Was wird gefördert?
Das Land fördert die Transformation zur nachhaltigen Mobilität auch in der Luftfahrt. Hierzu wurde ein Programm zur Förderung des Auf- und Ausbaus von elektrischer Ladeinfrastruktur für Flugzeuge an Verkehrs- und Sonderlandeplätzen im Land eingerichtet.
Gefördert werden dabei Investitionskosten für die Installation von elektrischer Ladeinfrastruktur (Bau, Installation, Modernisierung oder Erweiterung der Ladeinfrastruktur) für Luftfahrzeuge.
Wer kann Fördermittel erhalten?
Betreiber von Verkehrs- und Sonderlandeplätzen im Sinne des Extern: Paragraf 49 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Öffnet in neuem Fenster).
Höhe der Förderung
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses als Anteilsfinanzierung von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten (50 Prozent maximaler Fördersatz für Kleinst- und kleine Unternehmen; 40 Prozent maximaler Fördersatz für mittlere Unternehmen; 20 Prozent maximaler Fördersatz für übrige Unternehmen).
- Jedoch ist die Zuwendung pro Antragsteller auf 50.000 Euro (maximale Fördersumme) begrenzt.
Antrag
Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis spätestens 31. Dezember 2025 beim Ministerium für Verkehr einzureichen.
Die Anträge sind einzureichen per Mail bei:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Referat 55: Luftverkehr und klimaneutrale Kraftstoffe
E-Mail: E-Mail: poststelle@vm.bwl.de