Was wird gefördert?
Das Land Baden-Württemberg möchte den Fußverkehr – die umweltfreundlichste und natürlichste Art der Fortbewegung – aufwerten und dafür sorgen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger in der Verkehrsplanung angemessen berücksichtigt werden. Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) werden daher Kommunen gefördert, die ihre Verkehrsverhältnisse für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern möchten. Es können beispielsweise Fördergelder für Fußgängerüberwege, Elemente zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs, Sitzbänke oder öffentliche Toilettenanlagen gewährt werden. Maßnahmen können in die Programmbereiche Rad- und Fußverkehr (RuF) oder Kommunaler Straßenbau (KStB) fallen. Beispiele für förderfähige Infrastruktur:
- Auf getrennten Fuß- und Radwegen fühlen sich Zufußgehende und Radfahrende besonders wohl und kommen sicher und komfortabel ans Ziel.
- Fußgänger bevorzugen direkte Routen. Zusätzliche Fußgängerbrücken über Flüsse oder Bahnanlagen können ihre Wege deutlich verkürzen.
- Abgesenkte Bordsteine und taktile Elemente ermöglichen Menschen mit Seh- oder Gehbehinderung, Straßen sicher zu queren.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen
Angaben zur Höhe der Förderung
Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht). Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben werden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten erstattet.
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von einem Jahr im Bereich Rad- und Fußverkehr (RuF) bzw. drei Jahren im Bereich Kommunaler Straßenbau (KStB) einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.
Programmanmeldung
Vorhaben für das Folgejahr können bis zum 30.09. im Bereich Rad- und Fußverkehr und bis zum 31.10. im Bereich Kommunaler Straßenbau angemeldet werden. Bei Fußgängerüberwegen, Vorhaben im Bereich RuF bis maximal 100.000 Euro sowie in begründeten Einzelfällen ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.
Anlagen und weitere Informationen
Regierungspräsidien: Informationen zur Antragsstellung
aktivmobilBW: So fördert Baden-Württemberg den Fußverkehr
Flyer: Infrastruktur für den Fußverkehr - Förderung für Ihre Kommune (PDF, nicht barrierefrei)