Fluglärminitiative der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen in Bundesrat eingebracht
In ihrer Bundesratsrede betonte Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, die Bedeutung der länderübergreifenden Initiative für einen besseren Fluglärmschutz: „Fluglärm ist neben Straßen- und Schienenlärm die dritte große verkehrsbedingte Lärmquelle. Viele hundert tausend Menschen in Deutschland haben täglich und vor allem auch nächtlich unter Fluglärm zu leiden.“ Ziel müsse es sein, die Betroffenen so gut wie möglich zu schützen, sie einzubinden und ihren Belangen endlich das ihnen zukommende Gewicht bei den Abwägungsentscheidungen zu verleihen. „Wichtig ist uns, dass wir auch die Menschen nicht aus dem Blick verlieren, die – vielleicht nur haarscharf – nicht in den Lärmschutzzonen der Flughäfen wohnen, die aber dennoch erheblichen Belastungen ausgesetzt sind. Auch deren Belange sind schutzwürdig und müssen berücksichtigt werden.“ Dem Schutz der Nachtruhe müsse hierbei besonderes Gewicht zukommen.
Zum Thema Schienenlärm brachte Rheinland-Pfalz einen Entschließungsantrag ein. Splett wies darauf hin, dass gerade in Anbetracht der angestrebten Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene Lösungen für die damit verbundenen Lärmbelastungen gefunden werden müssen: „Wir müssen dafür sorgen, dass das für 2020 angekündigte Durchfahrtverbot für laute Güterwagen auch tatsächlich kommt“.
Die beiden Anträge (Drucksache 550/15 und 551/15) wurden vom Bundesrat in die Ausschüsse überwiesen und werden dort weiter beraten.