Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer, Dr. Martin Kistler, Landrat des Landkreises Waldshut, und Ulrich Hoehler, Erster Landesbeamter des Landkreises Lörrach, erläuterten vor Ort die Maßnahmen. Die Landratsämter Lörrach und Waldshut ordneten die Umsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an den jeweiligen Ortsausgängen in Verbindung mit Überholverboten sowie in einem Fall mit Tempo 30 innerorts an. Die Maßnahmen sollen die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Erholungssuchende vor Motorradlärm schützen. Ausgearbeitet wurden sie gemeinsam mit dem Verkehrsministerium und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Staatssekretärin Zimmer sagte: „Beschleunigende Motorräder spürt man am ganzen Körper. Sie erreichen leicht die Lautstärke einer Kreissäge. Mit der Straßenverkehrsordnung kann man bereits jetzt Anwohnerinnen und Anwohner stärker vor Lärm des Straßenverkehrs und besonders lauten Fahrzeugen schützen. Allerdings müssen dafür engagierte Behörden ein aufwändiges Verfahren durchlaufen. Die Landkreise Lörrach und Waldshut zeigen uns heute, wie man trotz hoher rechtlicher Hürden die Bevölkerung wirksam vor Motorradlärm schützen kann.“
Landrat Dr. Kistler hob hervor: „Es war und ist mir ein Anliegen, dass wir im Herzen des Südschwarzwalds zielgerichtete Maßnahmen treffen, die den Motorradlärm deutlich reduzieren. Ich bin überzeugt, dass davon sowohl betroffene Anwohner als auch Touristen profitieren werden.”
Der Erste Landesbeamte Hoehler bedankte sich bei den Beteiligten: „Der guten Zusammenarbeit der Kolleginnen der benachbarten Landkreise Waldshut und Lörrach mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Verkehrsministerium verdanken wir, dass wir eine Lösung finden konnten, durch die die Anwohnerschaft und die Erholungssuchenden entlastet werden.“
Im Präger Gletscherkessel ist an Wochenenden und Feiertagen bei schönem Wetter die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner durch die vielen Motorräder sowie PS-starken Sportwagen enorm. Ähnlich ist die Situation auf den Abschnitten Bernau-Dorf und Todtmoos-Weg. Auf den beliebten Ausflugsstrecken verkehren bei schönem Wetter an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig über 600, vereinzelt sogar über 1.000 Motorräder pro Tag. Insbesondere beim Beschleunigen an den Ortsausgängen oder bei Überholvorgängen nahe der Ortschaften entsteht erheblicher Lärm.
Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbot
Statt direkt an den Ortsausgängen auf Tempo 100 zu beschleunigen, sind von den Verkehrsteilnehmern noch einige hundert Meter Tempo 50 bzw. 70 und ein Überholverbot einzuhalten. Die Beschränkungen gelten für eine Entfernung von 300 Metern Luftlinie von der Wohnbebauung. Mit diesen Maßnahmen werden die besonders lauten Beschleunigungsvorgänge am Ortsausgang und beim Überholen wegverlagert. Die Menschen in den Orten werden so besser vor überflüssigem Verkehrslärm geschützt.