Förderprogramme

Linienbusse

Gelb-weißer Bus mit der Aufschrift bwegt steht auf einem Betriebshof.

Allgemeines und Ziele der Linien- und Bürgerbusförderung

  • Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
  • Erhöhung des Anteils von im ÖPNV eingesetzten Bussen vor allem mit Antrieben aus erneuerbaren Energien als Beitrag zur europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität unter Berücksichtigung der besonderen Struktur des Busverkehrs im Ländlichen Raum
  • Die Förderung dient insbesondere zur Umstellung auf eine emissionsfreie Mobilität und zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Grünen Deals, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor durch den Einsatz von sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen
  • Unterstützung lokal organisierter, ehrenamtlich getragener Verkehrsangebote („Bürgerbusse“)

Investitionsförderung für Linienbusse

  • Gefördert wird die Beschaffung von neuen Linienbussen:
    • Fahrzeuge der Klasse M1 mit 6-8 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz
    • Kleinbusse
    • Midibusse
    • Solobusse
    • Gelenkbusse
    • Doppelstockbusse
    • Busanhänger
    • Buszüge
    • Oberleitungsbusse
    • Zusatz- und Sonderausstattungen für Linienbusse
  • Vorführfahrzeuge werden unter bestimmten Bedingungen ebenfalls gefördert (s. Ziff. 2.3. der Richtlinie Busförderung).
  • Fahrzeug muss überwiegend im Linienverkehr nach § 42, § 43 Satz 1 Nr. 2 oder § 44 PBefG eingesetzt werden.
  • Geförderte Fahrzeuge sind mit einem Logo des Zuwendungsgebers zu kennzeichnen.
  • Differenzierung nach Antriebsart
    • Kategorie 1: emissionsfreie Fahrzeuge: Batteriebusse, Brennstoffzellenbusse, Oberleitungsbusse
    • Kategorie 2: saubere Fahrzeuge: Plug-in-Hybrid-Busse
    • Kategorie 3: Fahrzeuge mit sonstigen Antriebsarten, die zur Erweiterung des ÖPNV-Angebots dienen
    • Kategorie 4: Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen mit sonstigen Antriebsarten und Zusatz- und Sonderausstattungen, die ohne ein gefördertes Fahrzeug beantragt werden
  • Förderfähig ist darüber hinaus die Nachrüstung von Fahrzeugen, die deren Einstufung als Fahrzeuge mit batterieelektrischem oder mit Brennstoffzellenantrieb erlaubt.

Beihilferechtliche Grundlagen

  • Kategorien 1 und 2: emissionsfreie und saubere Fahrzeuge
    • Art. 36b AGVO
  • Kategorien 3 und 4: Fahrzeuge mit sonstigen Antriebsarten, Zusatz- und Sonderausstattung
    • Bestehen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) nach VO (EG) Nr. 1370/2007 und Bestätigung des Aufgabenträgers erforderlich
    • Tatbestandlicher Ausschluss einer Beihilfe und anwaltliche Stellungnahme erforderlich
    • De-minimis-VO und De-minimis-Erklärung erforderlich
    • Genehmigte Bundesprogramme und anwaltliche Stellungnahme erforderlich

Antragsberechtigte für die Linienbusförderung

  • Nahverkehrsunternehmen, die Linienverkehr nach § 42 oder § 43 Satz 1 Nr. 2 oder § 44 PBefG in Baden-Württemberg betreiben.
  • Nahverkehrsunternehmen, die im Besitz einer entsprechenden Liniengenehmigung sind und nach dieser Richtlinie förderfähige Fahrzeuge beschaffen, die im Linienverkehr nach § 42 oder § 43 Satz 1 Nr. 2 oder § 44 PBefG in Baden-Württemberg eingesetzt werden.
  • Auftragsunternehmer solcher Verkehrsunternehmen

Fördersatz/Förderquote

  • richtet sich nach der beihilferechtlichen Grundlage

Emissionsfreie und saubere Fahrzeuge (Kategorien 1 und 2)

Förderung der umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten: Die umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten werden anhand eines Vergleichs der Beschaffungskosten mit den Kosten eines konventionellen Referenzbusses gleicher Größe ermittelt. Die Differenz zwischen den Ausgaben dieser beiden Investitionen sind die umweltschutzbezogenen und somit zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für Fahrzeugumrüstungen gilt: zuwendungsfähig sind die reinen Investitionskosten der Umrüstung.

