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Schweizer Ostanflugkonzept: Es darf keine höhere Fluglärmbelastung für Südbaden geben

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Verkehrsminister Winfried Hermann: „Schweizer Interessen dürfen nicht zu Lasten Südbadens durchgesetzt werden“

Zu der vom Flughafen Zürich beantragten Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014“/Ostentflechtungskonzept sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann am 23. Juni 2017 in Stuttgart: „Die Landesregierung hat sich in der Anhörung entschieden gegen das neue Betriebsreglement ausgesprochen. Auch die nun für das Schweizer Gebiet beantragte Teilgenehmigung würde Südbaden mit mehr Fluglärm belasten. Deshalb lehnen wir jeden Schritt in diese Richtung ab. Schweizer Interessen dürfen nicht zu Lasten Südbadens durchgesetzt werden.“

Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte u.a. dem baden-württembergischen Verkehrsministerium mit Schreiben vom 8. Juni 2017 mitgeteilt, dass die Anhörung zu den vom Flughafen Zürich beantragten Änderungen zum „Betriebsreglement 2014“/Ostentflechtungskonzept abgeschlossen sei. Die zur Umsetzung auf deutscher Seite notwendige Änderung der 220. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrs-Ordnung stehe jedoch noch aus. Da der Entscheid über das Betriebsreglement 2014 nicht auf unbestimmte Zeit verzögert werden solle, werde die Schweiz das Genehmigungsverfahren für die Teile des Gesuchs fortsetzen, die unabhängig von Deutschland umgesetzt werden können. 

„Nach dem Alleingang der Schweiz ist es umso wichtiger, dass zumindest auf deutscher Seite keine Änderungen der Flugverfahren möglich sind und zusätzliche Belastungen Südbadens verhindert werden. Hier ist Bundesverkehrsminister Dobrindt gefragt, die Zustimmung durch das deutsche Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zu der von der Schweiz beantragten Änderung der 220. DVO zu verhindern. Wir haben in diesem Sinne wiederholt an den Bundesverkehrsminister appelliert“, so Hermann. 


Weitere Informationen:
Mit Umsetzung des neuen Ostanflugkonzepts würden jährlich 2.000 bis 10.000 zusätzliche Anflüge über Südbaden geführt, bevor die Flugzeuge auf der Ost-West-Piste landen. Die Anflüge fänden vor allem in den zum Schutz der Anwohner vereinbarten Sperrzeiten, also in den Nacht- und Tagesrandzeiten statt. Das würde deutlich mehr Fluglärm nach Südbaden bringen. Die Gesellschaft für Luftverkehrsforschung hatte deshalb im Januar 2016 in einem von den südbadischen Landkreisen in Auftrag gegebenen, vom Land mitfinanzierten Gutachten für Südbaden weniger belastende flugbetriebliche Alternativen vorgestellt. Diese wurden vom BAF jedoch abgelehnt. Die vom Flughafen Zürich nun beantragte Teilgenehmigung betrifft Abflugverfahren nach Norden über Schweizer Territorium. Diese würden jedoch auch zu zusätzlicher Lärmbelastung in Südbaden führen. 

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