Artenschutz

Wissenschaftler empfehlen Fortsetzung von Sonderprogramm

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Artenschutz Wissenschaftler empfehlen Fortsetzung von Sonderprogramm

Wissenschaftler empfehlen die Fortsetzung des bundesweit einmaligen Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Das Land will die Maßnahmen fortführen und verstetigen. Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine der großen globalen Herausforderungen und damit eine bedeutende Zukunftsfrage.

„Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine der großen globalen Herausforderungen unserer Zeit und damit eine bedeutende Zukunftsfrage. Stabile, vitale und vielfältige Naturräume sind wichtig für die Gesellschaft“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (29. Juni 2021) im Rahmen der Regierungspressekonferenz in Stuttgart. „Wir haben mit dem Sonderprogramm vor vier Jahren einen viel beachteten Sonderweg beschritten – im Verbund mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz bescheinigen die Wissenschaftler uns dafür jetzt beispielhaftes Handeln mit Signalwirkung. Das bundesweit einmalige Sonderprogramm ist ein Erfolgsmodell.“

Schutz von Arten fortführen

In seinem Bericht kommt das Fachgremium zu dem Ergebnis, das Sonderprogramm habe wichtige, zum Teil wegweisende Aktivitäten ausgelöst. In Verbindung mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz handle das Land mit seinen Programmen beispielhaft und könne so eine bundesweite Strahlwirkung erzeugen.

Das wissenschaftliche Fachgremium bewerte es auch positiv, dass etliche der im Sonderprogramm angegangenen Themen in den Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode aufgenommen wurden, wie beispielsweise die Fortführung des Artenmonitorings, die stärkere Berücksichtigung seltener Baumarten sowie die Wiedervernässung von Moorböden.

„Die Maßnahmen des Sonderprogramms, insbesondere das Artenmonitoring, sollten deshalb in geeigneter Form fortgeführt und verstetigt werden. Die drei verantwortlichen Ministerien für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie für Verkehr sollen dazu entsprechende Vorschläge unterbreiten“, sagte Kretschmann.

Artenschutz als Daueraufgabe

„Für mich ist es zentral, dass wir das Sonderprogramm zu einer Daueraufgabe weiterentwickeln. So empfiehlt es auch das Fachgremium“, sagte Umweltministerin Thekla Walker. „Das Umweltministerium setzt derzeit 31 Vorhaben über das Sonderprogramm um. Im Fokus stehen dabei qualitative Verbesserungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf der Fläche. Beispielsweise die

Extensivierung von Kulturlandschaften, der Ausbau des Biotopverbundes, die Optimierung von Naturschutzgebieten oder der Schutz unserer Moore. Immer geht es darum, Lebensräume für bedrohte Arten zu erhalten und zu schaffen. Viele Projekte und Maßnahmen entfalten ihre Wirkung erst über einen langen Zeitraum. Artenschutz braucht nun mal einen langen Atem.“

„Im Bereich des Landwirtschaftsministeriums konnten bislang vielversprechende und erfolgreiche Projekte angegangen und umgesetzt werden. Fakt ist, dass uns der Erhalt der biologischen Vielfalt dauerhaft beschäftigen wird. Wir wollen in Baden-Württemberg eine flächendeckende, gesellschaftlich getragene, bäuerliche Landwirtschaft mit Familienbetrieben und die Sicherung der biologischen Vielfalt im Land. So sieht es der im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesellschaftsvertrag vor“, betonte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer sagte: „Seit dem Jahr 2018 setzt das Verkehrsministerium im Rahmen des Sonderprogramms vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt entlang von Verkehrswegen um. Dabei wurden bereits nachhaltige Effekte erzielt, die die Artenvielfalt erhöhen. Es geht um die ökologische Aufwertung von Grünflächen an Straßen und Schienenwegen. Diese Flächen können vielen Tieren und Pflanzen ein Zuhause bieten und gleichzeitig Lebensräume miteinander verbinden. Angesichts des dramatischen Artenschwunds werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Straßenbaubehörden, Straßenmeistereien und Bauhöfen dieses Programm mit großem Engagement fortsetzen.“

Informationen zum Sonderprogramm

Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg ist bundesweit einmalig. Mit diesem Programm werden vielfältige Projekte des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie des Ministeriums für Verkehr umgesetzt.

Seit dem Jahr 2018 stellte das Land insgesamt 60 Millionen Euro für Vorhaben und 12 Millionen Euro für Monitoringmaßnahmen zur Verfügung. Aktuell werden damit 75 Projekte in den drei beteiligten Ministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und für Verkehr finanziert.

Ein wissenschaftliches Fachgremium begleitet die Umsetzung des Programms. Das begleitende Fachgremium besteht aus unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, welche die Landesregierung bei der Umsetzung und der weiteren Gestaltung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt beraten.

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