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VM weist Kritik des Landwirtschaftsministers wegen Schadholztransporten zurück

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Ministerium fuer Verkehr Baden-Wuerttemberg, Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl

Land ist verantwortlich für den Schutz der Wälder UND der Straßeninfrastruktur

Zur Kritik des Landwirtschaftsministers wegen der Genehmigung überschwerer Schadholztransporte erklärt der Amtschef des Verkehrsministeriums, Prof. Dr. Uwe Lahl:

„Die Vorwürfe des Landwirtschaftsministers sind falsch und nicht stimmig. Im Zuge der fachlichen Prüfung einer möglichen Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die Schadholztransporte wurden sämtliche Städte und Gemeinden des Landes um Angaben zum Zustand der Brückenbauwerke in deren Baulast gebeten. Über vorhandene Datenbanken erfolgte eine Überprüfung der Brücken in der Baulast des Bundes, des Landes und der Kreise. Die Ergebnisse dieser Auswertungen ergaben, dass eine weitere pauschale Ausnahmegenehmigung für überschwere Holztransporte bis 44 Tonnen nicht angezeigt ist. Holztransporte können aber weiterhin wie gesetzlich zugelassen mit bis zu 40 Tonnen erfolgen.

Die Landesregierung trägt nicht nur die Verantwortung für die Wälder, sondern auch für die Straßeninfrastruktur des Landes. Beides muss – auch im Interesse unserer Städte und Gemeinden – in Einklang gebracht werden. Aufgrund des Einsatzes von Minister Hermann und unserer Fachabteilungen wurde die Ausnahmegenehmigung bislang als pauschale Ausnahmeregelung für alle Straßen erteilt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Schädigung der Straßeninfrastruktur durch überschwere Transporte und der Rechtsprechung zur unteilbaren Ladung sind derartige pauschale Ausnahmeregelungen nicht mehr vertretbar und rechtlich problematisch. 

Daher folgen wir der Einschätzung unser Fachabteilungen, die sich gegen eine Weiterführung aussprechen. Herr Minister Hauk scheint hier falsch informiert zu sein, wenn er von anderweitigen Signalen der Arbeitsebene spricht und gleichzeitig Minister Hermann Wortbruch vorwirft. Unser Angebot an das MLR und die Verbände steht weiterhin, gemeinsam Alternativen zu erarbeiten, wie z. B. streckenbezogene Genehmigungen für die überschweren Holztransporte, um die Brücken auszusparen, die nicht ausreichend tragfähig sind.“

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