Förderprogramm Kommunaler Straßenbau wird für die Jahre 2021 bis 2025 mit einem Fördervolumen von 660 Millionen fortgeschrieben
Verkehrsminister Winfried Hermann MdL: „Kommunen tragen einen wichtigen Teil zu einer guten und leistungsfähigen Infrastruktur für die verschiedenen Verkehrsarten bei. Die finanzielle Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen im kommunalen Straßenbau im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität und den Schwerpunkten Sanierung und Ausbau ist ein großes Anliegen der Landesregierung“.
Das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau 2021 bis 2025 des Verkehrsministeriums nach dem LGVFG umfasst einschließlich der bereits in den Vorjahren aufgenommenen Maßnahmen insgesamt 409 Vorhaben. Die Kommunen investieren in diese Projekte rund 1,7 Milliarden Euro. Das Fördervolumen des Landes daran beträgt 660 Millionen Euro.
Mit der aktuellen Programmfortschreibung werden 78 neue Projekte im Volumen von rund 68 Millionen Euro in das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau auf Grundlage des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) aufgenommen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Anzahl der Programmneuanmeldungen um 65 Prozent erhöht.
Großer Bedarf zeigt sich bei der Modernisierung von Brücken. Steigende Anforderungen an Brückenbauwerke erhöhen die Investitionskosten. Die Förderung des Landes ermöglicht es den Kommunen, den Investitionsrückstand in diesem Bereich abzubauen. Die Anzahl neuer Brückenprojekte hat sich von acht im Vorjahr auf aktuell 30 verdreifacht.
Im Bereich der innerörtlichen Straßen ist ein wachsendes Interesse an Fördermitteln zur Schaffung lebendiger und verkehrsberuhigter Ortmitten festzustellen. Darunter fallen unter anderem der Umbau und Rückbau von innerörtlichen Straßen sowie verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Rad- und Fußverkehr, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum. Die Reduzierung der Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe werden ebenfalls berücksichtigt. Erst im Jahr 2020 wurden die Fördermöglichkeiten hierfür im LGVFG erweitert.
Ins Förderprogramm aufgenommen werden im außerörtlichen Bereich überwiegend Vorhaben zum Bau, Aus- oder Umbau von Straßen mit wichtiger Verbindungsfunktion, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Beseitigung von Unfallschwerpunkten sowie Sicherung und Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen.
Das LGVFG ist ein zentrales Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit dessen Novellierung im Jahr 2020 wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert. Landkreise, Städte und Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusammen mit der Bereitstellung einer Planungspauschale von 15 Prozent (ab 1. Januar 2022: 10 Prozent) ergeben sich Förderquoten von 65 bis 90 Prozent. Damit wird dem hohen Zuschussbedarf der mehrjährigen Investitionsvorhaben Rechnung getragen. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden.
Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm ist allerdings nicht mit einer Bewilligung gleichzusetzen. Sie ermöglicht aber den Kommunen die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem nach Antragstellung und Antragsprüfung übermittelten Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.
Neu aufgenommene Projekte
Projekte im Regierungspräsidium Stuttgart (PDF-Datei)
Projekte im Regierungspräsidium Karlsruhe (PDF-Datei)