnen gab. 

Hermann weiter: „Das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit ist oft die Hauptursache für Unfälle auf der Autobahn.“ Bei der Untersuchung soll daher herausgefunden werden, inwieweit das Unfallaufkommen durch die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h reduziert werden kann.
Die Durchführung des Pilotversuchs findet auf zwei Strecken statt: Der A 96 von Achberg bis Aitrach und auf der A 81 von Hegau bis Bad Dürrheim. Während des vierjährigen Projekts sollen die Auswirkungen der Tempolimitierung auf das Unfallgeschehen, das Verkehrsverhalten und die Verkehrsabläufe untersucht werden. Die EU, der Bund und die Landesregierung haben bis 2020 das Ziel vorgegeben, die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent zu reduzieren (ausgehend von den Unfallzahlen des Jahres 2010). Mit der Erprobung soll daher auch geprüft werden, ob dies durch die Maßnahmen auf den ausgewählten Pilotstrecken erreicht werden kann.

Darüber hinaus soll ermittelt werden, inwieweit sich die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf Lärm und Abgasausstoß auswirkt. In Geisingen, das von der Autobahn 81 durchschnitten ist und dessen EinwohnerInnen sehr unter dem Lärm der Fahrzeuge leiden, gab Minister Hermann die Einzelheiten des Projekts bekannt. Gleichzeitig enthüllte er zwei Banner mit der Aufschrift: „Langsamer ist leiser!“ und „Langsamer, leiser, sicherer!“. 

Hintergrundinformationen:

Ab September 2015 soll mit den Voruntersuchungen auf den noch unbeschränkten Streckenabschnitten begonnen werden, die Einrichtung des Tempolimits ist für Ende Mai 2016 vorgesehen.

Für den Pilotversuch ausgewählt wurden längere, zusammenhängende Streckenabschnitte auf Bundesautobahnen in Baden-Württemberg, 

  • auf denen bislang überwiegend keine Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet worden sind, also Streckenabschnitte außerhalb von Ballungsräumen,
  • auf denen hohe Differenzgeschwindigkeiten zwischen den Fahrzeugen anzunehmen sind,
  • die repräsentativ sind für das überwiegende BAB-Streckennetz,
  • die durch die Festlegung einer Gesamtlänge der Erprobungsstrecken auf insgesamt 80 km Autobahn den statistischen Anforderungen an die notwendige Anzahl von verwertbaren Einzeldaten genügen.

In den letzten Jahren hat die Verkehrssicherheit sowohl auf europäischer Ebene als auch bei den nationalen Straßenplanungs- und Straßenbauvorschriften einen immer größeren Stellenwert erhalten. Die Bundesrepublik hat die Zielsetzung der EU übernommen, bis zum Jahr 2020 die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten Personen, ausgehend von den Unfallzahlen von 2010, um 40 Prozent zu senken. Im Koalitionsvertrag strebt das Land langfristig mit der „Vision Zero“ sogar das Ziel an, dass möglichst gar keine Personen bei Verkehrsunfällen getötet oder schwer verletzt werden. Verglichen mit dem Ausgangsjahr 2010, sank die Zahl der Verkehrstoten bis Ende 2013 um 5,87 Prozent. Aufgrund einer Zunahme der Unfälle im Jahr 2014 konnte die Zahl der Verkehrstoten bis Ende 2014 nur auf 5,67 Prozent anstelle der notwendigen 16 Prozent als Zwischenziel reduziert werden. Bei den Unfällen auf Bundesautobahnen wird eine überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit als Hauptunfallursache angeführt.

Karte A81 Hegau Bad Dürrheim

Karte A96 Wangen-Aitrach

Weitere Informationen: Häufige Fragen und Antworten zum Pilotversuch

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