Bei den Fußverkehrs-Checks bewerten Bürger:innen, Politik und Verwaltung gemeinsam die Situation des Fußverkehrs vor Ort. In Workshops und Begehungen erarbeiten sie Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Das Ministerium für Verkehr unterstützt Kommunen bei der Durchführung von professionellen Fußverkehrs-Checks.
Häufige Fragen zu den Fußverkehrs-Checks
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Durchführung eines professionellen Fußverkehrs-Checks. Bei diesem partizipativen Verfahren bewerten Bürger:innen, Politik und Verwaltung gemeinsam die Situation des Fußverkehrs vor Ort. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Die Fußverkehr-Checks tragen dazu bei, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft zu rücken und eine neue Geh-Kultur im Land zu entwickeln. Die Maßnahme wird vom Ministerium für Verkehr finanziert.
Die Fußverkehrs-Checks folgen einem standardisierten Ablauf, den die Kommunen inhaltlich individuell ausgestalten können (siehe Grafik oben, Quelle: Planersocietät 2015). In einer Nachbereitung werden abschließend die Hinweise und Empfehlungen für Politik und Verwaltung zusammengestellt. Eine Auftakt- und eine Abschlussveranstaltung auf Landesebene rahmen die Maßnahme ein.
Die Fußverkehr-Checks bieten Kommunen die Chance, in die systematische Förderung des Fußverkehrs einzusteigen beziehungsweise diese zu vertiefen und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung zu stärken. Dabei werden sie professionell durch ein Fachbüro unterstützt, das die Fußverkehrs-Checks vorbereitet, moderiert und auswertet.
Aufbauend auf den Begehungen und Workshops erhalten die Kommunen:
- Status-quo-Bericht zum Fußverkehr
- Stärken/Schwächen-Analyse
- Maßnahmenplan mit Prioritäten und Kostenplanung
- Anregungen und Hinweise für eine Verstetigung der Fußverkehrsförderung in der Kommune
Die Fußverkehrs-Checks werden regelmäßig evaluiert. Das Ergebnis: Vor Ort verändern die Checks den Fußverkehr zum Positiven. Die Checks …
- tragen dazu bei, dass konkrete Projekte zur Fußverkehrsförderung eingeleitet und umgesetzt werden.
- kommen bei den Bürger:innen gut an.
- rücken den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Verwaltung und Politik.
- tragen dazu bei, dass die Verwaltung vor Ort stärker die Belange eines guten Fußverkehrs berücksichtigt.
- werden von den Teilnehmerkommunen weiterempfohlen.
Die Fußverkehrs-Checks finden jährlich statt. Interessierte Städte und Gemeinden können sich auf dem Informationsportal aktivmobil für die Checks bewerben.
Seit 2015 eine Erfolgsgeschichte
Die Zahlen sprechen für sich. Seit 2015 wurden über 90 kommunale Fußverkehrs-Checks durch das Verkehrsministerium gefördert. Jedes Jahr bewerben sich dutzende Kommunen für die Durchführung der Checks.
Fußverkehrs-Checks 2024
Um eine Teilnahme an der zehnten Runde der Fußverkehrs-Checks mit dem Motto „Sichere Schulwege und Schulstraßen“ haben sich 51 Kommunen beworben. Durchsetzen konnten sich folgende 15 Kommunen:
- Allensbach
- Blaustein
- Durmersheim
- Heilbronn
- Hirschberg an der Bergstraße
- Kirchheim unter Teck
- Laudenbach
- Mutlangen
- Osterburken
- Plochingen
- Ravensburg
- Rechberghausen
- Wehr
- Wertheim
- Wiesloch
Um eine Teilnahme an der zehnten Runde der Fußverkehrs-Checks haben sich 51 Kommunen beworben. Eine Fachjury aus Vertreter:innen des Gemeindetags und des Städtetags Baden-Württemberg, des Landesprogramms MOVERS – Aktiv zur Schule, des Landeseltern- und des Landesschülerbeirates, des Verkehrsclubs Deutschland Baden-Württemberg e. V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg unterstützte die Auswahl der 15 Kommunen. Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
- Berücksichtigung des Jahresmottos „Sichere Schulwege und Schulstraßen“
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Möglichst unterschiedliche Rahmenbedingungen in den Kommunen
Auf der Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2024 am 24. Juli 2024 gab Staatssekretärin Elke Zimmer die Teilnahmekommunen der zehnten Runde der Checks offiziell bekannt.
