Landesmobilitätsgesetz

Start der Anhörung des Landesmobilitätgesetzes

Das Landesmobilitätsgesetz soll den Kommunen zusätzliche Instrumente für stärkeren Klimaschutz und mehr Bus und Bahn bringen.

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Illustrierte Bildcollage mehrer Personen mit verschiedener Fortbewegungsmitteln wie Bus und Bahn, Fahrrad, E-Auto oder E-Scooter un zu Fuß vor der Kulisse einer grünen Stadtmitte auf dem Weg zum Einkaufen oder zur Arbeit.

Baden-Württemberg kann mit dem Landesmobilitäsgesetz etwa bei der digitalen Parkraumüberwachung und einem Mobilitätspass eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte anlässlich des Beginns des Anhörungsverfahrens am 31. Juli 2024: „Wir brauchen weiterhin eine schnelle Mobilitäts- und Antriebswende, um Klimaschutzvorreiter zu bleiben und die Klimaschutzziele des Landes einzuhalten. Das Landesmobilitätsgesetz (LMG) setzt Leitlinien für nachhaltige, klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität.“ Verbände und Öffentlichkeit haben jetzt rund zwei Monate Zeit, um ihre Rückmeldung zum Gesetzentwurf einzubringen. Im Herbst soll das Gesetz nach Berücksichtigung der Ergebnisse der Anhörung erneut im Ministerrat behandelt und dann in den Landtag eingebracht werden.

Mehr Bus und Bahn mit dem Mobilitätspass

„Mit Studien und Modellprojekten haben wir den Mobilitätspass entwickelt. Jetzt kann er mit verbindlichen Regelungen kommen“, betonte Verkehrsminister Hermann. Der Mobilitätspass ist ein Novum in der Bundesrepublik Deutschland. Dank eines Mobilitätspasses kann zielgerichtet in dichtere Takte, neue Fahrzeuge und in die Digitalisierung investiert werden. Kommunen können durch einen besseren Zugang zu Bus und Bahn noch attraktiver werden. Der Mobilitätspass schafft für die Kommunen die Möglichkeit, eine Abgabe für Verbesserungen im ÖPNV zu erheben. Als Gegenleistung für die Abgabe bekommen die Bürgerinnen und Bürger ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe zurück. Dieses Guthaben kann innerhalb von 12 Monaten abgerufen und für den Erwerb von Zeitkarten und Abonnements genutzt werden, darunter auch das Deutschlandticket. Der Gesetzentwurf sieht zwei Varianten vor, wie die Abgabe erhoben werden kann. Zum einen über einen Beitrag für alle Einwohnerinnen und Einwohner oder über einen Beitrag für Menschen und Institutionen, die Kraftfahrzeuge zugelassen haben. Neben im LMG festgelegten Ausnahmen wie beispielsweise für die Feuerwehr haben die Kommunen auch eigene Gestaltungsspielräume und können zum Beispiel Elektrofahrzeugbesitzer freistellen. Auch Ausnahmen und Ermäßigungen nach sozialen Gesichtspunkten können durch die kommunalen Satzungsgeber ermöglicht werden. Die Umsetzung des Mobilitätspasses ist freiwillig und bleibt den Kommunen freigestellt. Ein Beitrag darf nur erhoben werden, wenn das ÖPNV-Angebot vor Ort bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt.

Kontrolle des Parkraums wird digital

Laut einer Telefonbefragung des Ministeriums für Verkehr sprechen sich acht von zehn Befragten für eine konsequentere Ahndung von Gehwegparken und dem Parken im Kreuzungsbereich aus. Gleichzeitig sind die Kontrollen für die Kommunen sehr aufwendig und teuer. Um Kommunen zu entlasten und zeitgleich eine effektivere Überwachung des Parkraums zu gewährleisten, enthält das LMG die Grundlage für eine digitale Parkraumkontrolle. Minister Hermann dazu: „Wir setzen neue digitale Werkzeuge ein, die effektiver sind als analoge Verfahren. Scan-Fahrzeuge ermöglichen eine effizientere Parkraumkontrolle und sorgen so für mehr Verkehrssicherheit.“ Mit einem solchen Fahrzeug werden die Kontrolleurinnen und Kontrolleure erheblich schneller. Eine Person kann damit bis zu 1000 Fahrzeuge je Stunde prüfen. Das ist rund 20-mal mehr, als ein Mensch ohne Fahrzeug in derselben Zeit schafft. Grundsätzlich gilt, dass die erhobenen Daten direkt gelöscht werden, wenn kein Verstoß vorliegt. Internationale Vergleiche zeigen, dass mit Einführung digitaler Kontrollen das Falschparken um bis zu 90 Prozent reduziert und die Sicherheit erhöht werden konnte. Baden-Württemberg wäre das erste Bundesland, das in Deutschland eine solche Digitalisierung abseits von Pilotversuchen ermöglicht. Da das Verkehrsministerium absehbar keine Aktivitäten des Bundesgesetzgebers erwartet, hat es sich entschieden, die Sache als erstes Bundesland selbst in die Hand zu nehmen.

Radverkehr und Busverkehr spielen künftig eine zentrale Rolle

„Bei der Zukunft der Straßeninfrastruktur spielt der Busverkehr mit klimafreundlicheren Antrieben durch das Landesmobilitätsgesetz eine noch wichtigere Rolle.“ Bei anstehenden Planungen und Entscheidungen von Land und Kommunen soll dies besonders berücksichtigt werden, etwa durch die intelligente Schaltung von Ampeln. Zudem wird die eigenständige und sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen ein wichtiger Maßstab für die Verwaltungen. Dafür sollen beispielsweise bestehende Barrieren abgebaut werden.

Im LMG wird auch die Umsetzung der bundes- und europarechtlichen Vorgaben für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge durch öffentliche Auftraggeber geregelt (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz des Bundes). Ziel der Vorgaben ist es, die Emissionen von Fahrzeugen im Straßenverkehr zu senken. Mit einer gesetzlichen Lösung in Baden-Württemberg wird ein wirksames Instrument geschaffen, das Kommunen, Behörden und Verkehrsunternehmen die Umsetzung erleichtern soll.  

Um den Radverkehr zu stärken, soll jeder der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg einen Radkoordinator oder eine Radkoordinatorin bekommen. Diese unterstützen die Kommunen bei der Koordinierung des Ausbaus und auf dem Weg zu einem lückenlosen RadNETZ. Minister Hermann dazu: „Wichtig sind attraktive und sichere Radwege und durchgängige Netze in Stadt und Land.“ Die Radwege dürften nicht mehr an der Gemeindegrenze enden. Die Umsetzung solle deshalb koordinierter und damit effizienter erfolgen. Insbesondere kleiner Kommunen könnten davon profitieren.“

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