Mit einer Laufzeit von 2020 bis 2029 werden im Rahmen des Bahnhofsmodernierungsprogramm 2 (BMP II) insgesamt rund 430 Millionen Euro in die Modernisierung von Bahnhöfen und Stationen in Baden-Württemberg investiert. Finanzierungspartner sind die Deutsche Bahn AG, das Land Baden-Württemberg und die entsprechenden Kommunen. Das BMP II besteht aus den drei Modulen „Barrierefreie Haltestelle (Modul I)“, „Stationsumfeld (Modul II)“ und „Kommunale Stationsgebäude (Modul III)“. Das BMP II ist eine zentrale Säule der Umsetzung des im Koalitionsvertrag von 2021 vorgestellten ganzheitlichen Ansatzes „Bahnhof der Zukunft“.
Modul I: Barrierefreie Haltestelle
Im Modul I sollen 51 Stationen der Eisenbahn des Bundes (DB) in Baden-Württemberg modernisiert bzw. barrierefrei ausgebaut werden. Hierzu gehören die
- Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit,
- Anpassung der Bahnsteiginfrastruktur (Bahnsteiglängen und Bahnsteighöhen),
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Erneuerung der Bahnsteigausstattung,
- Gestalterische Aufwertung von Personenunterführungen und
- Modernisierung von Empfangsgebäuden, soweit diese sich im Eigentum der DB InfraGO befinden.
Die Maßnahmen des Moduls I werden anteilig von der Deutschen Bahn, dem Land Baden-Württemberg) und der entsprechenden Kommune finanziert.
Der aktuelle Projektstand ist auf der Projekt-Website der Deutschen Bahn dargestellt.
Modul II: Förderung des Ausbaus von Verkehrsstationen zu multimodalen Mobilitätsknoten / Mobilitätsdrehscheiben durch Maßnahmen im Umfeld der Verkehrsstation zur Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger.
Dies sind zum Beispiel: Verknüpfende Bushaltestellen, Park&Ride-Anlagen, Bike&Ride-Anlagen oder Fahrradparkhäuser, Stellplätze mit Elektroladesäule, Stellplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge, Taxi-Stellplätze, Fahrgastinformationssysteme/-anzeiger, Mobilitätszentralen, Öffentliche Toilettenanlagen, auch in Verbindung mit geschlossenen und beheizten Wartemöglichkeiten.
Nicht gefördert werden eigenständige Großmaßnahmen, insbesondere zentrale Omnibusbahnhöfe und P&R-Parkhäuser.
Für die Maßnahmen aus dem Modul II erfolgt die Förderung im Rahmen und nach den Regelungen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) auf Grundlage der jeweils geltenden Verwaltungsvorschrift. Zuständig sind die Förderreferate der Regierungspräsidien:
Modul III: Richtlinie zur Förderung kommunaler Stationsgebäude
Innerhalb des Bahnhofsmodernisierungsprogrammes (BMP) II tritt im Sommer 2024 auch das Modul III, die Stationsrichtlinie in Kraft. Mit dieser Richtlinie wird es privaten Eigentümern und Kommunen möglich, für den Kauf als auch für die Modernisierung von Bahnhofsgebäuden eine Förderung zu erhalten, wenn Flächen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen und weitere Informationen
Vollzugsleitfaden zur Stationsrichtlinie im BMP II (PDF, barrierefrei)