Für die Planung des Radschnellweges zwischen Tübingen und Reutlingen (RS 19) werden Finanzhilfen des Bundes gewährt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat dem Förderantrag des Regierungspräsidiums Tübingen zugestimmt und bestätigt, dass die Maßnahme die Kriterien zur Förderung von Radschnellwegen einhält sowie die Fördervoraussetzungen erfüllt. Die Planungskosten für den Radschnellweg belaufen sich insgesamt auf rund 1,8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit einem Förderanteil von 1,35 Millionen Euro (75 Prozent) an den zuwendungsfähigen Planungskosten.
Leistungsfähige Rad-Infrastruktur in Baden-Württemberg
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Mit der Förderung des Radschnellwegs investiert der Bund in eine leistungsfähige und vor allem sichere Infrastruktur zwischen Tübingen und Reutlingen. Die direkte gut ausgebaute Radverbindung ist insbesondere für Pendlerinnen und Pendler attraktiv und schafft ein neues klimafreundliches Mobilitätsangebot in der Region."
„In Baden-Württemberg kommen wir mit dieser jüngsten Förderzusage unserem Ziel, bis zum Jahr 2030 mindestens 20 Radschnellverbindungen umzusetzen, wieder einen Schritt näher. Gleichzeitig bauen wir unsere Spitzenposition bei der Planung von Radschnellwegen im bundesweiten Vergleich weiter aus. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die neuen Wege für den Alltagsverkehr möglichst vorzeitig durch Teilstreckeneröffnungen zu realisieren“, so Verkehrsminister Winfried Hermann MdL.
Auch Regierungspräsident Klaus Tappeser bekräftigte. „Wir danken dem Bund für die zeitnahe Förderzusage. Dadurch können wir mit der Vergabe für die vielzähligen benötigten Untersuchungen der Planung beginnen und das Projekt weiter voranbringen.“
Radschnellwege als klimaneutrale Alternative auf dem Weg zur Arbeit
Der Radschnellweg soll unter anderem für Berufspendlerinnen und -pendler im Stadt-Umland-Verkehr von Tübingen und Reutlingen eine gute Alternative zu Schiene und Straße schaffen. Radschnellwege sind aufgrund direkter und umwegfreier Führungen mit wenig Stopps und großen Breiten besonders attraktiv für das Radpendeln auf längeren Distanzen. Gleichzeitig stellen Radschnellwege auch große Investitionsvorhaben dar, die analog zu Straßenplanungsprojekten einen hohen Planungsaufwand bedürfen.
Planung des RS 19 Tübingen – Reutlingen schreitet voran
Auf der Landesentwicklungsachse Tübingen (Oberzentrum) – Reutlingen (Oberzentrum) wurde vom Landratsamt Tübingen eine Machbarkeitsstudie zu Radschnellverbindungen erstellt. Diese sowie weitere Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen wurden vom Land Baden-Württemberg in den Jahren 2017 bis 2019 mit 80 Prozent der beantragten Planungskosten durch Sondermittel des Landes gefördert.
Für die Planung des Radschnellwegs RS 19 Tübingen – Reutlingen werden in der zukünftigen Variantenuntersuchung zwei Untersuchungskorridore, zum einen über Kirchentellinsfurt, zum anderen der B 28 folgend, betrachtet. Innerhalb der Untersuchungskorridore wurden in der Machbarkeitsstudie bereits Variantenvorschläge abgebildet, welche erste Anhaltspunkte für die Variantenuntersuchung bieten können. Darüber hinaus sind eine Vielzahl von Untersuchungen, unter anderem hinsichtlich Arten- und Naturschutz durchzuführen.
Weitere Informationen zum Thema Radschnellwege finden Sie hier: Radschnellverbindungen: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).