Verkehrsrecht

Verkehrsminister Hermann: "Altkennzeichen CR, KEL, LR und WOL können künftig wieder vergeben werden."

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Bund übermittelt positiven Bescheid

„Ich freue mich, dass der Bund dem Antrag des Landes zur Wiedereinführung der Altkennzeichen CR, KEL, LR und WOL stattgegeben hat“, teilte Winfried Herman, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am 25.03.2014 in Stuttgart mit. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hatte den Bescheid heute erhalten und umgehend an die Regierungspräsidien weitergeleitet.

Die Vergabe der Altkennzeichen kann beginnen, sobald die zuständigen Landkreise die erforderlichen Vorbereitungen in den Zulassungsbehörden abgeschlossen haben.

Bislang wurden damit in Baden-Württemberg folgende Altkennzeichen wieder eingeführt:

LEO (Leonberg; Landkreis Böblingen); GD (Schwäbisch Gmünd; Ostalbkreis), HCH (Hechingen; Zollernalbkreis), BCH (Buchen; Neckar-Odenwald-Kreis), BK (Backnang; Rems-Murr-Kreis), HOR (Horb; Landkreis Freudenstadt), MGH (Bad Mergentheim; Main-Tauber-Kreis), BH (Bühl; Landkreis Rastatt), CR (Crailsheim; Landkreis Schwäbisch Hall), KEL (Kehl; Ortenaukreis), LR (Lahr; Ortenaukreis) und WOL (Wolfach; Ortenaukreis).

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