Was wird gefördert?
Dynamische Verkehrsleit-, -steuerungs- und -informationssysteme dienen dazu, Verkehrsabläufe effizienter zu gestalten. Die Systeme leiten Autofahrende vorbei an Staus, informieren sie über Großereignisse, zeigen freie Parkplätze an und reduzieren so Suchverkehre. Sie helfen auch bei der Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen und verringern so den motorisierten Individualverkehr. Gemeinsam wirken die Maßnahmen gegen Staus und gegen klimaschädliche Emissionen. Das Land Baden-Württemberg fördert daher das Einrichten von Systemen zur Verkehrssteuerung sowie von Umsteigeplätzen und Fahrradabstellanlagen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Beispiele:
- Dynamische Verkehrsleitsysteme oder Parkleitsysteme reduzieren umweltschädliche Abgase, indem sie Stau oder Suchverkehre für Parkplätze verringern.
- Durch besondere Fahrspuren oder technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen wird der ÖPNV beschleunigt und dadurch attraktiver.
- Die Beschleunigung des Radverkehrs durch die grüne Welle bei Fahrradampeln motiviert zum Umstieg auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen
- Vorhabenträger des ÖPNV und sonstige Verkehrsunternehmen
Angaben zur Höhe der Förderung
Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht). Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben werden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten erstattet
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von einem Jahr im Bereich Rad- und Fußverkehr (RuF) bzw. drei Jahren in den Bereichen Kommunaler Straßenbau (KStB) und ÖPNV einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.
Programmanmeldung
Vorhaben für das Folgejahr können bis zum 30.09. im Bereich Rad- und Fußverkehr und bis zum 31.10. in den Bereichen Kommunaler Straßenbau und ÖPNV angemeldet werden. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.
Infos und Antragsunterlagen
Weitere Informationen der Regierungspräsidien
Flyer: Verkehr leiten und steuern - Förderung für Ihre Kommune