Schiene

Weniger als 250 Stundenkilometer auf der Rheintalbahn bei „Müllheim-Auggen“ bringt keinen besseren Lärmschutz

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„Das Ziel ist eine schnelle Zugverbindung auf der Rheintalbahn. Um mit dem ICE in 90 Minuten von Karlsruhe nach Basel zu kommen, müssen die Personenzüge bis zu 250 Stundenkilometer schnell fahren. Nur so können wir den Takt auf der gesamten Strecke um eine halbe Stunde verkürzen. Eine geringere Geschwindigkeit der Personenzüge im Abschnitt Müllheim-Auggen würde diesen Takt verhindern, für den Lärmschutz dort aber nichts bringen. Denn nicht die ICE-Personenzüge sondern die ohnehin schon langsamen Güterzüge sind die Hauptlärmquelle“, so eine Sprecherin des Verkehrsministeriums. Anlass war ein Treffen mit Vertretern der Deutschen Bahn und des „Bürgerbündnis Markgräflerland“ am Donnerstag, 22. September 2016. Erörtert wurde der Ausbau der Rheintalbahn im Bereich Müllheim-Augen und die Forderung des Bürgerbündnisses nach langsameren und damit leiseren Personenzügen.

Die Bahn erläuterte in dem Gespräch ausführlich, warum sie mit dem ICE auf ein-zelnen Streckenabschnitten bis zu 250 km/h schnell fahren muss. Die Sprecherin dazu: „Die Verbesserungen beim Ausbau der Rheintalbahn sind im Projektbeirat einstimmig unter Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter der Region und der Bürgerinitiativen beschlossen worden. Damit konnten zentrale Forderungen aus der Region erfüllt werden. Selbst mögliche Einsparungen in Folge der Änderungsvorschläge der Bürgerinitiativen würden nicht ausreichen, um eine Tieferlegung der Gleise zu finanzieren. Auch wirtschaftlich wäre dieses Konzept nicht tragbar.“ Klar wurde vor allem, dass nicht die Personenzüge, sondern vor allem die Güterzüge zu laut seien. Von 2020 an soll es ein Verbot lauter Güterzüge geben.

Die Beteiligten einigten sich darauf, ein neues Schallgutachten anzufertigen, dem andere Voraussetzungen zu Grunde gelegt werden: So solle der BVWP 2030 Ausgangslage sein, in dem nach derzeitigem Stand weniger Güterzüge prognostiziert sind. Derzeit ist der BVWP 2025 zu Grunde gelegt, da dieser den aktuell rechtlichen Rahmen darstellt. Weiterhin soll in dem Schallgutachten mit bis zu 100 Prozent neuen und leiseren Güterzügen auf der Strecke gerechnet werden. Dieses Gutachten könne Ausganslage für eine neue Diskussion um die Höhe der Schallschutzwände sein.

Der Neu- und Ausbau der Rheintalbahn ist laut Grundgesetz eine Aufgabe des Bundes, nicht des Landes. Bei der Finanzierung stehe deshalb primär der Bund, bei der Planung die Deutsche Bahn in der Verantwortung. Der Bund hat im aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) festgelegt, dass die Rheintalbahn für 250 Stundenkilometer ausgebaut werden soll. Sollte dies geändert werden, hätte nur der Bund die Kompetenz, dies im BVWP zu ändern.

Vertreter des Verkehrsministeriums waren in der Vergangenheit mehrmals auf die Deutsche Bahn zugegangen, mit der Bitte zu prüfen, ob der Ausbau im Bereich Müll-heim-Auggen für eine Zuggeschwindigkeit von weniger als 250 km/h möglich sei. „Für uns ist die Politik des Gehörtwerdens Richtschnur für unser Handeln. Doch wir können die Regeln der Physik nicht aufheben. Die Bahn hat heute nachvollziehbar erläutert, warum die ICE-Züge 250 Stundenkilometer schnell fahren müssen. Obwohl die Forderungen aus Mülheim-Auggen nach einer anderen Trassenführung sehr spät in den Projektbeirat eingebracht wurden, konnten auch in diesem Bereich noch Verbesserungen erreicht werden. So wurde unter anderem den Anwohnern an der durch ein wenig bewohntes Gewerbegebiet führenden Strecke Vollschutz gegen den Lärm zugesagt. Die Landesregierung hat insgesamt bereits großes – auch finanzielles – Engagement für das gemeinsame Ziel eines menschen- und umweltfreundlichen Ausbaus der Rheintalbahn gezeigt“, so die Sprecherin abschließend.

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