Förderprogramme

Ladeinfrastruktur und Wasserstofftankstellen

Das Land fördert über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGFVG) den Bau von Ladeinfrastruktur (LIS) und Wasserstofftankstellen in Betriebshöfen sowie den Bau von Ladeinfrastruktur an Haltestellen.

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Geländer auf dem ein Aufkleber mit der Beschriftung Wasserstoff klebt.

Was wird gefördert?

Ab August 2021 müssen Bund, Länder und Kommunen sowie ihre Behörden und öffentliche Unternehmen beim Beschaffen von Autos, Bussen und Lkw eine Quote von emissionsarmen und -freien Fahrzeugen erfüllen. Das schreibt die „Clean Vehicles Directive“ (CVD) der EU vor. Dies betrifft auch viele Verkehrsunternehmen, die E- und Brennstoffzellenbusse beschaffen müssen. Das Land Baden-Württemberg fördert über das LGVFG und die Richtlinie Ladeinfrastruktur die Errichtung von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur und der zugehörigen Netzanschlusskosten an Haltestellen, multimodalen Knoten, Betriebshöfen und zentralen Werkstätten.

Wer kann Fördermittel erhalten?

  • Gemeinden und Landkreise

  • Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
  • Bevollmächtigte kommunale Baulastträger
  • Vorhabenträger des ÖPNV und sonstige Verkehrsunternehmen

Angaben zur Höhe der Förderung

Das Land fördert bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen.

Antrag stellen und loslegen

  1. Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
  2. Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von drei Jahren einen Förderantrag.
  3. Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.

Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.

Programmanmeldung

Vorhaben im Bereich ÖPNV können bis zum 31.10. für das Folgejahr angemeldet werden. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich (außer bei Förderungen, nach der AGVO).

Anlagen und weitere Informationen

Weitere Informationen der Regierungspräsidien

Flyer: Strom laden und Wasserstoff tanken - Infrastrukturförderung für den ÖPNV (PDF, nicht barrierefrei)

Aktuelle Meldungen zu Förderungen

Fußgänger und Fahrradfahrer
Rad und Fuß

Förderung für Rad- und Fußwege stärkt Verkehrssicherheit

Baden-Württemberg stellt für das aktuelle Förderprogramm für die kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur 2025 bis 2029 insgesamt über 400 Millionen Euro bereit.

Zwei ältere Menschen in Wanderkleidung laufen an einer Bushaltestelle vorbei.
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Land fördert 182 Linien- und Bürgerbusse

Das Land fördert die Anschaffung von 182 Bussen mit über 36 Millionen Euro. Schwerpunkt klimaschonende Antriebe!

Mehrere Spaten stecken in einem Erdhügel.
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Neubau der BBC-Brücke in Mannheim

Heute wurde der Bewilligungsbescheid für den Neubau der BBC-Brücke übergeben. Das Land fördert mit 14,2 Millionen Euro fast die Hälfte der Gesamtinvestition von 33 Millionen Euro.

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24,6 Millionen vom Land für Ladeinfrastruktur

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Mitarbeiter auf einer Baustelle im Gespräch (Bild: stock.adobe.com/ Agnor Mark Rayan)
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