Als Beitrag zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Stuttgart fördert das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Einrichtung von Expressbuslinien in der Region Stuttgart. Expressbuslinien sollen komplementär zum Schienennetz überall dort eingesetzt werden, wo es an Schieneninfrastruktur für eine S-Bahn-Linie oder Stadtbahn-Linie in Stuttgart fehlt oder die Kapazität der Schienenlinien erschöpft ist. Zu diesem Zweck werden Expressbuslinien zur Kapazitätssteigerung für Pendlerinnen und Pendler im ÖV nach Stuttgart (radiale Linienführung zum Stadtzentrum Stuttgart) oder zum Lückenschluss im Schienennetz Stuttgart (tangentiale Linienführung zum Stadtzentrum Stuttgart) zur Vermeidung von Umstiegen in der Stuttgarter Innenstadt gefördert.
Antragsberechtigte:
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG sowie kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.
Fördersatz/Förderquote:
Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Expressbuslinien. Zu diesem Zweck werden Expressbuslinien mit bis zu 50% des entstehenden Defizits gefördert.
Antragsfrist:
Die Antragstellung ist bis zum 01.10.2024 möglich. Die Anträge sind schriftlich oder per E-Mail beim Ministerium für Verkehr, Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart bzw. bei Diane.Eisenmann@vm.bwl.de einzureichen.
Kontakt
Bei Fragen zum Förderaufruf steht Ihnen Frau Diane Eisenmann unter Diane.Eisenmann@vm.bwl.de zur Verfügung.
Fördergrundsätze Expressbuslinien (PDF, barrierefrei)