Was wird gefördert?
Der öffentliche Raum ist vor allem für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator, mit Kinderwagen oder einer Sehbehinderung voller Hindernisse. Das Land Baden-Württemberg möchte allen Menschen ermöglichen, ohne fremde Hilfe am Verkehr teilzunehmen. Daher ist eine barrierefreie Gestaltung von Straßen, Plätzen und Haltestellen unabdingbar. Die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung ist Voraussetzung, um eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zu erhalten. Im Bereich ÖPNV werden zudem gezielt Maßnahmen gefördert, die Barrierefreiheit nachträglich herstellen. Beispiele für förderfähige Infrastruktur:
- Abgesenkte Bordsteine und taktile Elemente machen Fußgängerüberwege barrierefrei und erlauben auch Menschen mit Seh- oder Gehbehinderung, die Straße sicher zu queren.
- Haltestellen mit Aufzügen, Rampen und niveaugleichen Bus- und Bahnsteigen ermöglichen Menschen im Rollstuhl, den ÖPNV selbstständig zu nutzen.
- Ampeln mit akustischem Signal unterstützen Menschen mit Sehbehinderung beim Queren von Straßen.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Bevollmächtigte kommunale Baulastträger
- Vorhabenträger des ÖPNV und sonstige Verkehrsunternehmen
Angaben zur Höhe der Förderung
Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht). Wenn bestehende verkehrswichtige Einrichtungen des ÖPNV umgebaut werden, um vollständige Barrierefreiheit herzustellen, gilt der erhöhte Fördersatz von bis zu 75 Prozent.
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von einem Jahr im Bereich Rad- und Fußverkehr (RuF) bzw. drei Jahren in den Bereichen Kommunaler Straßenbau (KStB) und ÖPNV einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.
Programmanmeldung
Vorhaben für das Folgejahr können bis zum 30.09. im Bereich Rad- und Fußverkehr und bis zum 31.10. in den Bereichen Straßenbau und ÖPNV angemeldet werden. Bei bestimmten Vorhaben oder bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.