Was wird gefördert?
Der Zustand der Brückenbauwerke ist entscheidend für ein leistungsfähiges und sicheres Straßennetz. Die Förderung der Brückenbauwerke ermöglicht Kommunen, ihren Investitionsrückstand in diesem sicherheits- und verkehrssensiblen Bereich abzubauen. Viele Brücken in kommunaler Baulast sind in einem maroden Zustand. Steigende Anforderungen an Brückenbauwerke erhöhen die Investitionskosten. Das Land fördert deshalb Maßnahmen zur Modernisierung von Brückenbauwerken an Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen in Baulast der Landkreise oder Gemeinden. Konkret können die Ertüchtigung (einschließlich der zeitgleich zu erbringenden Instandsetzungsarbeiten), der Ersatzneubau und erforderliche Behelfsbrücken gefördert werden. Wichtig ist, dass die Maßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung und einer Gebrauchswerterhöhung führen. Hier einige Beispiele:
- Das Verbreitern der Fahrbahn durch den Rückschnitt von Brückenkappen ermöglicht es, eine Fahrspur oder einen Standstreifen zu ergänzen.
- Durch das Verstärken der Kragarme (quer verlaufende Träger) können diese eine breitere Brückenkappe mit Geh- und Radweg tragen.
- Durch das Erneuern oder Verstärken des Brückenüberbaus trägt dieser mehr Gewicht und ermöglicht so schweren Lkw die Überfahrt.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen
Angaben zur Höhe der Förderung
Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht).
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von drei Jahren einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt.
Programmanmeldung
Vorhaben im Bereich Kommunaler Straßenbau können in der Regel bis zum 31. Oktober für das Folgejahr angemeldet werden. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.