Was wird gefördert?
Eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen auf klima- und umweltschonende Elektrofahrzeuge umsteigen. Ohne diese Antriebswende sind die Klimaziele Deutschlands nicht erreichbar. Daher fördert das Land Baden-Württemberg über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) den Ausbau von Ladeinfrastruktur an Straßen sowie öffentlichen und nichtöffentlichen Flächen. Beispiele:
- Die Errichtung von Ladeinfrastruktur wird vom Land mit LGVFG-Mitteln unterstützt.
- Auch Wandladestationen in öffentlichen Parkhäusern bezuschusst das Land Baden-Württemberg.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen.
Angaben zur Höhe der Förderung
Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Errichtungs- und Netzanschlusskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht). Der erhöhte Fördersatz von bis zu 75 Prozent kann dann gewährt werden, wenn das Vorhaben als besonders klimafreundlich nachgewiesen wird.
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von drei Jahren einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt.
Programmanmeldung
Vorhaben im Bereich Kommunaler Straßenbau (KStB) können in der Regel bis zum 31. Oktober für das Folgejahr angemeldet werden. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.
Anlagen und weitere Informationen
Weitere Informationen der Regierungspräsidien zum Straßenbau
Flyer: Ladeinfrastruktur an öffentlichen Straßen - Förderung für Ihre Kommune