FUSSVERKEHR

Verkehrsminister Hermann: Zebrastreifen im Mittelpunkt

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Verkehrsminister Winfried Hermann mit Vertretern der Fußverkers-check-Kommunen. (Foto: © Verkehrsministerium Baden-Württemberg)

Die einzelnen Bilder der Urkundenübergabe können Sie in der VM Mediathek herunterladen.

Fußverkehrs-Checks 2018 in acht ausgewählten Kommunen
Bei einer Veranstaltung am Montag, 7. Mai 2018, in Stuttgart überreichte Verkehrsminister Winfried Hermann Urkunden an die Teilnehmerkommunen für die Fußverkehrs-Checks 2018. „Sie haben sich mit Ihren Ideen zur Durchführung der Fußverkehrs-Checks gegen 50 weitere Bewerber durchgesetzt. Jetzt können Sie den Verkehrsalltag für Fußgänger sicherer machen“, gab der Minister den erfolgreichen Kommunen auf der Auszeichnungsveranstaltung mit auf den Weg.

Minister Winfried Hermann hat außerdem die hohe Zahl an FußgängerInnen beklagt, die beim Überqueren von Straßen Opfer von Verkehrsunfällen werden: „Unfälle passieren überwiegend dort, wo Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße queren. Bei Kindern ereignen sich sogar 90 Prozent der Unfälle beim Überqueren. Wir müssen dafür sorgen, dass die Wege und Querungen sicher gestaltet sind. Ich werbe daher für mehr Zebrastreifen im ganzen Land. Diese müssen allerdings gut einsehbar und auch gut beleuchtet sein.“ Der diesjährige Themenschwerpunkt „Sichere Wege – sicheres Queren!“ ist dem Minister daher besonders wichtig. „Zebrastreifen bedeutet Vorrang für Fußgänger. Außerdem werden die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu Ampelanlagen verkürzt.“

Acht Städte und Gemeinden für die vierte Runde

Für die vierte Runde der Fußverkehrs-Checks wurden acht Städte und Gemeinden von einer Jury ausgewählt: Bad Wildbad, Böblingen, Ehingen, Kusterdingen, Lörrach, Neckarsulm, Pforzheim und Zell am Harmersbach. Für die ausgewählten Städte und Gemeinden trägt das Land die Kosten für die Fußverkehrs-Checks. Zusätzlich zu diesen Kommunen nimmt die Stadt Albstadt eigenfinanziert teil.

Die Zahl der Bewerbungen ist gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen. Fast 60 Kommunen haben sich beworben. „Immer mehr Kommunen in Baden-Württemberg engagieren sich beim Fußverkehr. Fußverkehrsförderung ist bürgernahe Politik und trifft damit auch den Nerv der Zeit,“ so Minister Hermann.

Mehr als 400 BürgerInnen nahmen 2017 an den Fußverkehr-Checks teil

Der Verkehrsminister dankte auf der Veranstaltung auch den Teilnehmerkommunen des Jahres 2017 für ihr Engagement und ihren Einsatz. Bei insgesamt 36 Begehungen und Workshops nahmen im letzten Jahr mehr als 400 BürgerInnen an den Fußverkehrs-Checks teil. Sie entwickelten gemeinsam mit Vertretern aus Verwaltung und Politik über 100 verschiedene Maßnahmenideen.

Im Jahr 2017 nahmen folgende Kommunen an den Fußverkehr-Checks teil: Aalen, Backnang, Gerlingen, Meßkirch, Neuenburg am Rhein, Pfalzgrafenweiler, Tauberbischofsheim und Wiesloch. Die Stadt Göppingen nahm sogar auf eigene Kosten an den Fußverkehrs-Checks teil.

Hintergrund
Bei den Fußverkehrs-Checks bewerten BürgerInnen und Bürger sowie Verwaltung und Politik im Rahmen von Workshops und Begehungen im Dialog die Situation des Fußverkehrs in ihrer Kommune. Mit der Unterstützung eines Fachbüros erarbeiten sie Maßnahmenvorschläge, um die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer zu gestalten. Ziel der Fußverkehrs-Checks ist es, den Fußverkehr in Politik und Verwaltung wieder als eigenständige und wichtige Mobilitätsform ins Bewusstsein zu rücken, konkrete Verbesserungen anzustoßen und einen Impuls für eine verstärkte Förderung des Fußverkehrs vor Ort zu setzen.

Die Fußverkehrs-Checks werden seit 2015 durchgeführt. Bereits jede achte Kommune in Baden-Württemberg hat sich inzwischen für eine Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks beworben. In einer Evaluation der Jahre 2015 und 2016 bestätigten die teilgenommenen Kommunen, dass die Fußverkehrs-Checks wirken. Es wurden konkrete Maßnahmen in den Kommunen angestoßen, die vom Verbessern der Gehwegoberfläche bis hin zur Breitstellung eines Budgets zur Umsetzung eines Fußverkehrskonzeptes reichen.

Die Auswahl der Kommunen hat eine Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinde- und des Städtetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e. V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl war eine möglichst große Bandbreite von Fußverkehrsthemen. Darüber hinaus wurden bei der Auswahl Kommunen mit unterschiedlicher Größe, Topographie und Erfahrung im Bereich der Fußverkehrsförderung berücksichtigt.

Weitere Informationen und Abschlussberichte der letzten Jahre hier. 

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