Programm

E-Taxi

Das Verkehrsministerium fördert den Unterhalt von E-Fahrzeugen mit bis zu 3.000 Euro. Berechtigt sind Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Unternehmen, sowie Bedarfsverkehrsanbieter.

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Programm E-Taxi

Wie viel?

3.000€ erhalten Sie vom Verkehrsministerium für die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische E-Taxis, -Mietwagen, -Bedarfsverkehre und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 EmoG).

Bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt. Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig. 

Für wen?

Antragsberechtigt sind Sie als

  • Taxiunternehmen
  • Mietwagenunternehmen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach PBefG

die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbeschaffung eine gültige Lizenz und einen Sitz in Baden-Württemberg vorweisen können.  

Außerdem antragberechtigt sind

  • Carsharing-Unternehmen

mit Sitz in Baden-Württemberg.

Elektrofahrzeuge zur Privatnutzung sind nicht förderfähig.

Was?

Wir fördern die Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge (EG-Fahrzeugklassen M1 und N1; gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG), welche im Taxi-/Mietwagenbetrieb, im gebündelten Bedarfsverkehr bzw. im Carsharingbetrieb überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt werden. Es werden sowohl batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesysteme gefördert.

Weitere Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre, bei Leasing entsprechend der jeweiligen Leasingdauer, überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein
  • Das Fahrzeug muss nach dem 1. Juli 2022 angeschafft worden sein. Maßgeblich ist der Vertragsschluss über die Anschaffung
  • Zur Überprüfung der Zweckbindungsfrist muss der Zuwendungsempfänger 1 ½ und 3 Jahre nach Bewilligung schriftlich bestätigen, dass sich das Taxi noch in seinem Eigentum und im Taxibetrieb befindet sowie seine jährliche Kilometerleistung mitteilen
  • Eine Kombination mit dem Innovationsprämie des Bundes und städtischen E-Taxi-Förderprogrammen wie z. B. der Landeshauptstadt Stuttgart, welche andere Fördertatbestände bezuschussen, sind möglich und explizit gewünscht
  • Pro Antragsteller/in sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig

Wie funktioniert das?

Förderbeginn ist am 1. Juli 2022
Die Antragsfrist für diese Förderung endet am 31. Dezember 2024.

Wichtige Hinweise:

  • Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
  • Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 300.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen.
    Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen

Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!

Kontakt L-Bank
elektromobilitaet@l-bank.de
E-Taxis | L-Bank Hotline: 0721 150-1676

(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider)

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