Was wird gefördert?
Ab August 2021 müssen Bund, Länder und Kommunen sowie ihre Behörden und öffentliche Unternehmen beim Beschaffen von Autos, Bussen und Lkw eine Quote von emissionsarmen und -freien Fahrzeugen erfüllen. Das schreibt die „Clean Vehicles Directive“ (CVD) der EU vor. Dies betrifft auch viele Verkehrsunternehmen, die E- und Brennstoffzellenbusse beschaffen müssen. Das Land Baden-Württemberg fördert über das LGVFG und die Richtlinie Ladeinfrastruktur die Errichtung von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur und der zugehörigen Netzanschlusskosten an Haltestellen, multimodalen Knoten, Betriebshöfen und zentralen Werkstätten.
Wer kann Fördermittel erhalten?
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Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Bevollmächtigte kommunale Baulastträger
- Vorhabenträger des ÖPNV und sonstige Verkehrsunternehmen
Angaben zur Höhe der Förderung
Das Land fördert bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen.
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von drei Jahren einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.
Programmanmeldung
Vorhaben im Bereich ÖPNV können bis zum 31.10. für das Folgejahr angemeldet werden. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich (außer bei Förderungen, nach der AGVO).