Teilnahmeberechtigt sind alle Kommunen, Stadt- und Landkreise des Landes Baden-Württemberg, die eine straßenbegleitende Fläche zwischen 2021 und 2024 entweder insekten- oder klimafreundlich umgestaltet haben. Alle Informationen zur Teilnahme finden Sie in den Fragen und Antworten zu den Teilnahmebedingungen.
Am Wettbewerb können alle Stadt- und Landkreise sowie Städte und Gemeinden innerhalb Baden-Württembergs teilnehmen. Sie können sich mit einer zwischen 2021 und dem 11.10.2024 angelegten Grünfläche bewerben.
- Die Fläche muss eine straßenbegleitende Fläche an einer öffentlichen Straße oder beispielsweise ein Rastplatz, Parkplatz, oder Kreisverkehr sein.
- Die Grünfläche darf nicht im Rahmen anderer Kampagnen, wie zum Beispiel „Natur nah dran“ des Naturschutzbundes NABU Baden-Württemberg (NABU Baden-Württemberg), gefördert worden sein. Ausgenommen sind Förderungen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für grüne Ortsmitten und Klimaschutzmaßnahmen. Kooperationen sind möglich.
- Flächen, die nebeneinanderliegen, gelten als eine Fläche: Zum Beispiel zählt nicht nur die runde Innenfläche eines Kreisverkehrs, sondern auch die dazugehörigen Fahrbahnteiler und Verkehrsinseln im Gesamten als eine Fläche. Voraussetzung ist, dass auch diese Flächen im Sinne des Wettbewerbes gestaltet werden/wurden.
- Der Einsatz von Pestiziden ist nicht erlaubt.
- Die Flächen müssen nach Ende des Wettbewerbs noch mindestens zwei Jahre gepflegt und/oder unterhalten werden.
- Die umgesetzten Maßnahmen dürfen keine Kompensationsmaßnahmen für ein Bauvorhaben oder Ökokontomaßnahmen sein.
- Es dürfen ausschließlich heimische Wildpflanzen verwendet werden. Eine Ausnahme sind klimarobuste Straßenbäume bei der Kategorie Klimaschutz im Innerortsbereich. Außerorts ist der § 40 Abs. 1 S. 4 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten (im Außenbereich nur Verwendung von gebietsheimischen Pflanzen/Saatgut).
- Für die Juryentscheidung benötigen wir, neben einer ausführlichen Beschreibung der Fläche, aussagekräftige Fotos. Sie sollten das Ergebnis Ihrer Maßnahmen zeigen. Natürlich brauchen mehrjährige Blühflächen Zeit, um ihre volle Blütenpracht zu entfalten. Dies wird bei der Juryentscheidung berücksichtigt. Fügen Sie Ihrer Bewerbung auch ein Foto der Fläche vor der Umgestaltung bei, damit ein Vorher-Nachher-Vergleich erfolgen kann. Sofern Sie sich mit einer insektenfreundlichen Grünfläche bewerben, die vor 2024 angelegt wurde, ist die Vorlage eines Vorher-Fotos wünschenswert, aber nicht verpflichtend.
- Erläutern Sie das Konzept Ihrer Fläche sowie Ihr weiteres Engagement (zum Beispiel langfristiger Pflegeplan, Blühkalender, Nisthilfen, Öffentlichkeitsarbeit, Einbeziehen der Bevölkerung und Kooperationen) ausführlich. Außerdem sind Angaben zur Vorbereitung der Fläche, zur Entwicklungs- und langfristigen Unterhaltungspflege zu machen.
- Fügen Sie Ihrer Bewerbung Kartenmaterial hinzu, aus dem der Straßenbezug und die Lage der Fläche hervorgeht. Hier können Sie zum Beispiel einen Google-Maps-Ausschnitt oder anderes Kartenmaterial nutzen.
Nein, die Umsetzung muss nicht mit eigenem Fachpersonal erfolgen.
Ja. Besonders kleine Gemeinden haben manchmal keinen Kreisverkehr oder Rastplatz. Die Form beziehungsweise Art der Fläche ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Fläche sich auf oder neben einer Straße befindet.
