STRASSE

Schwerpunktprogramm Brückensanierung

Verkehrsminister Hermann: „Wir prüfen unsere Brücken systematisch und sanieren konsequent nach Dringlichkeit“

Von den rund 9.300 Brückenbauwerke in Baden-Württemberg an Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen haben insgesamt weniger als ein Prozent, nämlich nur 64 Brückenbauwerke, eine Zustandsnote von 3,5 und schlechter. Sie gehören damit in die schlechteste Zustandskategorie. „Diese Brücken haben wir ganz besonders im Blick“, betonte Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL, am 11. September 2018. „In Baden-Württemberg und in ganz Deutschland werden die Kontrollen besonders systematisch und engmaschig durchgeführt. Wenn notwendig, setzen wir an Brücken auch Sofortmaßnahmen um. Das Ziel ist ein guter Zustand!“

Schwerpunktprogramm „Bauwerke 3,5 und schlechter“

Infolge des Schwerpunktprogramms „Bauwerke mit einer Zustandsnote von 3,5 und schlechter“ ist die sanierungsbedürftige Brückenfläche der Bauwerke an Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen, seit dem Jahr 2010 signifikant um 13 Prozent reduziert werden. „Die Sanierung und Instandsetzung von Brücken ist sehr anspruchsvoll und benötigt sowohl in der Planungsphase als auch in der Umsetzung viel Zeit“, betonte Hermann. „Hier gilt im Besonderen Sorgfalt vor Schnelligkeit, damit wir uns weiterhin auf eine sichere Infrastruktur verlassen können.“

Als sanierungsbedürftig werden solche Bauwerke eingestuft, die eine Zustandsnote 3,0 und schlechter haben. Ein vordringlicher Sanierungsbedarf besteht für Bauwerke mit einer Zustandsnote 3,5 und schlechter. Im Hinblick auf die 1.886 Brücken an den Autobahnen, 4.210 Brücken an den Bundesstraßen in der Baulast des Bundes und 3.225 Brücken an den Landesstraßen in der Baulast des Landes stellt sich der Sanierungsbedarf im Einzelnen wie folgt dar:
Autobahnen: 239 Bauwerke, davon 22 Bauwerke 3,5 und schlechter
Bundesstraßen: 213 Bauwerke, davon 20 Bauwerke 3,5 und schlechter
Landesstraßen: 205 Bauwerke, davon 22 Bauwerke 3,5 und schlechter
Hierbei ist zu beachten, dass eine schlechte Zustandsnote nicht zwingend auf Tragfähigkeitsdefizite und in der Folge auf ein marodes Bauwerk hinweist. In vielen Fällen ist eine schlechte Zustandsnote auf Defizite im Bereich der Dauerhaftigkeit (z. B. ersetzungsbedürftige Beschichtungen) oder bei der Verkehrssicherheit (z. B. An-fahrschaden an einem Brückengeländer) zurückzuführen.

Im Mittel wurden in den vergangenen Jahren rund 80 Millionen Euro jährlich für die Bauwerkserhaltung (inkl. Stützbauwerke, Tunnel etc.) im Bereich der Bundesfernstraßen und 20 Millionen Euro für die Bauwerkserhaltung im Bereich der Landesstraßen eingesetzt.

Was bedeutet eine schlechte Zustandsnote – Beispiele:

Zustandsnote 3,5: Die Überführung der L 308 über die Eschach bei Leutkirch im Regierungsbezirk Tübingen ist 63 Jahre alt. Im Jahr 2011 wurden Korrosionsschäden an den Spanngliedankern festgestellt, woraufhin die Brücke zusätzlich abgestützt und die zulässige Belastung reduziert wurde. Dadurch kann die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Brücke bis zum Ersatzneubau gewährleistet werden. Sie wird voraussichtlich 2020 durch eine neue Brücke ersetzt werden. Seit der Feststellung der Schäden und bis zum Ersatzneubau wird die Brücke 2-mal jährlich von den Prüfingenieuren geprüft um eine eventuelle Schadensausdehnung rechtzeitig zu erkennen. Im gegenwärtigen Zustand kann die Brücke ohne weitere Einschränkung genutzt werden.