Rückblick: Abgeschlossene Fußverkehrs-Checks
Um eine Teilnahme an der neunten Runde der Fußverkehrs-Checks mit dem Motto „Ideen für attraktive Stadtzentren“ haben sich 51 Kommunen beworben. Durchsetzen konnten sich folgende 12 Kommunen:
- Bad Dürrheim
- Donaueschingen
- Ellwangen
- Großbottwar
- Hardheim
- Heitersheim
- Kißlegg
- Marbach am Neckar
- Nußloch
- Plankstadt
- Schorndorf
- Vogt
Um eine Teilnahme an der neunten Runde der Fußverkehrs-Checks haben sich 51 Kommunen beworben. Eine Fachjury aus Vertreter:innen des Gemeindetags und des Städtetags Baden-Württemberg, der Hochschule Karlsruhe, des Verkehrsclubs Deutschland Baden-Württemberg e. V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg unterstützte die Auswahl der 12 Kommunen. Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
- Berücksichtigung des Jahresmottos „Ideen für attraktive Stadtzentren“
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Möglichst unterschiedliche Rahmenbedingungen in den Kommunen
Auf der Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2023 am 14. Juli 2023 gab Staatssekretärin Elke Zimmer die Teilnahmekommunen der neunten Runde der Checks offiziell bekannt.
Um eine Teilnahme an der achten Runde der Fußverkehrs-Checks haben sich 52 Kommunen beworben. Durchsetzen konnten sich folgende 15 Kommunen:
- Höpfingen
- Ladenburg
- Neckargmünd
- Bad Mergentheim
- Bad Wimpfen
- Remchingen
- Kornwestheim
- Ditzingen
- Mehrstetten
- Emmendingen
- Schliengen
- Weil am Rhein
- Lauchringen
- Friedrichshafen
- Bodnegg
Eine Fachjury aus Vertreter:innen des Gemeindetags und des Städtetags Baden-Württemberg, der Hochschule Karlsruhe, der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V., des Verkehrsclubs Deutschland Baden-Württemberg e. V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg wählte die Kommunen aus.
Diese Kriterien waren dafür entscheidend:
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Möglichst unterschiedliche Themen, Zielgruppen und Rahmenbedingungen in den Kommunen
- Berücksichtigung des Jahresmottos „Schritt für Schritt zu Fußverkehrsnetzen“
Auf der Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2022 am 29. Juni 2022 gab Staatssekretärin Elke Zimmer die Teilnahmekommunen der achten Runde der Checks offiziell bekannt.
Um eine Teilnahme an der siebten Runde der Fußverkehrs-Checks mit dem Motto „Mehr Miteinander im Straßenverkehr“ haben sich 59 Kommunen beworben. Durchsetzen konnten sich folgende 15 Kommunen – fünf mehr als im Vorjahr:
- Bad Friedrichshall
- Bietigheim
- Dielheim
- Fellbach
- Jungingen
- Mühlacker
- Neckarbischofsheim
- Schwäbisch Gmünd
- Sigmaringen
- Simonswald
- Singen
- Stuttgart
- Überlingen
- Waiblingen
- Walldorf
Eine Fachjury aus Vertreter:innen des Gemeindetags und des Städtetags Baden-Württemberg, der Hochschule Karlsruhe, der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V., des Verkehrsclubs Deutschland Baden-Württemberg e. V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg wählte die Kommunen aus.
Diese Kriterien waren dafür entscheidend:
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Möglichst unterschiedliche Themen, Zielgruppen und Rahmenbedingungen in den Kommunen
- Berücksichtigung des Jahresmottos „Mehr Miteinander im Straßenverkehr“
Auf einer digitalen Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2021 am 23. Juni 2021 gab Minister Winfried Hermann die Teilnehmer der siebten Runde der Checks offiziell bekannt.
Um eine Teilnahme an der sechsten Runde der Fußverkehrs-Checks mit dem Motto „Mehr Platz zum Gehen“ haben sich 62 Kommunen beworben. Durchsetzen konnten sich folgende 10 Kommunen:
- Asperg
- Baden-Baden
- Daisendorf
- Esslingen
- Gundelfingen
- Konstanz
- Malsch
- Mengen
- Metzingen
- Wernau (Neckar)
Eine siebenköpfige Fachjury aus Vertreter:innen des Gemeindetags und des Städtetags Baden-Württemberg, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg wählte die Kommunen aus.
Diese Kriterien waren dafür entscheidend:
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Möglichst unterschiedliche Themen, Zielgruppen und Rahmenbedingungen in den Kommunen
- Berücksichtigung von Mehrfachbewerbungen
- Berücksichtigung des Jahresmottos „Mehr Platz zum Gehen“
Um eine Teilnahme an der fünften Runde der Fußverkehrs-Checks mit dem Motto „Gehen – sitzen – spielen“ haben sich 57 Kommunen beworben. Durchsetzen konnten sich folgende 8 Kommunen:
- Freudenberg
- Heidelberg
- Leutkirch im Allgäu
- Linkenheim-Hochstetten
- Möglingen
- Reutlingen
- Tuttlingen
- Wannweil
- Leinfelden-Echterdingen (eigenfinanziert)
- St. Leon-Rot (eigenfinanziert)
Eine sechsköpfige Fachjury aus Vertreter:innen des Gemeindetags und des Städtetags Baden-Württemberg, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg wählte die Kommunen aus.
Diese Kriterien waren dafür entscheidend:
- Möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen (z.B. Größe, Lage, Topographie, Funktion und zentralörtliche Bedeutung)
- Möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Schwerpunktthemen, Quartiere und Zielgruppen
Auf einer Veranstaltung am 30. April 2019 gab Minister Winfried Hermann die Teilnehmer der fünften Runde der Checks offiziell bekannt.
Um eine Teilnahme an der vierten Runde der Fußverkehrs-Checks mit dem Motto „Sichere Wege – sicheres Queren!“ haben sich 59 Kommunen beworben. Durchsetzen konnten sich folgende 8 Kommunen:
- Bad Wildbad
- Böblingen
- Ehingen
- Kusterdingen
- Lörrach
- Neckarsulm
- Pforzheim
- Zell am Harmersbach
- Albstadt (eigenfinanziert)
Eine sechsköpfige Fachjury aus Vertreter:innen des Gemeindetags und des Städtetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg wählte die Kommunen aus.
Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
- Möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen (z.B. Größe, Lage, Topographie, Funktion und zentralörtliche Bedeutung)
- Möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Schwerpunktthemen, Quartiere und Zielgruppen
Auf einer Veranstaltung am 07. Mai 20218 gab Minister Winfried Hermann die Teilnehmer der vierten Runde der Checks offiziell bekannt.
Um eine Teilnahme an der dritten Runde der Fußverkehrs-Checks mit dem Motto „Lebensqualität gestalten!“ haben sich über 40 Kommunen beworben. Durchsetzen konnten sich folgende 8 Kommunen:
- Aalen
- Backnang
- Gerlingen
- Meßkirch
- Neuenburg am Rhein
- Pfalzgrafenweiler
- Tauberbischofsheim
- Wiesloch
- Göppingen (eigenfinanziert)
Eine sechsköpfige Fachjury aus Vertreter:innen des Gemeindetags und des Städtetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg wählte die Kommunen aus.
Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
- Möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen (z.B. Größe, Lage, Topographie, Funktion und zentralörtliche Bedeutung)
- Möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Schwerpunktthemen, Quartiere und Zielgruppen
Auf einer Veranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2016 und 2017 am 05. Mai 2017 im Ministerium für Verkehr gab Minister Winfried Hermann die Teilnehmer der dritten Runde der Checks offiziell bekannt.
Um eine Teilnahme an der zweiten Runde der Fußverkehrs-Checks haben sich 36 Kommunen beworben. Durchsetzen konnten sich folgende 8 Kommunen:
- Bad Säckingen
- Freiburg im Breisgau
- Heilbronn
- Herrenberg
- Karlsbad
- Lahr
- Ludwigsburg
- Rangendingen
- Singen (eigenfinanziert)
Eine fünfköpfige Fachjury aus Vertreter:innen des Städtetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg wählte die Kommunen aus.
Diese Kriterien waren dafür entscheidend:
- Möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen (z.B. Größe, Lage, Topographie, Funktion und zentralörtliche Bedeutung)
- Möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Schwerpunktthemen, Quartiere und Zielgruppen
Auf der landesweiten Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2016 am 26. Juli 2016 im Ministerium für Verkehr gab Minister Winfried Hermann die acht ausgewählten Kommunen der zweiten Runde offiziell bekannt.
Um eine Teilnahme an der ersten Runde der Fußverkehrs-Checks haben sich über 60 Kommunen beworben. Aufgrund des großen Interesses an den Fußverkehrs-Checks hat das Ministerium die Zahl der teilnehmenden Kommunen kurzfristig von ursprünglich zehn auf 15 Kommunen erhöht. Durchsetzen konnten sich folgende Kommunen:
- Bad Krozingen
- Bretten
- Crailsheim
- Fellbach
- Filderstad
- Göppingen
- Hüfingen
- Karlsruhe
- Kehl
- Königsfeld im Schwarzwald
- Mannheim
- Ochsenhausen
- Reutlingen
- Schwetzingen
- Stuttgart
Eine sechsköpfige Fachjury aus Vertreter:innen des Städte- sowie Gemeindetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg wählte die Kommunen aus.
Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
- Möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen (z.B. Größe, Lage, Topographie, Funktion und zentralörtliche Bedeutung)
- Möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Schwerpunktthemen, Quartiere und Zielgruppen
Die Verkündung der 15 ausgewählten Kommunen und die Übergabe der Urkunden erfolgte Ende Juli 2015 im Ministerium für Verkehr durch Minister Winfried Hermann.
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