Referenzwerte und Preisobergrenzen für Linien- und Bürgerbusse zur Berechnung der Zuwendungen in den Kategorien 1 und 2 (Nettopreise)

 

Referenzwert

(in EUR)

Preisobergrenze (in EUR)

Preisobergrenze (in EUR)

Preisobergrenze (in EUR)

Preisobergrenze (in EUR)

Preisobergrenze (in EUR)

EG-Fahrzeugklasse

Verbrennerfahrzeug

Batterie

Brennstoffzelle

Oberleitung

Batterie (Umrüstung)

Brennstoffzelle (Umrüstung)

Klein (M1)

niederflurig

50.000

180.000

--

--

90.000

--

Klein (M1)

Sonst. barrierefrei

40.000

80.000

--

--

50.000

--

Klein (M2)

120.000

270.000

340.000

--

100.000

170.000

Midi (M3)

220.000

450.000

550.000

--

230.000

220.000

Solo (M3)

230.000

570.000

590.000

570.000

340.000

360.000

Gelenk (M3)

320.000

730.000

800.000

660.000

410.000

480.000

  • Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße
    • Mittlere und große Unternehmen: 70 Prozent
    • Kleinunternehmen: 75 Prozent.
  • Zur Unterstützung einer möglichst schnellen Umstellung der in Baden-Württemberg eingesetzten Fahrzeuge auf emissionsarme Antriebsformen wird die Beihilfeintensität beginnend ab dem Förderjahr 2025 jährlich um fünf Prozentpunkte abschmelzen.
  • Aus beihilferechtlichen Gründen muss, um effektiven Wettbewerb zu ermöglichen, in den Kategorien 1 und 2 eine Reihung der Anträge erfolgen.

Für die Reihung gilt Folgendes:

  • Das Kriterium eingereichtes Angebot (beantragte Beihilfe geteilt durch die Fahrzeugeinheitszahl) wird mit 75 Prozent,
  • das Kriterium Ländlicher Raum (Einsatzort des Fahrzeugs) mit 15 Prozent,
  • das Kriterium Kleines Unternehmen mit 10 Prozent gewichtet.

Es wird bei der Reihung nicht zwischen Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen differenziert, sondern ein einheitliches Reihungsverfahren durchgeführt. Die auf Basis der Antragsreihung in Kategorie 1 und 2 jeweils schlechtesten 5 Prozent der Anträge können nicht in die Programmaufstellung übernommen werden.

Fahrzeuge mit sonstigen Antriebsarten (Kategorien 3 und 4)

40.000 Euro je Fahrzeugeinheit.

Zusatz- und Sonderausstattungen werden in Form von festen Pauschalbeträgen bezuschusst.

Verfahren

Antragszeitraum:

Förderanträge können jährlich bis zum 31. Oktober (Antragszeitraum) gestellt werden.
Die Antragstellung ist zugleich auch die Anmeldung zum Busprogramm. Es ist keine separate Anmeldung notwendig!
Die Antragsformulare können von der Internetseite der L-Bank heruntergeladen werden.
Die Antragstellung ist über ein gesondert eingerichtetes E-Mailpostfach bei der L-Bank Baden-Württemberg möglich.

Anträge für das Busförderprogramm 2025 können ab dem 01.10.2024 gestellt werden.

Programmfeststellung:

Das Ministerium für Verkehr stellt jährlich zum 01.03. das Busprogramm fest.

Kontakt

L-Bank
Bereich Wirtschaftsförderung, Abteilung 4
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart

Anlagen und weitere Informationen

Richtlinie Busförderung (PDF, barrierefrei)

Anlage 1 - Technische Richtlinie (PDF, barrierefrei)

L-Bank: Antragsstellung

Aktuelle Meldungen zu Förderungen

Staatssekretärin Zimmer und weitere Vertreter:innen der beteiligten Projektpartner beim SPatenstich in Bretten
  • Schiene

Auftakt in Bretten: Erneuerung von 51 Bahnhöfen

Startschuss für die Bahnhofsmodernisierungsinitiative „Bahnhof der Zukunft“ in Bretten: Neue Aufzüge für stufenfreien Einstieg und ein taktiles Bodenleitsystem sorgen für Barrierefreiheit.

Mesut Sezgin , Betriebsrat und Clemens Eiche, Werkleiter schneiden ein rotes Band mit Scheren durch. Im Hintergrund ist die Bike-Garage mit einem Fahrrad zu erkennen.
  • RAD

Automatisch in die Bike-Garage

Bereits die zweite Bike-Garage bietet die Robert Bosch GmbH ihren Beschäftigten. Das Verkehrsministerium unterstützte den Bau des Fahrradparkhauses mit Fördergeldern.