Die Auszeichnung „Straßenoase 2024“ kommt den Gewinner:innen in Form eines Schildes zu. Zudem erhalten Sie Material für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Besonders überzeugende Blühflächen werden von der Staatssekretärin des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung ausgezeichnet. Alle Gewinner:innen werden als Vorzeigebeispiele des Arten- beziehungsweise Klimaschutzes auf der Webseite des Verkehrsministeriums porträtiert.
Die Bewertungskriterien sind: erwartete Wirkung der Fläche, Größe der zusammenhängenden Fläche, der Straßenbezug, das Pflegekonzept, Kooperation und Popularität.
Alle Wertungskriterien im Detail finden Sie im Steckbrief für Artenschutz und im Steckbrief zum Klimaschutz.
Nein, das ist leider nicht möglich. Aber jede Kommune kann sich in beiden Kategorien mit unterschiedlichen Flächen bewerben.
Bewerbungen werden bis zum 11.10.2024 entgegengenommen.
Kategorie 1: Blühende Verkehrsflächen
Für den Wettbewerb zugelassen ist nur Saatgut heimischer Pflanzen. Damit sind Wildpflanzenarten gemeint, die in Baden-Württemberg natürlicherweise vorkommen. Wer ganz sicher gehen möchte, kann mithilfe der Florenliste von Baden-Württemberg 2019 prüfen, ob es sich um heimische (Etablierungsgrad i = indigene) Pflanzenarten handelt. Nicht erlaubt sind hingegen Pflanzen, die in Baden-Württemberg nicht natürlicherweise vorkommen (zum Beispiel Kaukasus-Storchschnabel, Steppenkerze, Mazedonische Witwenblume, Himalaya-Perlkörbchen et cetera) oder Zuchtformen von Wildpflanzen, die häufig an einem zusätzlichen Sortennamen zu erkennen sind (zum Beispiel Georgia Blue, Herbstfreude, Saphir, Coronation Gold, Superba, Violet Beauty et cetera).
Gebietsheimisches Saatgut stammt von einheimischen Wildpflanzen aus der jeweiligen Region, in der das Saatgut verwendet werden soll. Diese regionale Herkunft wird anhand von sogenannten Ursprungsgebieten festgelegt. Saatgut ist dann gebietsheimisch, wenn es aus demselben Ursprungsgebiet stammt, in dem es ausgebracht werden soll. Im Kartenserver der Landesanstalt für Umwelt unter „Natur und Landschaft – Gebietseigene Gehölze und Saatgut“ sind die Ursprungsgebiete von gebietseigenem Saatgut hinterlegt. Um herauszufinden, in welchem Ursprungsgebiet sich Ihre Fläche befindet, geben Sie den Namen Ihrer Kommune im Suchfeld ein. Gebietsheimische Pflanzen haben sich in einer bestimmten Region über mehrere Generationen entwickelt. Dadurch haben sich genetische Unterschiede und Anpassungen an die lokalen Gegebenheiten herausgebildet. Durch die Verwendung von gebietsheimischem Saatgut werden die genetische Vielfalt und das natürliche Artenspektrum einer Region erhalten. Neben klassischem Saatgut kann auch Mahd- und Druschgut aus lokalen bzw. regionalen Spenderflächen für die Ansaat verwendet werden. Zu beachten ist außerdem, dass seit dem März 2020 in der „freien Natur“ nur noch gebietsheimisches Saatgut genehmigungsfrei ausgebracht werden darf (vergleiche § 40 Abs. 1 S. 4 Bundesnaturschutzgesetz).
In Baden-Württemberg gibt es viele verschiedene Anbieter von gebietsheimischem Saatgut. Dazu zählen beispielsweise:
- Saaten-Zeller GmbH & Co. KG, Rieger-Hofmann GmbH
- Wiesendrusch Oberrheingraben
- Integrationsbetrieb HASELER MÜHLE GmbH
- mlgreen der miteinanderleben service gGmbH
- NaturgArtenvielfalt.de & Wildblumen
- und viele weitere.
Wir empfehlen, sich frühzeitig zu informieren, wo passendes Saatgut für das jeweilige Ursprungsgebiet bezogen werden kann. Gegebenenfalls kann auch der lokale Landschaftserhaltungsverband unterstützen.
