Minister Hermann: Bund muss sein Tempo steigern
Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich am Freitag über den Schleusenausbau entlang der Bundeswasserstraße Neckar informiert. Er besuchte in Mannheim die Neckarschleuse Feudenheim. Seit Jahren schon weist Minister Hermann auf die Dringlichkeit zum Ausbau der Neckarschleusen hin, um mehr klimafreundliche Transporte auf Binnenschiffen zu ermöglichen. Im Rahmen seiner Sommertour bekräftigte er, dass der Ausbau beschleunigt werden muss: „Der Bund hat erkannt, dass der Neckarausbau ein wichtiges Infrastrukturprojekt ist. Wir als Land helfen da gerne mit. Noch ist aber zu wenig passiert. Der Bund muss sein Tempo steigern, sonst fahren keine 135-Meter-Schiffe den Neckar hinunter, sondern nur viel Wasser“. Bisher können lediglich Schiffe mit einer Länge von maximal 105 Metern Länge auf dem Neckar unterwegs sein.
Feudenheim ist die erste Schleuse entlang des Neckars, an deren Verlängerung derzeit gebaut wird. Der aktuelle Zeitplan des Bundes sieht den Abschluss aller 27 Schleusenverlängerungen am Neckar bis 2050 vor. Der Bund hatte sich vor Jahren dazu verpflichtet, alle Schleusen zwischen Mannheim-Feudenheim und Plochingen zu verlängern. Mit dem Ausbau sollen in Zukunft auch 135 Meter lange Containerschiffe, sogenannte Großmotorgüterschiffe, den Neckar passieren können. Diese sind deutlich effizienter und sollen durch den Einsatz klimafreundlicher Treibstoffe wie Flüssigerdgas (LNG) oder Ammoniak die Umwelt künftig weniger belasten.
Minister Hermann wies auf das große Potential der Binnenschifffahrt für den Klimaschutz hin: „Die Binnenschifffahrt verbraucht im Vergleich zum Lkw weniger Energie und kann größere Mengen transportieren. Kurzum: Sie entlastet unsere Straßen. Der Ausbau der Schleusen ist damit ein wichtiger Baustein für das Erreichen der Klimaziele.“
Neben dem Ausbau der Schleuse Feudenheim befinden sich zurzeit sechs weitere Schleusenverlängerungen in Planung. Die Finanzierung und der Ausbau des Neckars liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Der Bund investiert von 2010 bis 2022 insgesamt 210 Millionen Euro in die Schleusen. Das Land finanziert seit vielen Jahren einen Teil des für die Planung und Durchführung des Projekts erforderlichen Personals.
Ergänzende Informationen
Der Bund plant seit 2008 den Ausbau der Bundeswasserstraße Neckar für 135-m lange Schiffe. Diese „Neckarschleusenverlängerung“ umfasst die Verlängerung von jeweils einer Schleusenkammer an den 27 Staustufen auf eine Länge von 140 m, den Bau einer zweiten Schleusenkammer in Deizisau sowie von zwölf Liege- und sechs Wendestellen, die Beseitigung von vier Engstellen sowie die Sicherung von zwei Seitenkanälen. Die Neckarschleusenverlängerung steht im Zusammenhang mit umfangreichen Erhaltungsmaßnahmen (insbesondere die Grundinstandsetzung der Schleusenkammern und Wehre), die aufgrund des Alters und des Zustands der Schifffahrtsanlagen dringend notwendig sind.
Die Gesamtkosten für Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen hat der Bund 2007 auf ca. 650 Millionen Euro beziffert, von denen ca. ein Viertel auf die Neckarschleusenverlängerung entfallen. Inzwischen werden Gesamtkosten von über einer Milliarde Euro genannt. Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land über die Zusammenarbeit zur „Verlängerung der Neckarschleusen zwischen Mannheim-Feudenheim und Plochingen“ stellt das Land dem Bund 15 Personen/Stellen zur Verfügung bzw. leistet entsprechenden Kostenersatz. Dadurch entstehen dem Land Kosten von jährlich ca. 750 000 Euro. Im Rahmen der Kostenerstattung hat das Land seit Beginn der Vereinbarung gut 6 Mio. Euro an den Bund überwiesen.