Wie viel?
3.000 Euro erhalten Sie vom Verkehrsministerium für die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische E-Taxis, E-Mietwagen, E-Bedarfsverkehre und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 EmoG).
Bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal drei Jahren linear geteilt. Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig.
Für wen?
Antragsberechtigt sind Sie als
- Taxiunternehmen
- Mietwagenunternehmen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach PBefG
die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbeschaffung eine gültige Lizenz und einen Sitz in Baden-Württemberg vorweisen können.
Außerdem antragberechtigt sind
- Carsharing-Unternehmen
mit Sitz in Baden-Württemberg.
Elektrofahrzeuge zur Privatnutzung sind nicht förderfähig.
Was?
Wir fördern die Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge (EG-Fahrzeugklassen M1 und N1; gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG), welche im Taxi-/Mietwagenbetrieb, im gebündelten Bedarfsverkehr bzw. im Carsharingbetrieb überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt werden. Es werden sowohl batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesysteme gefördert.
Weitere Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug muss mindestens drei Jahre, bei Leasing entsprechend der jeweiligen Leasingdauer, überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein
- Das Fahrzeug muss nach dem 1. Juli 2022 angeschafft worden sein. Maßgeblich ist der Vertragsschluss über die Anschaffung
- Zur Überprüfung der Zweckbindungsfrist muss der Zuwendungsempfänger anderthalb und drei Jahre nach Bewilligung schriftlich bestätigen, dass sich das Taxi noch in seinem Eigentum und im Taxibetrieb befindet sowie seine jährliche Kilometerleistung mitteilen
- Eine Kombination mit dem Innovationsprämie des Bundes und städtischen E-Taxi-Förderprogrammen wie zum Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart, welche andere Fördertatbestände bezuschussen, sind möglich und explizit gewünscht
- Pro Antragsteller:in sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig
Wie funktioniert das?
Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank. Füllen Sie bitte den Online-Antrag aus und reichen Sie ihn bei der L-Bank ein. Bitte füllen Sie für jedes E-Fahrzeug einen separaten Antrag aus.
Sie kaufen das Modell Ihrer Wahl gemäß den obenstehenden Voraussetzungen.
Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme.
Die L-Bank überweist gerne die Fördersumme an Sie, nachdem Sie der L-Bank Folgendes übermittelt haben:
- Verwendungsnachweis
- Kaufverträge
- Zahlungsnachweise für Ihre geförderten E-Fahrzeuge
Förderbeginn ist am 1. Juli 2022
Die Antragstellung ist möglich bis 31.12.2026.
Wichtige Hinweise:
- Fördermodalitäten (PDF, barrierefrei)
- Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
- Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 300.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen.
Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen
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Kontakt L-Bank
elektromobilitaet@l-bank.de
E-Taxis | L-Bank Hotline: 0721 150-1676
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider)













