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Radunterführung an der B 27 fertiggestellt

Die Radwegunterführung unter der Enzbrücke zwischen Besigheim und Walheim (Landkreis Ludwigsburg) ist freigegeben. Damit können Radfahrende auf dem Enztalradweg die Bundesstraße sicher und ohne Ampel queren.

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Eine Person fährt mit einem Fahrrad über einen Weg mit einem großen Fahrradsymbol.

Mehr Sicherheit und Komfort auf dem RadNETZ BW

Gemeinsam mit dem stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Walheim, Wilhelm Weiss, haben Elke Zimmer, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr, und Susanne Bay, Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Stuttgart, die Radwegunterführung unter der Enzbrücke für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben.

Staatssekretärin Zimmer betonte: „Es ist hier gelungen, mit Engagement und Beharrlichkeit in einem Gemeinschaftsprojekt mit vielen Akteurinnen und Akteuren eine echte Verbesserung für den Radverkehr zu erreichen. Mit der neuen Unterquerung geht der jetzt durchgängig attraktive Radweg über den reinen Mindeststandard hinaus. Vielen Dank an alle, die sich für diese Radwegunterführung eingesetzt und das Projekt zum Erfolg gebracht haben. Ich bin froh, dass wir als Land nicht nur mit der finanziellen Förderung, sondern auch mit dem Bau und Planung durch das Regierungspräsidium Stuttgart einen großen Beitrag leisten konnten.“

Die Radwegunterführung ist ein Beitrag zum Ausbau des RadNETZ BW. Das landesweite Radverkehrsnetz RadNETZ BW mit seinen 8.000 Kilometern verbindet 700 Kommunen in Baden-Württemberg und soll bis 2030 überall, wie jetzt an dieser Stelle unter der neuen Enzbrücke Besigheim, sicher und komfortabel befahrbar sein.

Gute Lösung für Radfahrende

Neben der Baudurchführung hat das Regierungspräsidium Stuttgart für die Gemeinde Walheim als Vorhabenträgerin auch die Planungen des Retentionsbeckens und der Radwegunterführung übernommen. Regierungspräsidentin Bay erklärte dazu: „Nach jahrelangem Ringen um sprichwörtlich den besten Weg, freue ich mich, dass wir heute dieses Projekt mit sehr gutem Erfolg abschließen können. Auch für die kniffligen naturschutz- und wasserrechtlichen Themen sind letztlich gute Lösungen gefunden worden. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Stuttgart sowie allen Beteiligten im Landratsamt Ludwigsburg, in Besigheim und Walheim für ihr großes Engagement und den Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis und ihre Geduld während der Bauzeit.“

Der stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde Walheim, Wilhelm Weiss sagte: „Was lange währt, wird endlich gut! Unter diesem Motto können wir heute endlich die Radwegunterführung eröffnen. Es war ein langer und nicht immer leichter Weg, aber die Mühe und Ausdauer haben sich gelohnt. Die vielen Radfahrer des Enz- und Neckartalradweges können nun sicher und ohne Wartezeit die Bundesstraße queren. Der Dank der Gemeinde Walheim gilt denen, die am Projekt beteiligt waren im Regierungspräsidium Stuttgart, dem Ministerium für Verkehr, dem Landratsamt Ludwigsburg und der Stadt Besigheim.“

Fünf Monate Bauzeit

Bereits Anfang Dezember wurde das Geländer montiert, mit dem die Strecke für die Nutzerinnen und Nutzer der Unterführung verkehrssicher befahrbar wird. Das Regierungspräsidium Stuttgart baute die Radwegunterführung seit Anfang Juli 2024. Dank des schnellen Baufortschritts konnte bereits Mitte November der gesperrte Enzweg wieder freigegeben und die halbseitige Sperrung auf der B 27 rückgebaut werden. Nach insgesamt fünfmonatiger Bauzeit können die Radfahrerinnen und Radfahrer die Bundesstraße kreuzungsfrei und ohne Wartezeit an einer Ampel gefahrlos queren.

Der Bau der Radwegunterführung folgt dem Ersatzneubau der B 27-Enzbrücke zwischen Besigheim und Walheim, den der Bund 2022/2023 realisiert hat. Der Enztalradweg zwischen Besigheim und Walheim kreuzt die B 27 höhengleich. Mit der Unterführung ist nun eine Querung der Straße ohne Ampeln möglich. Die Kosten von etwas mehr als einer Million Euro werden zu 90 Prozent vom Bund und vom Land gefördert.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen.

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