Fluglärm

Staatssekretärin Splett fordert gemeinsame Flugroutenplanung

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Vor der am Dienstag geplanten Unterzeichnung des „Staatsvertrages über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland“ durch Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesminister Dr. Peter Ramsauer in Bern hat Staatssekretärin Gisela Splett den Bundesverkehrsminister am heutigen Montag in einem Telefonat gebeten, sich bei seinem Besuch in der Schweiz für eine frühzeitige gemeinsame Planung der Flugrouten einzusetzen. Die künftigen Flugrouten, auf denen spätestens von 2020 an der Flughafen Zürich über Süddeutschland angeflogen und von diesem abgeflogen werden soll, sollten gemäß der Vereinbarung im Staatsvertrag von den Flugsicherungsunternehmen Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und Skyguide bereits jetzt gemeinsam geplant werden, betonte die Staatssekretärin.

Die Landesregierung habe den ausgehandelten Staatsvertrag als Kompromiss akzeptiert. Allerdings werde er von der Kommunalpolitik im Landkreis Waldshut, dem vom Fluglärm hauptbetroffenen Landkreis, fast einhellig abgelehnt. Die Ablehnung und das Misstrauen gegen die Ausgewogenheit der vertraglichen Regelungen in den kommunalpolitischen Gremien, aber auch bei den Bürgerinitiativen gegen Fluglärm werde von der jahrzehntelangen Erfahrung gespeist, dass es der Schweiz immer wieder gelungen sei, für sie belastende Regelungen in Vereinbarungen und Staatsverträgen - nicht nur im Bereich des Luftverkehrs - zu unterlaufen, wenn die Dinge nicht eindeutig geregelt worden seien.

„Bei der Festlegung der künftigen Flugrouten muss deshalb sichergestellt sein, dass die positiven Seiten des Staatsvertrages, die vereinbarte Ausweitung der Sperrzeiten und die damit verbundene Reduzierung der Anflüge über der Hochrheinregion zum Tragen kommen und nicht etwa Flugrouten festgelegt werden, die Süddeutschland wiederum belasten“, betonte Staatssekretärin Splett in ihrem Gespräch mit Bundesminister Ramsauer.
Die vom deutschen Verhandlungsführer bei den Staatsvertragsverhandlungen als „Generalschlüssel“ des Vertrages bezeichnete gemeinsame Luftraumplanung müsse jetzt möglichst rasch konkrete Formen annehmen. „Vor Ratifizierung des Staatsvertrages muss Transparenz über die künftigen Flugrouten bestehen. Nur wenn die Bevölkerung diesseits und jenseits des Rheins weiß, wie spätestens von 2020 an in der Region geflogen werden soll, kann bei den Fluglärmbetroffenen die Akzeptanz für den Staatsvertrag wachsen“, so Staatssekretärin Splett.
Während in der Schweiz zwischen dem Bund und den vom Fluglärm betroffenen Kantonen bereits erste Flugroutenvarianten diskutiert werden, die weiter vertieft und in ihren Grundzügen bis zum Jahresende feststehen sollen, geht es mit den entsprechenden Planungen in Deutschland nur schleppend voran. Staatssekretärin Splett hat Bundesminister Ramsauer deshalb aufgefordert, dass die DFS ihre Planungen rasch weiter vorantreibt und sich in den Schweizer Planungsprozess einbringt.

In der vom Fluglärm betroffenen süddeutschen Region dürfe auf keinen Fall der Eindruck entstehen, die Schweiz plane jetzt ihre künftigen Flugrouten und Deutschland werde diese wieder nur noch abzusegnen haben. „Entsprechend den Buchstaben und dem Geist des Fluglärmstaatsvertrages muss die vereinbarte gemeinsame Bewirtschaftung des Flugraums jetzt mit Leben und konkreten gemeinsamen Flugroutenfestlegungen erfüllt werden, wenn der Vertrag den jahrzehntelangen Konflikt doch noch befrieden soll“, erklärte Staatssekretärin Splett.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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