Teilnahmebedingungen

Fragen und Antworten zu den Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Kommunen, Stadt- und Landkreise des Landes Baden-Württemberg, die eine straßenbegleitende Fläche zwischen 2021 und 2024 entweder insekten- oder klimafreundlich umgestaltet haben. Alle Informationen zur Teilnahme finden Sie in den Fragen und Antworten zu den Teilnahmebedingungen.   

Kategorie 1: Blühende Verkehrsflächen

Kategorie 2: Klimaschützende Umgestaltung von Verkehrsflächen

Mehr zum Wettbewerb

Titelbild des Wettbewerbs "Straßenoase"; Auf einem gelben Hintergrund sind mehrere abstrakte Icons zu sehen: ein Auto, eine Sonne, mehrere Blumen
  • Straßenoasen

Straßenoasen

Kommunen können sich mit Flächen, die an Straßen liegen und einen positiven Beitrag zum Arten- oder zum Klimaschutz leisten, am Wettbewerb „Straßenoasen“ beteiligen.

  • Strassenoasen

Wettbewerb im Überblick

Mit dem neuen Titel „Straßenoasen“ zeigt sich der beliebte kommunale Wettbewerb „Blühende Verkehrsinseln“ in neuem Gewand.

  • Straßenoasen

Jetzt Straßenoase anmelden!

Kommunen können mit Flächen, die an Straßen liegen und einen positiven Beitrag zum Arten- oder zum Klimaschutz leisten, am Wettbewerb „Straßenoasen“ (ehemals „Blühende Verkehrsinseln“) teilnehmen.

Blumenwiese im Ostalbkreis
  • Blühende Verkehrsinseln

Gewinner der Goldenen Wildbiene 2023

Im vergangenen Jahr wurde im Zuge des Wettbewerbs an zehn Kommunen und Landkreisen des Landes die „Goldene Wildbiene“ vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg verliehen.