Sicherheit

Tag der Verkehrssicherheit: "Zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Verpflichtung"

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Feuerwehrleute stehen am 11.07.2009 nach einem Unfall bei Schelklingen (Alb-Donau-Kreis) neben dem Wrack eines Autos.  Ein privates Autorennen zweier junger Männer in Baden-Württemberg ist in einer Tragödie geendet. Bild: Uwe Köhle dpa/lsw

Verkehrsminister Hermann: „Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Verpflichtung, so schnell zu fahren! Angepasste Geschwindigkeit ist die oberste Regel!“

„Außerhalb von Ortschaften ereignen sich zwar insgesamt nur rund ein Drittel der Verkehrsunfälle, jedoch verunglücken dort dreimal so viele Menschen tödlich wie innerorts“, so Winfried Hermann MdL, Verkehrsminister von Baden-Württemberg, anlässlich des ‚Tag der Verkehrssicherheit‘ des Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) am Samstag (19. Juni).

Laut DVR sterben ca. 60 Prozent der tödlich Verunglückten im Straßenverkehr auf den Landstraßen Deutschlands. Ein Grund für diesen Schwerpunkt des Aktionstages in diesem Jahr. Hermann weiter: „Bei sogenannten Geschwindigkeitsunfällen außerorts bewegen sich Verkehrsteilnehmende in vielen Fällen innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, passen aber die Geschwindigkeit nicht den äußeren Bedingungen an. Vorausschauendes Fahren bedeutet, äußere Faktoren, aber auch das Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit sollte nur bei optimalen Bedingungen gefahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Verpflichtung, so schnell zu fahren!  Mit gegenseitiger Rücksicht und Achtsamkeit machen wir die Straßen Baden-Württembergs für alle sicher.“

Seit 2019 rückt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Verkehrssicherheitskampagne „Vorsicht.Rücksicht.Umsicht.“ wechselnde Fokusthemen der Verkehrssicherheit in den Mittelpunkt.  Ziel des Landes ist die „Vision Zero“: Künftig sollen keine Todesfälle und Schwerverletzte im Straßenverkehr mehr zu beklagen sein. Zur Kampagne geht’s hier: www.vorsicht-rücksicht-umsicht.de

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