Was wird gefördert?
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen dabei, die Verkehrsverhältnisse für ihre Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die Förderung des kommunalen Straßenbaus (KStB) durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) soll den Verkehrsfluss optimieren und verkehrsbedingte umweltschädliche Emissionen durch intelligente Verkehrsleit- und Verkehrsinformationssysteme sowie eine bessere Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz reduzieren. Zudem sollen die Zuschüsse helfen, die Verkehrssicherheit durch das Beseitigen von Unfallschwerpunkten und das Sichern von Bahnübergängen zu erhöhen sowie den Lärmschutz an bestehenden Straßen zu verbessern. Auch die Modernisierung von Brücken und die Verkehrsberuhigung in Ortsmitten werden unterstützt.
Beispiele:
- Das Land gewährt Zuschüsse für das Ertüchtigen oder den Neubau von Brücken, wenn die Anforderungen an die Sicherheit oder die Kapazität nicht genügen.
- Kommunen können den Verkehr in Ortsmitten durch breite Fußwege, Tempolimits und reduzierten Parkraum beruhigen.
- Lärmschutzwände können die Lärmbelastung für Bürgerinnen und Bürger reduzieren, die in der Umgebung von Schnell- oder Umgehungsstraßen wohnen
Wer kann Fördermittel erhalten?
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Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen
Angaben zur Höhe der Förderung
Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht). Bei besonders klimafreundlichen Maßnahmen, wie z. B. der Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen, liegt die Förderquote bei bis zu 75 Prozent.
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von drei Jahren einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt.
Programmanmeldung
Vorhaben im Bereich Kommunaler Straßenbau können in der Regel bis zum 31. Oktober für das Folgejahr angemeldet werden. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.
Anlagen und weitere Informationen
Weitere Informationen der Regierungspräsidien zum Straßenbau
Flyer: Straßen - Förderung für Ihre Kommune (PDF, nicht barrierefrei)