Lärm

Staatssekretärin Zimmer: Tempo 30 hilft gegen Straßenlärm

Ein abgewandeltes Ortsschild auf dem das Wort Lärm durchgestrichen ist und ein Pfeil in Richtung des Wortes Ruhe weist. (Bild: Fotolia.com/ K.C.)

Tempo 30 in Ortschaften ist ein sehr wirksames Mittel gegen den innerörtlichen Straßenlärm. Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer erklärte mit Blick auf den Tag gegen den Lärm am kommenden Mittwoch: „Tempo 30 innerorts hilft schnell gegen Lärm vor allem nachts an viel befahrenen Straßen. Unsere Berechnungen zeigen: Konsequent angewandt würde die heutige Belastung mit sehr hohen Lärmpegeln nahezu halbiert.“

Mehr als 1,4 Millionen Menschen sind außerhalb der Ballungsräume vom Lärm der Hauptverkehrsstraßen betroffen. Damit lebt auch außerhalb der Großstädte etwa jeder sechste Mensch in Baden-Württemberg im lauten Umfeld großer Straßen. Das ergibt sich aus der aktuellen Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Annähernd 350.000 Menschen sind nachts gesundheitskritischen Lärmbelastungen über 55 dB(A) ausgesetzt. Bei diesen Werten kann es zu Schlafstörungen, Depressionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie kognitiven Entwicklungsstörungen bei Kindern kommen.

Staatssekretärin Zimmer sagte: Schon heute werden in Baden-Württemberg mehrere zehntausend Menschen durch Tempo 30 innerorts vor Lärm geschützt. Das wäre für viele weitere Städte und Gemeinden eine gute Möglichkeit, etwas für die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu tun. Dazu muss aber die Rechtslage geändert werden. Deshalb sollte die entsprechende Reform der Straßenverkehrsordnung endlich auf den Weg gebracht werden.

Wachsende Mehrheit für Tempo 30 in Ortschaften

Denn Umfragen zeigen eine wachsende Mehrheit für Tempo 30 innerorts. Hat die Zustimmung zu dem Satz „Tempo 30 innerorts ist ausreichend schnell” schon 2017 bei 52 Prozent gelegen, ist sie im Jahr 2023 schon auf 58 Prozent angestiegen. Die Ablehnung ist im gleichen Zeitraum von 48 Prozent auf 41 Prozent gefallen.

Grafik, die die Zustimmung zu dem Satz „Tempo 30 innerorts ist ausreichend schnell” von 2017 bis 2023 darstellt. 2017 stimmten 52 Prozent su, 2019 und 2021 lag die Zustimmung bei 56 Prozent, im Jahr 2023 stieg diese schließlich auf 58 Prozent.

Lärmschutzmaßnahmen des Landes sind erfolgreich

Eine aktuelle Untersuchung auf Grundlage der Lärmkartierung zeigt den Erfolg der Maßnahmen, mit denen das Land gegen Verkehrslärm vorgeht. Ohne die bisherigen Maßnahmen zur Lärmminderung wären in Baden-Württemberg etwa 100.000 Menschen mehr von gesundheitskritischen Lärmpegeln betroffen.

Mobilitätswende, Flüsterasphalt und Tempo 30 senken die Lärmbelastung

Die Berechnungen zeigen, dass weniger Verkehr in Stadt und Land eine vollständige Umstellung auf E-Mobilität, Tempo 30 innerorts und lärmmindernde Fahrbahnbeläge im Bereich von Siedlungen die Lärmbelastung deutlich senken können. Die Zahl der Betroffenen mit Lärmbelastungen von über 55 Dezibel nachts würde um etwa drei Viertel und von Lärmbelastungen über 60 Dezibel um mehr als 90 Prozent abnehmen. Mehr als 250.000 Menschen, die heute in Baden-Württemberg gesundheitskritischem Straßenverkehrslärm ausgesetzt sind, könnte durch das Erreichen dieser Ziele geholfen werden. Das zeigt, wie groß der Einfluss des Straßenverkehrs auf die Gesundheit der Menschen ist – und wie dringend verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen unter anderem in der Straßenverkehrsordnung benötigt werden.

Die Grafik stellt die mögliche Reduktion der von Lärm betroffenen Personen durch die Umsetzung des  Szenario dar: Leise Straßen, mit Verkehrs- und Antriebswende, Tempolimit und Flüsterasphalt dar. Von Lautstärken über 55 Dezibel sind nachts laut der Lärmkartierung 2022 341200 Personen betroffen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen könnte eine Reduktion von 74 Prozent auf 87300 Betroffene erreicht werden. Von Lautstärken über 60 Dezibel nachts sind laut Lärmkartierung 2022 115300 Personen betroffen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen könnten die Anzahl der betroffenen Personen um 92 Prozent auf 9500 Personen verringert werden.

Die Berechnungen belegen eindrucksvoll, dass Lärmschutz und klimaschonende Mobilität Hand in Hand gehen. Städte und Gemeinden sollten entsprechende Maßnahmen beispielweise im Rahmen eines Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz integriert planen und auf den Weg bringen.