Fahrradgarage bei Bosch in Reutlingen. Gebäude mit bunten Kacheln verkleidet, steht auf einer grünen Wiese. Am Eingang hängen Aufkleber mit Fahrrädern drauf.
  • Rad

Automatische Bike-Garage bringt Neue Mobilität voran

Die erste automatische Bike-Garage am Bosch-Standort Reutlingen ist eröffnet. Verkehrsminister Hermann testete die neue Garage, die jetzt für die Beschäftigten von Bosch das Radfahren noch attraktiver machen sollen.

Ein Mann fährt mit dem Bus und liest Zeitung (Bild: Fotolia.com/226462799)
  • Mobilitätsmanagement

Betriebliches Mobilitätsmanagement jetzt landesweit förderfähig

Über die akute Krisenbewältigung hinaus behält das Verkehrsministerium auch die Herausforderungen einer zukunftsfähigen Mobilität im Blick. So wird das Förderprogramm „Betriebliches und behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) fortgesetzt und erweitert. „Ich freue mich, dass wir auch in den kommenden beiden Jahren die Unternehmen und Behörden im Land auf Ihrem Weg zu nachhaltiger Mobilität unterstützen können“, so Verkehrsminister Winfried Hermann anlässlich der Veröffentlichung des Förderprogramms am 03. April 2020.

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • Infrastruktur

Bundes-Förderung für Radinfrastruktur verlängert

Das Land sowie der Bund unterstützen Kommunen bei Investitionen in die Radinfrastruktur. Das Bundesverkehrsministerium hat seine Mittel aufgestockt. Das Land ruft die Kommunen auf, die Mittel abzurufen.

Ein kleiner weiß, gelber Transporter steht als Bürgerbus umgebaut auf einem Platz.
  • Bus

Bürgerbusse als Teil der Verkehrswende

Immer mehr Bürgerbusse fahren in Baden-Württemberg. Der Amtchef des Verkehrsministeriums Berhold Frieß lobte das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerbusvereine.

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
  • E-Mobilität

Charge@BW bringt Schub bei Ladeinfrastruktur und für die E-Mobilität

7.000 Ladeplätze in Wohnhäusern und rund 1.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte hat das Land seit Juli 2023 gefördert. Es können weiterhin Anträge gestellt werden.

Erdkröte bei Straßenquerung
  • Artenschutz

Erdkröte, Grasfrosch & Co wandern wieder

Frühlingshafte Temperaturen bringen viele Kröten, Frösche und Molche dazu, zu ihren Laichplätzen zu wandern. Wenn ihr Weg über Straßen führt, sind sie in großer Gefahr.

Mehrere Elektroautos stehen in einem Parkhaus und werden laden.

Erster Förderaufruf zur Errichtung von urbanen Schnellladehubs

Das Ministerium für Verkehr fördert den Aufbau von neuen urbanen Schnellladehubs: Bis zum 22. August 2022 können Unternehmen und die öffentliche Hand eine Förderung beantragen.

Stromstecker steckt in E-Auto-Ladesäule.
  • E-Förderung

Fortführung der E-Auto-Förderung ist Beitrag zu klimaschonender Mobilität

Die Ampel-Koalition im Bund hat sich auf die weitere Förderung von E-Autos geeinigt: Die Sätze werden abgesenkt und Plug-in-Hybride werden ab 2023 nicht mehr gefördert.

  • Klima

Förderung der Klimaanpassung: Mehr Grün in Städten

Viele Bäume und deutlich mehr Grün, dafür weniger versiegelte Flächen und Parkplätze – so können wir unsere Städte und Gemeinden auf die zunehmenden Hitze- und Trockenperioden besser vorbereiten.

Schienenstrecke ist von Sträuchern überwuchert.
  • Reaktivierung

Förderung für Studie zu Reaktivierungen gesichert

Mit der Studie soll die Reaktivierung Hohenstauferbahn und Voralbbahn im Kreis Göppingen geprüft werden. Untersucht wird unter anderem die Wirtschaftlichkeit der Schienenstrecken.

Ein E-Auto tankt in einem Parkhaus an einer Ladesäule Strom
  • E-Auto

Förderung von E-Quartiershubs wird ausgeweitet

Neue E-Quartiershubs sollen Lademöglichkeiten für Laternen-Parker mit attraktiveren Stadtquartieren in Einklang bringen

Ein Elektroauto lädt an einer Ladesäule.
  • Elektromobilität

Gewaltiger Schub für Elektromobilität durch Landesinitiative

Mit der Förderung von Elektrofahrzeugen hat das Land seit 2017 massive Investitionen angestoßen. Mehr als eine halbe Milliarde Euro gehen auf das Konto der Landesinitiative Elektromobilität III.

