Fluglärm

Schutz vor Fluglärm bereits in Bauleitplanung

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„Lärm ist gesundheitsschädlich und beeinträchtigt die Lebensqualität besonders in Wohngebieten. Deshalb sollen bereits in der Bauleitplanung später nur schwer zu lösende Konflikte durch vorbeugenden Lärmschutz vermieden werden“, sagte Staatssekretärin Gisela Splett, zugleich Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, am 20. Februar in Stuttgart.

Zu diesem Zweck wurden für die Verkehrsflughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden, Friedrichshafen und den Verkehrslandeplatz Mannheim jeweils Tag- und Nachtkarten mit Linien der Lärmpegel erstellt. Sie sind Grundlage der Hinweise und sollen bei der Abstandsbestimmung für die Wohnbebauung berücksichtigt werden. Dabei hat das Ministerium dasselbe Berechnungsverfahren gewählt, das der Berechnung bereits festgesetzter Lärmschutzzonen rund um die Flughäfen zugrunde liegt. Damit ist sichergestellt, dass sich die Lärmpegelkonturen lückenlos an die Lärmschutzzonen anschließen werden. Mit der jetzt laufenden Anhörung werden die betroffenen Städte, Gemeinden, Verbände und Flughafenbetreiber nun aktiv in das Verfahren eingebunden und haben Gelegenheit zur Stellungnahme.

Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Mit den Hinweisen wird ein weiterer Baustein in die Regelwerke zum Lärmschutz eingefügt und der Schutz der Menschen vor Fluglärm gestärkt“. Städte und Gemeinden bekommen eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage an die Hand, um ausreichende Abstände geplanter Wohnbebauungen zu bestehenden Flughäfen zu sichern. „Dabei gilt, so viel Abstand wie erforderlich, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, aber auch nur so viel wie nötig, um im Umfeld von Flughäfen die weitere städtebauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden zu gewährleisten“, so die Staatssekretärin.

Weitere Informationen:

Entwurf Hinweise zur Bauleitplanung Fluglärm

Begründung Hinweise

Karten mit Planungskonturen Fluglärm

 

 

 

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