„Die Umweltverbände laufen mit ihrem Ruf nach besserer Luftreinhaltung und einer Senkung der Ruß- und Feinstaubbelastung bei der grün-roten Landesregierung offene Türen ein.“ Mit diesen Worten reagierte die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett auf die Forderung von Umweltorganisationen, die Verkehrspolitik stärker auf Klima- und Gesundheitsschutz auszurichten. Sie mahnte aber zugleich, das Land habe nur beschränkte Möglichkeiten: „Wir müssen auch die Vorgaben der EU und die kommunale Selbstverwaltung beachten.“
Viele Aussagen und Vorschläge des Bündnisses werden gleichwohl vom Ministerium unterstützt. Die Luftqualität entlang vielbefahrener Hauptverkehrsstraßen mit schlechter Durchlüftung (Straßenschluchten) ist nach wie vor nicht zufriedenstellend und verbessert sich nur langsam. Deshalb sind weitere Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffemissionen vor allem des Straßenverkehrs, aber auch von mobilen Maschinen und Geräten, Schienenfahrzeugen und Schiffen, die zur Grundbelastung beitragen, dringend erforderlich.
So wird entsprechend dem Koalitionsvertrag der Landesregierung schon im Jahr 2012 die Ausdehnung und großflächigere Abgrenzung der Umweltzonen soweit möglich und sinnvoll konkretisiert werden. Ebenso sollen die einzelnen Umweltzonen darauf hin überprüft werden, ob und in welchem Umfang bisher ausgenommene Straßen einbezogen und zusätzlich Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt werden können.
Grundsätzlich ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass es nicht zu unzumut-baren Verkehrsverlagerungen in andere Gemeinden und benachbarte Wohn-gebiete mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit (z. B. Zunahme von Lkw-Verkehr in Wohnstraßen) und zu mehr die Lärm- und Luftbelastung kommt.
Wie die im Auftrag des MVI durchgeführten Fahrversuche in Stuttgart zeigen, führen auch Tempobeschränkungen auf 30 km/h oder 40 km/h nicht grundsätzlich zu weniger Emissionen, sondern können lokal auch zu einer Erhöhung der Emissionen und damit der Luftbelastung führen (vgl. www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/207995/ ). Deshalb müssen in jedem Einzelfall vor der Festlegung von Maßnahmen Wirkungsgutachten erstellt werden.
Häufig fehlt es auch an den nötigen Rechtsgrundlagen, um noch wirkungsvollere Maßnahmen zu ergreifen. So können nicht ohne weiteres Verbrennungsverbote für Feststoffheizanlagen verordnet werden, die nach den Verkehrsemissionen am meisten zur Feinstaubbelastung beitragen. Auch können Fahrzeuge, die ohne geeignete Plakette in Umweltzonen parken, nicht mit einem Bußgeld belangt werden, weil dafür die erforderliche Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung fehlt. Schließlich kann auch seitens der für Luftreinhaltung zuständigen Behörden nicht einfach gefordert werden, dass Baumaschinen nur noch mit nachgerüsteten Partikelfiltern in Umweltzonen verwendet werden. Dies könnten Auftraggeber nur im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben. Leider hat die Europäische Union erste jüngst die bereits beschlossene nächste strengere Stufe der Grenzwerte für mobile Maschinen und Geräte, die in diesem Jahr wirksam werden sollte, um 3 Jahre verschoben.
So sind den für die Luftreinhaltepläne zuständigen Regierungspräsidien oft die Hände gebunden, wenn sie noch wirkungsvollere Maßnahmen kurzfristig durchsetzen wollen.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg