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Verkehrsministerkonferenz in Stuttgart ist beendet

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In Stuttgart haben die Verkehrsminister der Länder am 07. Oktober 2016 ihre Herbsttagung beendet. Im Mittelpunkt der Beratungen standen vorrangig Themen, die die Steigerung der Verkehrssicherheit und die Sicherung einer nachhaltigen Mobilität in den Mittelpunkt rücken.

Einigkeit besteht zwischen Bund und Ländern über die Notwendigkeit von Maßnahmen für eine mobilitätssi-chernde Einhaltung der Immissionsgrenzwerte angesichts anhaltend hoher Stickstoffoxid-Emissionen in deutschen Städten. Um hier anzusetzen, vereinbarten die Länder, die Kommunen bei einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrsentwicklung zu unterstützen. Darüber hinaus bittet die Verkehrsministerkonferenz den Bund, gemeinsam mit den Ländern Strategien zu erarbeiten, die den geordneten Ausstieg aus der Nutzung fossiler Kraftstoffe – vor allem im PKW-Segment – unterstützen.

Große Potenziale zur Minderung der Abgas- und Lärmbelastung sieht die Verkehrsministerkonferenz im Einsatz von alternativen Antrieben, vor allem beim innerstädtischen Bus- und Taxiverkehr sowie bei Car-Sharing-Fahrzeugen und Fahrzeugen der Kommunen und Eigenbetriebe. Aus diesem Grund wird der Bund aufgefordert, die Förderprogramme für die Elektrifizierung von Busantrieben zu intensivieren. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, durch gezielte Förderprogramme für Taxiunternehmen und Car-Sharing-Betreiber Anreize für einen Umstieg auf alternative Antriebe zu schaffen. Zudem soll es den Ländern ermöglicht werden, bei der Genehmigung von Linienverkehren mit Bussen und Gelegenheitsverkehren mit Taxen und Mietwagen die Einhaltung höherer Emissionsstandards zu verlangen.

Uneinigkeit hinsichtlich der Wirksamkeit besteht bei der Frage nach der Einführung einer neuen Schadstoffgruppe und Plakette für Fahrzeuge mit deutlich geringeren realen Fahremissionen von Stickstoffdioxid. Hier regt die Verkehrsministerkonferenz an, dass die Bundesregierung für eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit Untersuchungen initiiert.

Weitgehende Einigkeit herrschte beim Thema Ladesäulenverordnung. Die Länder begrüßen den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Änderungsverordnung der Ladesäulenverordnung und bitten das Bun-desverkehrsministerium, die Verordnung zügig umzusetzen. Aus Sicht der Länder sollen dabei die bei der Bun-desnetzagentur verfügbaren Ladeinfrastrukturinformationen für die Planung von Ladeinfrastrukturstandorten bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur als Informationsplattform aktuelle Informationen über in Betrieb befindliche Ladeinfrastruktur bereitstellen und als betreiberunabhängige Authentifizierungsplattform weiterentwickelt werden.

Die Verkehrsminister begrüßen die Aktivitäten des Bundes, das automatisierte Fahren zeitnah zu ermöglichen. So würden automatisiert und autonom fahrende Fahrzeuge hohe Potenziale zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, des Fahrkomforts sowie des Verkehrsflusses bieten. Ausdrücklich begrüßten die Länder das Vorhaben des Bundes, mehr als drei Testfelder auch im innerörtlichen Bereich einzurichten. Um die Lenkung von Fahrzeugen durch automatisierte Systeme ohne Überwachung durch menschliche Fahrer zukünftig zu ermöglichen, bitten die Verkehrsminister den Bund, sich für eine Änderung des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr („Wiener Übereinkommen“) einzusetzen. Bezüglich sich stellender ethisch-moralischer Fragen begrüßen die Verkehrsminister die Einsetzung einer Ethikkommission. Zudem halten sie es für erforderlich, zivil- und strafrechtliche Belange beim Einsatz selbstfahrender Fahrzeuge zu regeln.

Die Verkehrsminister sind sich darüber einig, dass Autobahnen die sichersten Straßen in Deutschland sind. Dennoch sehen sie die dringende Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit gerade auch auf den Autobahnen zu erhöhen. Sie fordern vom Bund die Straßenverkehrsordnung dahingehend zu überarbeiten, dass fahrfremde Tätigkeiten (z.B. Video/TV schauen, Kaffee kochen) sanktioniert werden können. Die Verkehrsminister bitten den Bund, gegenüber der EU dahingehend aktiv zu werden, dass Abstandswarner mit akustischer und optischer Warnfunktion in schweren Nutzfahrzeugen und dass Notbremsassistenten, die auch stehende Hindernisse erkennen, verpflichtend eingeführt werden. Zudem sollten künftige Notbrems-Assistenten die Fahrzeuggeschwindigkeit bedarfsweise stärker reduzieren können als bisher. Weiterhin bitten die Verkehrsminister den Bund, die Nutzung der Notbrems-Assistenten bundesweit verpflichtend vorzuschreiben, weil die Systeme aufgrund einer fehlenden Nutzungsverpflichtung im realen Fahrbetrieb teils ausgeschaltet werden. Darüber hinaus bitten die Verkehrsminister den Bund, die Bußgelder für sicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu erhöhen. Zudem halten die Verkehrsminister die internationale Verfolgbarkeit von verkehrssicherheitsrelevanten Verkehrsverstößen erforderlich und bitten daher den Bund, sich gegenüber der EU dementsprechend einzusetzen.

Beim Thema Großraum- und Schwertransporte befürwortet die Verkehrsministerkonferenz den Einsatz von Verwaltungshelfern und Beliehenen zur Entlastung der Polizei und spricht sich für eine zeitnahe Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sowie für die Schaffung bundes- und landesgesetzlicher Regelungen aus. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei die gegenseitige Anerkennung von Beleihungen. Zudem bittet die Verkehrsministerkonferenz den Arbeitskreis Straßenbaupolitik, die Möglichkeit von Großraum- und Schwerlastkorridoren zu prüfen.

Zum Ende der Sitzung wählte die Verkehrsministerkonferenz Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch zu ihrem neuen Vorsitzenden für die kommenden zwei Jahre. Der Vorsitzzeitraum beginnt ab dem 1.1.2017. Zuvor war Mecklenburg-Vorpommern turnusgemäß zwei Jahre lang Vorsitzland der Verkehrsministerkonferenz.

Quelle:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

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