In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von Fähren an den verschiedenen Gewässern. Diese nehmen teilweise eine bedeutende Funktion für den Verkehr mit Fahrrädern und PKW ein. So können große Umwege vermieden und Brücken entlastet werden. Auf diesem Wege tragen Fähren zu einer Verminderung der Lärm- und Schadstoffbelastung durch den PKW-Verkehr bei.
Dieses gilt insbesondere für den Bodensee, an diesem tragen die Fährverbindungen zwischen Romanshorn und Friedrichshafen sowie zwischen Konstanz und Meersburg und die Katamaranverbindung zwischen Konstanz und Friedrichshafen zu einer erheblichen Entlastung des Straßenverkehrs in der Region bei.
Bodenseeschifffahrt
Der Bodensee ist das Zentrum einer beliebten Urlaubs- und Naherholungsregion. Als Folge dessen sind auf dem Bodensee rund 60.000 Boote registriert. Davon sind rund 37.000 Boote mit einem Motor ausgerüstet. Bei rund einem Drittel dieser Boote handelt es sich um Segelboote mit Hilfsantrieb. Die Nutzung des Bodensees muss jedoch berücksichtigen, dass der Bodensee rund 4,5 Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgt. Somit ist die Wasserreinhaltung am Bodensee von überragender Bedeutung, entsprechend gelten auf dem Bodensee für Motorboote strenge Regelungen hinsichtlich der Schadstoffausstöße der Motoren.
Der Schiffsverkehr wird durch das Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz aus dem Jahr 1973 und der aufgrund dieses Übereinkommens in allen drei Anrainerstaaten gleichsam geltenden Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) geregelt.
Zur Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Beratung der die Bodenseeschifffahrt betreffenden Fragen, einschließlich der Weiterentwicklung der BSO, wurde die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) gebildet, in der alle Anrainerstaaten vertreten sind. Baden-Württemberg wird als Teil der deutschen Delegation vom Ministerium für Verkehr vertreten.
Zuständig für die Durchführung der BSO sind die Landratsämter Bodenseekreis und Konstanz. Sie sind unter anderem zuständig für die Abnahme der Prüfung und die Erteilung der Bodensee-Schifferpatente und für die Zulassung der Boote auf dem Bodensee. Für die Abgastypenprüfung liegt die Zuständigkeit ausschließlich beim Landratsamt Konstanz.
- § 30 des Wassergesetzes für BW
- Verordnung zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
- Einführungsverordnung zur Hochrheinpatentverordnung
- Rheinnebengewässer-Schifffahrts-Verordnung
- Schifffahrtsverordnung Rheinfelden - Basel
- Verordnung über Schifffahrt auf Rhein zw. Neuhausen-Rheinfelden
- Ulmer-Donau-Schifffahrtsverord.
- Bekanntmachung über die Bestimmung v. Nebengewässern des Rheins für die Schifffahrt
Die Vorschriften finden Sie unter Landesrecht BW