Erster Förderaufruf zur Errichtung von urbanen Schnellladehubs

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Mehrere Elektroautos stehen in einem Parkhaus und werden laden.

Das Ministerium für Verkehr fördert den Aufbau von neuen urbanen Schnellladehubs: Bis zum 22. August 2022 können Unternehmen und die öffentliche Hand eine Förderung für Schnellladehubs mit mindestens acht bis maximal 20 neuen DC-Schnellladepunkten mit mindestens 75 kW Ladeleistung beantragen.

Zusätzlich können optional öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer geringeren Ladeleistung und weitere Angebote für nachhaltige Mobilität gefördert werden. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Montag in Stuttgart: „Elektromobilität ist unverzichtbar für die Mobilitätswende. Für die zunehmende Zahl an Elektrofahrzeugen braucht es dringend weitere attraktive öffentliche Ladepunkte. Nur so schaffen wir den Hochlauf der Elektrifizierung. Mit dem Förderaufruf schließen wir außerdem eine Förderlücke bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für diejenigen, die keine Garage oder Stellplatz haben oder unterwegs sind.“

Gesamtfördervolumen von bis zu fünf Millionen Euro

Ziel der Förderung ist, das Angebot für Besucherinnen und Besucher der Innenstädte und anderer dicht gebauter Gebiete zu verbessern, außerdem für sogenannten Laternenparker. Das Gesamtfördervolumen beträgt bis zu fünf Millionen Euro. Grundlage für den ersten Förderaufruf ist die neue Förderrichtlinie zur Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeugen in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen und Formular

Antragsberechtigt sind Unternehmen und die öffentliche Hand. Zur Erfüllung des Kriteriums „urban“ müssen sich die neuen Schnellladehubs in Gebieten mit einer Mindestbevölkerungsdichte von mehr 500 Personen pro Quadratkilometer befinden. Alle Details können dem Extern: Förderaufruf (Öffnet in neuem Fenster) entnommen werden. Die Extern: Anträge (Öffnet in neuem Fenster) können bis zum 22. August 2022 beim Ministerium für Verkehr eingereicht werden. Die Auswahl der Förderanträge erfolgt nach Ablauf der Antragsfrist anhand eines Ranking auf Basis der beantragten Fördersumme.

Hubs vergrößern Chance auf freie Ladeplätze

Urbane Schnellladehubs bieten eine attraktive und schnelle Nachlademöglichkeit im Alltag. Durch die Bündelung mehrere Ladepunkte an einem Standort steigt dabei die Wahrscheinlichkeit einen freien Ladepunkt vorfinden zu können. Die Schnellladehubs eignen sich in urbanen Gebieten auch für Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen, welchen keinen eigenen Stellplatz verfügen und somit keine eigene privaten Ladepunkt nutzen können.

Weitere Informationen:

Stand Anfang Juni 2022 gab es laut der Bundesnetzagentur 10.892 öffentlich zugängliche Ladepunkte (davon 1.484 Schnellladepunkte) in Baden-Württemberg. Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2026 sind zwei Millionen öffentlich und nichtöffentlich zugängliche Ladepunkte bis 2030 das Ziel in Baden-Württemberg. Der nächste öffentlich zugängliche Ladepunkt soll dabei in Siedlungs- und Gewerbegebieten möglichst fußläufig erreichbar sein.

Der erste Förderaufruf zur Errichtung von urbanen Schnellladehubs reiht sich in verschiedene Maßnahmen zur Ladeinfrastrukturförderung des Ministeriums für Verkehr ein. Aktuell wird zusätzlich an einem zweiten Förderaufruf zur Errichtung von E-Quartiershubs gearbeitet, nach einem ersten erfolgreichen Förderaufruf für E-Quartiershubs im Jahr 2021. Mit dem laufenden BW-e-Solar-Gutschein wird außerdem die Anschaffung von E-Fahrzeugen bei gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage mit optionaler Ladeinfrastrukturkomponente gefördert.

Informationen zu Förderangeboten im Bereich Elektromobilität können Extern: hier (Öffnet in neuem Fenster) abgerufen werden.

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