Schienen (Bild: stock.adobe.com/ Nadia nb)
  • Reaktivierung

Großes Interesse an Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken

Das Land fördert zahlreiche Machbarkeitsuntersuchungen, um zu klären, welche Schienenwege reaktiviert werden können. Verkehrsminister Hermann spricht von einer Aufbruchstimmung.

Verkehrsministerium (Bild: Joachim E. Roettgers GRAFFITI)
  • Mobilität

Großes Interesse an der Verbesserung des Mobilitätsmanagements

Mit dem Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) setzt Baden-Württemberg Standards im klimafreundlichen Mobilitätsmanagement. Immer mehr Betriebe und Behörden in Baden-Württemberg nehmen das Förderprogramm für eine nachhaltige Mobilität in Anspruch.

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • RAD

Land baut Radwegenetz systematisch aus

Mit einem neu entwickelten Bedarfsplan sollen in den kommenden Jahren systematisch fehlende Radwege an Bundes- und Landesstraßen ausgebaut werden. Zudem erweitert das Land die Förderung kommunaler Rad- und Fußwege.

Verkehrsministerium (Bild: Joachim E. Roettgers GRAFFITI)
  • ÖPNV

Land fördert Ausbau von On-Demand-Verkehren

Mit bedarfsorientiertem Angeboten lassen sich Lücken im öffentlichen Nahverkehrsnetz schließen. Deshalb hat das Land die Förderung solcher Angebote für interessierte Stadt- und Landkreise neu aufgelegt.

Schienenstrecke ist von Sträuchern überwuchert.
  • Schiene

Land fördert Machbarkeitsstudien für Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken

Das Land Baden-Württemberg wird künftig Machbarkeitsstudien für die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken durch attraktive Zuschüsse fördern. Dies gab Verkehrsminister Winfried Hermann am Montag bei einem virtuellen Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Landkreisen, Kommunen, Aufgabenträgern für den Schienennahverkehr sowie Verkehrsverbänden und –verbünden bekannt.

Ein Regiobus unterwegs auf einer Landstraße.
  • ÖPNV

Land fördert den Ausbau des Regiobusnetzes

Verbessertes Programm zur Förderung von Regiobuslinien für 2022. Die Stadt- und Land-kreise können bis 31. Mai 2022 ihre Anträge einreichen.

  • BUS

Land fördert in diesem Jahr über 250 Linien- und Bürgerbusse

Der Busverkehr in ländlichen Regionen wird in Baden-Württemberg mit Unterstützung des Landes kontinuierlich ausgebaut und Schritt für Schritt auf klimaschonende Antriebe umgestellt.

Auf den Boden eines Parkplatzes ist als Symbol ein Auto mit einem Stromladestecker aufgemalt.
  • E-Mobilität

Land fördert mit 4 Millionen Euro E-Quartiershubs

Parken im Parkhaus statt an der Straße. Parkhäuser mit guter Ladeinfrastruktur für E-Autos - sogenannte E-Quartiershubs - können dafür Anreize schaffen. Bis zu fünf neue Hubs sollen mit den Fördergeldern entstehen.

Ein Bus steht an einer Haltestelle.
  • ÖPNV

Land fördert über 200 umweltfreundliche Busse

Das Busförderprogramm 2024 mit rund 39 Millionen Euro unterstützt den Ausbau des Busverkehrs und die Umstellung auf klimaschonende Antriebe.

Stromkabel steckt in einem Elektroauto um es aufzuladen.
  • E-Mobilität

Land startet großflächige Förderung von Ladeinfrastruktur

Baden-Württemberg wird elektrisiert: Zwei Millionen öffentlich und nichtöffentlich zugängliche Ladepunkte sind bis 2030 im Land das Ziel. Hierfür weitet das Verkehrsministerium die Fördermöglichkeiten aus.

Ladesäule im Vordergrund, E-Autos im Hintergrund
  • Ökologie

Land treibt Ausbau der E-Ladeinfrastruktur weiter voran

Gemessen an der Größe liegt Baden-Württemberg unter den Flächenbundesländern bei der Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte an der Spitze, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Mit rund 6.200 registrierten Ladepunkten existieren in Baden-Württemberg die zweitmeisten öffentlich zugänglichen Ladepunkte. Das entspricht einem Zuwachs um 51 Prozent innerhalb eines Jahres.