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Sicherheitsanspruch an Brücken ist in Deutschland enorm hoch

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Systematische und engmaschige Kontrollen sind selbstverständlich

Anlässlich des gestrigen tragischen Brückeneinsturzes in Genua teilte das Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 15.08.2018 mit:

In Baden-Württemberg gibt es im Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen keine mit Genua vergleichbare Brückenkonstruktion. Dort wurde der Fahrbahnträger von nur einem Kabelpaar gehalten. Bei den hierzulande vorhandenen Schrägseilbrücken handelt es sich um sogenannte redundante Vielseilsysteme. Grundsätzlich ist der Sicherheitsanspruch insbesondere an Brücken in Deutschland enorm hoch. Nirgendwo werden Kontrollen so systematisch und engmaschig ausgeführt wie hier.

So wird jede Brücke im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg im Abstand von drei Jahren einer qualifizierten Bauwerksprüfung unterzogen. Dabei wechseln sich die sogenannte „Einfache Prüfung“ und die wesentlich umfangreichere „Hauptprüfung“ mit jeweiligem Sechs-Jahres-Turnus ab. Geprüft wird nach den Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit nach Norm DIN 1076 in Verbindung mit der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF). Auf Grundlage der Ergebnisse der Bauwerksprüfungen wird dann gegebenenfalls ein Sanierungskonzept erstellt. Der Anspruch an die Ausbildung der sogenannten Brückenprüfer ist hoch. Prüfen dürfen nur besonders qualifizierte erfahrene Ingenieure. Dies gilt für die Hauptprüfungen in besonderem Maße: Hier darf nur prüfen wer ein gültiges Zertifikat des Vereins zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren der Bauwerksprüfung (VFIB) vorweisen kann.

Infolge eines Schwerpunktprogramms „Bauwerke mit einer Zustandsnote von 3,5 und schlechter“ konnte seit dem Jahr 2010 die sanierungsbedürftige Brückenfläche der Bauwerke an Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen, signifikant um 13 Prozent reduziert werden.

Als sanierungsbedürftig werden solche Bauwerke eingestuft, die eine Zustandsnote 3,0 und schlechter haben. Ein vordringlicher Sanierungsbedarf besteht für Bauwerke mit einer Zustandsnote 3,5 und schlechter. Im Hinblick auf die 1.886 Brücken an den Autobahnen, 4.210 Brücken an den Bundesstraßen in der Baulast des Bundes und 3.225 Brücken an den Landesstraßen in der Baulast des Landes stellt sich der Sanierungsbedarf im Einzelnen wie folgt dar:

Autobahnen: 239 Bauwerke, davon 22 Bauwerke 3,5 und schlechter
Bundesstraßen: 213 Bauwerke, davon 20 Bauwerke 3,5 und schlechter
Landesstraßen: 205 Bauwerke, davon 22 Bauwerke 3,5 und schlechter

Hierbei ist zu beachten, dass eine schlechte Zustandsnote nicht zwingend auf Tragfähigkeitsdefizite und in der Folge auf ein marodes Bauwerk hinweist. In vielen Fällen ist eine schlechte Zustandsnote auf Defizite im Bereich der Dauerhaftigkeit (z. B. ersetzungsbedürftige Beschichtungen) oder bei der Verkehrssicherheit (z. B. Anfahrschaden an einem Brückengeländer) zurückzuführen.

Im Mittel wurden in den vergangenen Jahren rund 80 Mio. Euro für die Bauwerkserhaltung (inkl. Stützbauwerke, Tunnel etc.) im Bereich der Bundesfernstraßen und 20 Mio. Euro für die Bauwerkserhaltung im Bereich der Landesstraßen eingesetzt.

Ausführliche Ausführungen Brückenerhaltungsmanagement erhalten Sie hier.  

Weitere Informationen:
Drucksache 16/3736

ZEB Erhaltungsmanagements grundsätzlich

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