Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Luftreinhalteplan für Reutlingen hat nach den Worten von Landesverkehrsminister Winfried Hermann für Rechtssicherheit gesorgt. „Es ist klar, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft gilt. Daran muss auch das Land seine weiteren Schritte in der Luftreinhaltung ausrichten. Insofern hat das Revisionsverfahren Klarheit geschaffen und Grenzwertdebatten beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat zugleich klargemacht, dass auf Verkehrsverbote verzichtet werden kann, wenn es eine Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage gibt, dass der Grenzwert in Kürze eingehalten wird“, sagte Minister Hermann am Donnerstag nach Verkündung der Entscheidung der höchsten Verwaltungsrichter.