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Steuerliche Förderung klimafreundlicher Fahrzeuge wird ausgeweitet

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Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit einem Antrag von Baden-Württemberg zugestimmt, in dem die Ausweitung der steuerlichen Privilegierung über Elektroautos hinaus auf Fahrzeuge mit einem Schadstoffausstoß von weniger als 50 g CO2 pro Kilometer gefordert wird. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, zeigte sich der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, erfreut.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Fahrzeuge mit weniger als 50 g CO2 Schadstoffausstoß pro Kilometer unabhängig von der Antriebsart nicht wie bisher für fünf, sondern zukünftig für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. „Ich begrüße, dass die Bundesregierung die Steuerbefreiung von Elektroautos ausweitet. Hierbei dürfen wir aber nicht stehen bleiben. Angesichts der enormen Anforderungen des Klimaschutzes wird gerade im Bereich Verkehr noch zu wenig getan. Daher stehen wir vor der Aufgabe alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um klimafreundliche Fahrzeuge unabhängig von der jeweiligen Technologie zu fördern“, so Hermann abschließend.

Der Antrag Baden-Württembergs zu einer steuerlichen Gleichstellung von klima-freundlichen Dienstzweirädern fand im Bundesrat leider keine Mehrheit.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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