Programm

BW-e-Solar-Gutschein

Das Verkehrsministerium fördert E-Fahrzeuge und Wallboxen mit bis zu 1.500 Euro.

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E-Auto an Ladestation; Text auf Bild: Die Förderung wird zum 31.12.2023 eingestellt!

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg wird die Förderung
zum Ende des Jahres 2023 einstellen.
Sie können bis einschließlich 31.12.2023 Anträge stellen.

Wie viel?

1.000 Euro erhalten Sie vom Verkehrsministerium im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben. Gefördert werden E-Pkw (M1), E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e) sowie E-Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t (N1)).

500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.  

Für wen?

Antragsberechtigt sind Sie als natürliche und juristische Personen, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Personengesellschaften, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug erwerben sowie zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren.

Was?

Zu den geförderten förderfähigen Fahrzeugen zählen E-Pkw (M1), vierrädrige E-(Leicht-)Kraftfahrzeuge (L6e und L7e) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (N1) mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW Peak-/Spitzenleistung (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 E-moG).

Zusätzlich wird die Anschaffung und Installation einer Wallbox in Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges gefördert. Die Wallbox wird nicht unabhängig vom Fahrzeug bezuschusst.

Weitere Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer (Förderung von max. 3 Jahren) in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren (Zweckbindungszeitraum).
  • Der Antragsteller muss Anlagenbetreiber sein gemäß § 3 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids Anlagenbetreiber werden, indem eine neue PV-Anlage installiert wird (finale Inbetriebnahme muss innerhalb der 6 Monate erfolgen).
  • Die PV-Anlage muss eine Mindestleistung von 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweisen.
  • Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen.
  • Pro Jahr sind in der Regel 100 Fahrzeuge förderfähig.

Wie funktioniert das?

Förderbeginn ist am 01.12.2021.

Wichtige Hinweise:

  • Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
  • Bei der vorliegenden Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen.  Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen
  • Das Förderprogramm läuft bis längstens Ende 2023. Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!

Kontakt L-Bank
E-Mail elektromobilitaet@l-bank.de
www.l-bank.de/bw-e-solar-gutschein
Hotline: 0721 150-3030
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider)

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