Erfolge bereits umgesetzter Lärmschutzmaßnahmen

Durch engagiertes Handeln wurde bereits viel für Anwohnerinnen und Anwohner an lauten Straßen erreicht. Ohne die heute bereits bestehenden Tempobeschränkungen, lärmarmen Fahrbahnbeläge und Lärmschutzwände läge die Zahl der Personen, die nachts gesundheitskritischen Pegeln über 55 Dezibel ausgesetzt sind, um etwa ein Drittel höher. Etwa 100.000 Menschen wurden bereits von Lärmpegeln in dieser Höhe entlastet. Von gesundheitsschädlichen Lärmpegeln über 60 Dezibel in der Nacht wären ohne diese Maßnahmen sogar 53 Prozent mehr Menschen betroffen. Das zeigt: Lärmschutz wirkt!

Die Grafik zeigt die Erfolge bereits umgesetzter Lärmschutzmaßnahmen an Straßen in Baden-Württemberg. Laut Lärmkartierung 2022 sind 341200 Personen von Lautstärken über 55 Dezibel nachts betroffen, ohne Lärmschutzmaßnahmen wären dies mit 449000 Betroffenen 32 Prozent mehr. Von Lautstärken über 60 Dezibel nachts sind 115300 Personen betroffen. Ohne Maßnahmen wären hier 53 Prozent mehr und damit 176000 Personen betroffen.

Lärmminderungspotenziale der Einzelszenarien im Modell

Wo es durch den Straßenverkehrslärm besonders laut ist, muss und kann in der Regel ein Bündel von Maßnahmen ergriffen werden, um die Lärmpegel auf ein unbedenkliches Maß zu senken. Um möglichst viele Menschen vor gesundheitskritischen Lärmbelastungen zu schützen, sollten Maßnahmen auf planerischer, baulicher und verkehrlicher Ebene zusammen gedacht und umgesetzt werden.

Die Grafik zeigt das Lärmminderungspotenzial einzelner Szenarien im Berechnungsmodell. Die Antriebswende erreicht eine Abnahme von etwa 15 Prozent bei der Lärmbetroffenheit über 55 Dezibel nachts und etwa 27 Prozent bei der Lärmbetroffenheit über 60 Dezibel nachts. Die Verkehrswende erreicht eine Abnahme von etwa 18 Prozent bei der Lärmbetroffenheit über 55 Dezibel nachts und etwa 37 Prozent bei der Lärmbetroffenheit über 60 Dezibel nachts. Fahrbahnbeläge erreichen eine Abnahme von etwa 26 Prozent bei der Lärmbetroffenheit über 55 Dezibel nachts und etwa 56 Prozent bei der Lärmbetroffenheit über 60 Dezibel nachts. Tempo 30 innerorts erreicht eine Abnahme von etwa 16 Prozent bei der Lärmbetroffenheit über 55 Dezibel nachts und etwa 42 Prozent bei der Lärmbetroffenheit über 60 Dezibel nachts.

Aufbauend auf den Grundlagendaten der aktuellen Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume wurden mit dem europäischen Lärmberechnungsverfahren verschiedene Szenarien berechnet und ausgewertet.

  • Lärmmindernde Fahrbahnbeläge
    Das größte Lärmminderungspotenzial hat der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge. Würden diese im Bereich von Siedlungen auf allen Streckenabschnitten mit zu hohen Lärmbelastungen verbaut, ließe sich die Zahl der von gesundheitsschädlichen Lärmpegeln Betroffenen über 60 Dezibel nachts mehr als halbieren. Die Zahl der von gesundheitskritischen Lärmbelastungen Betroffenen über 55 Dezibel würde um ein Viertel gesenkt.
     

  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
    Auch in Geschwindigkeitsbeschränkungen steckt ein hohes Minderungspotenzial: Würde in lärmbelasteten Ortsdurchfahren Tempo 30 eingeführt, könnte die Zahl der von gesundheitsschädigenden Lärmpegeln Betroffenen um mehr als 40 Prozent reduziert werden.
    Ein wesentlicher Beitrag für den Lärmschutz geht mit den Zielen der Verkehrswende einher. Der angestrebte deutliche Rückgang des Autoverkehrs durch andere Mobilitätsformen und -angebote könnte in den Städten eine Entlastung von mehr als einem Drittel gegenüber den heutigen Belastungen über 60 dB(A) nachts bewirken.
     

  • Antriebswende mit vollständiger Elektrifizierung
    Nach dem europäischen Lärmberechnungsverfahren steckt auch in der Antriebswende mit einer vollständigen Elektrifizierung des Kfz-Verkehrs ein erhebliches Minderungspotential: Wären bereits heute ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge in unseren Städten und Gemeinden unterwegs, würde sich die Zahl der von gesundheitsschädlichen Lärmpegeln oberhalb von 60 Dezibel betroffenen Menschen um etwa ein Viertel verringern lassen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass das Antriebsgeräusch von E-Fahrzeugen innerorts vernachlässigbar ist und im Berechnungsverfahren ausschließlich das Rollgeräusch der Fahrzeuge berücksichtigt wird.

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