Wie viel?
3.000€ erhalten Sie vom Verkehrsministerium für die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische E-Taxis, -Mietwagen, -Bedarfsverkehre und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 EmoG).
Bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt. Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig.
Für wen?
Antragsberechtigt sind Sie als
- Taxiunternehmen
- Mietwagenunternehmen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach PBefG
die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbeschaffung eine gültige Lizenz und einen Sitz in Baden-Württemberg vorweisen können.
Außerdem antragberechtigt sind
- Carsharing-Unternehmen
mit Sitz in Baden-Württemberg.
Elektrofahrzeuge zur Privatnutzung sind nicht förderfähig.
Was?
Wir fördern die Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge (EG-Fahrzeugklassen M1 und N1; gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG), welche im Taxi-/Mietwagenbetrieb, im gebündelten Bedarfsverkehr bzw. im Carsharingbetrieb überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt werden. Es werden sowohl batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesysteme gefördert.
Weitere Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre, bei Leasing entsprechend der jeweiligen Leasingdauer, überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein
- Das Fahrzeug muss nach dem 1. Juli 2022 angeschafft worden sein. Maßgeblich ist der Vertragsschluss über die Anschaffung
- Zur Überprüfung der Zweckbindungsfrist muss der Zuwendungsempfänger 1 ½ und 3 Jahre nach Bewilligung schriftlich bestätigen, dass sich das Taxi noch in seinem Eigentum und im Taxibetrieb befindet sowie seine jährliche Kilometerleistung mitteilen
- Eine Kombination mit dem Innovationsprämie des Bundes und städtischen E-Taxi-Förderprogrammen wie z. B. der Landeshauptstadt Stuttgart, welche andere Fördertatbestände bezuschussen, sind möglich und explizit gewünscht
- Pro Antragsteller/in sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig
Wie funktioniert das?
Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank. Füllen Sie bitte den Online-Antrag aus und reichen Sie ihn bei der L-Bank ein. Bitte füllen Sie für jedes E-Fahrzeug einen separaten Antrag aus.
Sie kaufen das Modell Ihrer Wahl gemäß den obenstehenden Voraussetzungen.
Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme.
Die L-Bank überweist gerne die Fördersumme an Sie, nachdem Sie der L-Bank Folgendes übermittelt haben:
- Verwendungsnachweis
- Kaufverträge
- Zahlungsnachweise für Ihre geförderten E-Fahrzeuge
Förderbeginn ist am 1. Juli 2022
Die Antragsfrist für diese Förderung endet am 31. Dezember 2024.
Wichtige Hinweise:
- Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
- Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 300.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen.
Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen
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Kontakt L-Bank
elektromobilitaet@l-bank.de
E-Taxis | L-Bank Hotline: 0721 150-1676
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider)