Nachhaltige Mobilität steht dank dem Landesmobilitätsgesetz deutlich mehr im Fokus in Baden-Württemberg. Das Gesetz (Regierungsentwurf, PDF, barrierefrei) wurde am 12. März 2025 vom Landtag verabschiedet.
Das Mobilitätsgesetz schafft mit seinen Inhalten ein faires Miteinander verschiedener Verkehrsmittel und macht die eigenständige, sichere Mobilität für Kinder und Jugendliche zur Richtschnur. Barrieren bei der Mobilität sollen wegfallen und Busse von intelligenter Straßeninfrastruktur profitieren. Ein durch das Gesetz eingeführter sogenannter Mobilitätspass ermöglicht finanzielle Planungssicherheit für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Zusätzlich stärkt die digitale Parkraumkontrolle die Verkehrssicherheit und hilft bei Personalmangel in den Kommunen.
Antworten auf häufige Fragen
(Stand: März 2025)
- Eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und intelligente Straßeninfrastruktur für den Busverkehr und andere Verkehrsmittel
- Barrierefreie Angebote, damit alle gleichberechtigt am Straßenverkehr teilnehmen können
- Besondere Beachtung der Anforderungen von Kindern und Jugendlichen an eine eigenständige, sichere Mobilität
- Durchgängige Digitalisierung, damit ein effizienter und verlässlicher Wechsel zwischen verschiedenen Verkehrsarten gelingt
- Regionale Güterandienung auf der Schiene und Multi-/Intermodalität bei der Güterbeförderung
- Mobilitätspass und digitale Parkraumkontrolle als zwei international bewährte Instrumente für die Kommunen – erstmalig in Deutschland
- Systematische Bereitstellung von Mobilitätsdaten für vielfältige Nutzungen
- Landesfinanzierte Koordinatorinnen und Koordinatoren der Radverkehrsnetze in Stadt- und Landkreisen
- Umsetzung des Bundesgesetzes zur Beschaffung sauberer und emissionsfreier Straßenfahrzeuge wie Pkws, Lkws und Busse durch die öffentliche Hand
- Durch das Gesetz wissen alle Tiefbau- und Planungsämter sowie die Straßenverkehrsbehörden genau, was ihr Auftrag aus dem Klimagesetz des Landes bedeutet.
- Das ÖPNV-Angebot entscheidet darüber, wie klimafreundlich sich die Menschen im Alltag fortbewegen können. Der Mobilitätspass ist eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für Kommunen, die mehr Angebote bereitstellen möchten.
- Ein systematisches Parkraummanagement ist auf kommunaler Ebene der wirksamste Hebel für den Klimaschutz. Es beeinflusst die Anzahl der Fahrten und den Pkw-Besitz entscheidend. Durch digitale Parkraumkontrolle lassen sich falsch geparkte Autos effizienter kontrollieren, sodass Fuß- und Radverkehr sicherer und attraktiver werden.
- Es sorgt für Klarheit, weil Behörden durch den sogenannten allgemeinen Teil des Gesetzes zur richtigen Schwerpunktsetzung bei Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität veranlasst werden.
- Neue Instrumente des besonderen Teils, wie die digitale Parkraumkontrolle oder der Mobilitätspass, sind ohne eine landesseitige Rechtsgrundlage für die Kommunen nicht möglich.
- Die Schaffung eines klimafreundlichen Mobilitätssystems für alle braucht ein langfristig stabiles Fundament. Bisherige Pilotprojekte und Förderprogramme sowie Strategien und Konzepte, Erlasse und Verordnungen haben oft nur einen begrenzten Zeithorizont und richten sich an weniger Adressaten.
- Das Landesmobilitätsgesetz schafft durch den Mobilitätspass und die digitale Parkraumüberwachung neue finanzielle Möglichkeiten für die Kommunen, um die Lebensqualität zu sichern und die Mobilität von morgen umzusetzen.
- Das Land finanziert für die Land- und Stadtkreise jeweils eine Stelle, um zwischen Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden sowie dem Land koordinierte durchgängige und sicherer Radverkehrsnetze zu ermöglichen. Dadurch kann der Ausbau beschleunigt werden. Ein Stadt- oder Landkreis kann allerdings auch auf die Bestellung einer Kreiskoordinatorin oder eines Kreiskoordinators verzichten.
- Das Landesmobilitätsgesetz sieht vor, dass die Stadt- und Landkreise die Stelle eines Radkoordinators oder einer Radkoordinatorin schaffen sollen. Die Kreise können jedoch auf die landesfinanzierte Stelle verzichten.
- Wenn sie sich aber für die Einstellung über die Landesfinanzierung nach dem Gesetz entscheiden, müssen sie die Aufgaben umsetzen.
- Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass die meisten Kreise die Regelungen des Gesetzes als Chance sehen, die Radverkehrsnetze koordiniert umzusetzen. Durch eine Stärkung der entsprechenden Personalkapazitäten können auch kleinere Kommunen unterstützt werden. Die Abstimmung beim Ausbau der Radverkehrsnetze wird so verbessert.
Die bundesweite Branchenvereinbarung gilt nur für die Beschaffung sauberer und emissionsfreier Busse im ÖPNV, jedoch nicht für Pkw und Lkw. Busse machen jedoch nur 20 bis 30 Prozent der Fahrzeuge aus, die unter dem bundesweiten Beschaffungsgesetz geregelt werden. Wir müssen aber auch für die anderen Fahrzeugklassen sicherstellen, dass die bundesweiten Regelungen umgesetzt und die vorgegebenen Quoten eingehalten werden.
- Das Landessystem MobiData BW wird bereits erfolgreich betrieben und ist ein Vorreiterprojekt des Landes. Durch das Landesmobilitätsgesetz erhält MobiData BW ein rechtliches Fundament und kann so dauerhaft betrieben und weiterentwickelt werden.
- Als Mobilitätsdatensammlung leistet MobiData BW einen wichtigen Beitrag zur Verknüpfung verschiedener Verkehrsangebote. Für lückenlose digitale Auskunftssysteme werden dafür aber beispielsweise möglichst viele Daten benötigt, die nicht allein nach dem Recht der Europäischen Union oder des Bundes bereitgestellt werden. Dabei handelt es sich nicht um personenbezogene Daten.
- Fast alle Kommunen suchen nach Wegen, den öffentlichen Verkehr zu finanzieren. Viele erreichen das angestrebte Niveau jedoch nicht im Rahmen ihres normalen Haushalts. In einem Modellprojekt waren die Hälfte der Landkreise und fast alle Großstädte beteiligt.
- Wie viele und welche Kommunen den Mobilitätspass nutzten, hängt zunächst von der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlage ab. Danach entscheiden die Stadtparlamente und Kreistage demokratisch, ob sie das Instrument einführen. Im ersten Schritt werden es nur einzelne Vorreiter nutzen.
- Mit den kommenden Finanzierungsherausforderungen beim ÖPNV werden sich sicher weitere Kommunen anschließen, weil sie die ersten positiven Erfahrungen sehen und ebenfalls an den Vorteilen teilhaben wollen.
- Von den 21 Modellregionen haben drei Vorreiterkommunen (die Städte Karlsruhe, Freiburg und der Ortenaukreis) zusammen mit dem Verkehrsministerium an Detailfragen zur Umsetzung des Mobilitätspasses gearbeitet. Die Erkenntnisse des Vorreiterprojektes sollen nach Verabschiedung des Gesetzes in sogenannten Umsetzungshinweisen veröffentlicht werden, von denen alle interessierten Kommunen in Baden-Württemberg profitieren können.
- Um erste Kommunen im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes bei einer Einführung des neuen Finanzierungsinstruments zu unterstützen, strebt das Verkehrsministerium eine Förderung an. Kommunen, die den Mobilitätspass als erste beschließen und an die Umsetzung gehen, sollen sich damit initiale Kosten beispielsweise für Personal, externe Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit oder auch Kosten für das technische und digitale Set-up fördern lassen können. Dafür wird es einen Förderaufruf geben.
- Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es setzt ein klares Zeichen für eine innovationsfreudige und nachhaltige Mobilität im Land. Das macht Baden-Württemberg weiterhin interessant für qualifizierte und motivierte Fachleute in der Verkehrsplanung, die wir dringend brauchen.
- Nach dem Inkrafttreten müssen nun Planungen und Entscheidungen mit Verkehrsbezug die Vorgaben des Gesetzes berücksichtigen. Manche Verbesserungen, zum Beispiel für den Fußverkehr, könnten bald im Straßenraum sichtbar werden. Neue Busspuren benötigen vielleicht etwas mehr Zeit.
- Die Kommunen können die neuen Instrumente und Handlungsspielräume rasch nutzen. Darum arbeitet das Verkehrsministerium bereits jetzt mit ihnen an Umsetzungsfragen, wie beispielsweise zum Mobilitätspass und zur digitalen Parkraumkontrolle.