Förderprogramm

Bike + Ride

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Fahrradparkhaus mit der Aufschrift Radhaus in Tübingen.

Was wird gefördert?

Um mehr Menschen vom Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu überzeugen und die Straßen zu entlasten, will die Landesregierung Baden-Württemberg Alternativen zum Auto schaffen. Auf längeren Strecken bietet sich die Verknüpfung vom Fahrrad mit Bus und Bahn an. Viele Umsteigewillige stellen sich dabei die Frage: „Wo kann ich mein Fahrrad an der Haltestelle diebstahlsicher und wettergeschützt abstellen?“ Die Antwort: Bike+Ride-Stellplätze. Das Land bezuschusst mit der Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Planung, Bau bzw. Ausbau von Fahrradabstellanlagen sowie Erwerb und Erschließung von Grundstücken (falls notwendig). Das Land fördert unter anderem:

  • Sammelgaragen und Fahrradparkhäuser, die den Umstieg vom Rad auf Bus und Bahn erleichtern.
  • Fahrradboxen an Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen, in denen Fahrräder über längere Zeit sicher und wettergeschützt abgestellt werden können.
  • Fahrradstationen, Bügelständer oder nachträgliche Überdachungen, die vorhandene Abstellanlagen um einen Schutz vor Regen und Schnee erweitern

Wer kann Fördermittel erhalten?

  • Gemeinden und Landkreise
  • Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
  • Vorhabenträger des ÖPNV
  • Verkehrsunternehmen

Angaben zur Höhe der Förderung

Das Land fördert Fahrradabstellanlagen mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten. Hinzu kommt eine Planungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht). Die LGVFG-Förderung kann mit Bundesmitteln aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ oder der B+R-Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative und der Deutschen Bahn zu einer 90-prozentigen Förderung kombiniert werden.

Antrag stellen und loslegen

  1. Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
  2. Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb eines Jahres einen Förderantrag.
  3. Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.

Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.

Programmanmeldung

Der Bau von Fahrradabstellanlagen kann jederzeit für das laufende Jahr angemeldet werden.

Anlagen und weitere Informationen

aktivmobilBW: So fördert Baden-Württemberg den Bahnverkehr

Weitere Informationen der Regierungspräsidien zum Fuß- und Radverkehr

Flyer: Bike + Ride - Förderung für Ihre Kommune (PDF, nicht barrierefrei)

Aktuelle Meldungen zu Förderungen

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Rund 46 Millionen Euro für kommunale Straßen und Brücken

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