Zustandsnote 3,5: Das Regierungspräsidium Stuttgart saniert im Moment die Brücke über die L 1201 bei Aichschieß im Zuge der L 1150 im Landkreis Esslingen, die 1971 gebaut wurde. Die Brücke weist vor allem an den Pfeilern großflächige Betonabplatzungen auf, ein Schaden der bei Nichtbehandlung langfristig für die Standsicherheit relevant werden kann. Aktuell wird die Brücke saniert. Die Brücke bekommt eine neue Abdichtung samt Fahrbahnbelag, Kappen und Schutzeinrichtungen, der schadhafte Beton wird abgetragen und neu aufgetragen, so dass die volle Standsicherheit und Widerstandsfähigkeit gegen Tausalz wieder gewährleistet ist.

Zustandsnote 3,7/3,8: Im Regierungsbezirk Karlsruhe liegt auf der A 656 zwischen Heidelberg und Mannheim die Friedrichsfelder Brücke und überspannt die Bahngleise beim Bahnhof Friedrichsfeld. Die Stahlbrücke mit Betonfahrbahnplatte hat großflächige Durchfeuchtungen, Korrosionsschäden an vielen Stellen und die Schutzeinrichtungen sind schadhaft. Da die Brücke zudem für eine Autobahn zu geringe Fahrspurbreiten aufweist, läuft derzeit der Ersatzneubau. Die Verkehrssicherheit ist durch die Schäden nicht mehr vollständig gegeben, mittelfristig wäre auch die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit gefährdet, durch den Neubau wird es jedoch nicht mehr so weit kommen. Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für LKW auf 60 km/h kann die Brücke in der Zwischenzeit weiter sicher befahren werden.

Zustandsnote 3,5: Auf der L 175 überspannt im Schwarzwald-Baarkreis (Regierungspräsidium Freiburg) eine Brücke aus dem Jahr 1969 den Rohrbach. Aufgrund durchlässiger Fugen und zu geringer Betondeckung sind auf der Brückenunterseite im Laufe der Jahre umfangreiche Betonabplatzungen aufgetreten. Langfristig kann eine solche freiliegende Bewehrung durchrosten und dann die Standsicherheit der Brücke gefährden. 2019 soll die Brücke ersetzt werden. Bis zum Neubau kann die Brücke wie bisher weiter befahren werden.

Weitere Informationen:

Jede Brücke im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg wird im Abstand von drei Jahren einer qualifizierten Bauwerksprüfung unterzogen. Dabei wechseln sich die sogenannte „Einfache Prüfung“ und die wesentlich umfangreichere „Hauptprüfung“ mit jeweiligem Sechs-Jahres-Turnus ab. Geprüft wird nach den Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit nach Norm DIN 1076 in Verbindung mit der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF). Auf Grundlage der Ergebnisse der Bauwerksprüfungen wird dann gegebenenfalls ein Sanierungskonzept erstellt. Der Anspruch an die Ausbildung der sogenannten Brückenprüfer ist hoch. Prüfen dürfen nur besonders qualifizierte erfahrene Ingenieure. Dies gilt für die Hauptprüfungen in besonderem Maße: Hier darf nur prüfen wer ein gültiges Zertifikat des Vereins zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von IngenieurInnen der Bauwerksprüfung (VFIB) vorweisen kann.

Ausführliche Ausführungen Brückenerhaltungsmanagement sind hier abrufbar.

Die Drucksache 16/3736 zu diesem Thema finden Sie hier.

ZEB Erhaltungsmanagement grundsätzlich: hier.

Sonderprogramm Bauwerke 3,5 und schlechter

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