Ja. Es müssen aber heimische, standortgerechte Pflanzen sein. Sorten, die durch Züchtung verändert wurden, dürfen nicht verwendet werden. Um die regionale genetische Vielfalt zu erhalten, ist es besser, gebietsheimisches Saatgut zu verwenden. Ein Angebot gebietsheimischer Stauden befindet sich erst im Aufbau.
Ja. Uns ist bewusst, dass neu angelegte, mehrjährige Blühflächen Zeit brauchen, um ihre volle Blütenpracht zu entfalten. Dies wird bei der Juryentscheidung berücksichtigt.
Kategorie 2: Klimaschützende Umgestaltung von Verkehrsflächen
In der Wettbewerbskategorie „klimaschützende Umgestaltung von Verkehrsflächen“, sollen Flächen so umgestaltet werden, dass sie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hierzu können unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, die einzeln aber auch in ihrer Gesamtwirkung klimaschützende Effekte erzielen.
Beispiele für Maßnahmen:
- Entsiegelung von Flächen: Durchlässige Pflaster, Renaturierung
- Pflanzen von klimarobuster Vegetation: Bäume mit genügend Wurzelraum oder zusätzlichen Baumrigolen
- erneuertes Wassermanagement: wie zum Beispiel temporärer Wasserspeicherung direkt an den Flächen, Versickerungsmulden
Beispiele für klimaschützende Effekte:
- Verdunstung und aktive Kühlung
- Schaffung vitaler Baumstandorte
- Wasserrückhaltesysteme als Starkregenvorsorge
- Anreicherung des Grundwassers durch Förderung der Versickerung od. erneuertes Wassermanagement
Ein Beispiel wäre die Entsiegelung oder Teilentsiegelung einer Fläche zugunsten der Versickerung des Regenwassers. Der durchlässige Boden filtert und speichert Regenwasser. Dadurch werden Effekte, wie zum Bespiel die Reduktion des Hitzeeffektes oder die Verbesserung des Mikroklimas erzielt.
Ein weiteres Beispiel, wäre das Bepflanzen einer Fläche mit klimarobusten Baumarten. Der Klimawandel verstärkt den Stress für Stadt- und Straßenbäume. Bäume, die den Belastungen, wie zum Beispiel Trockenstress und Stürmen nicht gewachsenen sind, werden geschädigt und stellen damit auch eine Gefahr für den Straßenraum dar (zum Beispiel durch abbrechende Äste). Die Baumauswahl sollte dabei möglichst standortgenau sein (unter anderem Bodeninhaltsstoffe und möglichen Hitzestress berücksichtigen), die Größe der Grube und das Substrat sollten geeignet für die ausgewählte Baumart sein und es sollte ein Konzept für das Regenwassermanagement geben. Außerdem müssen die jeweiligen Vorgaben zur Verkehrssicherheit und beispielsweise Abstände zu Leitungen eingehalten werden. Das Pflanzen von klimaangepassten Baumarten ist kostenintensiv, durch die Langlebigkeit der Bäume aber auch wesentlich nachhaltiger und trägt dazu bei, das Mikroklima und die Luftqualität zu verbessern.
Zusätzliche positive Effekte lassen sich durch die Installation von Baum-Rigolen erzeugen. Rigolen sind wasserrückhaltefähige Pflanzgruben für Straßenbäume. In den Rigolen wird, wie bei einem Schwamm, überschüssiges Regenwasser aufgenommen und steht dort den Bäumen in den Trockenzeiten zur Verfügung. Sie dienen also zum einem dem Überschwemmungsschutz bei Starkregen und zum anderen der Bewässerung der Bäume.
In der Kategorie Klimaschutz werden Projekte unabhängig von ihrer Sichtbarkeit zum Wettbewerb zugelassen, da klimaschützende Maßnahmen anders als Artenschutz-Maßnahmen auch eine unterirdische Umgestaltung beinhalten. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, im Bewerbungsprozess die Wirkung der Fläche ausführlich zu beschreiben und ggf. auch Bemühungen um eine möglichst hohe Öffentlichkeitswirksamkeit des Projektes darzustellen.