Beschreibung:
Das Land gewährt einmalige Zuwendungen für Maßnahmen, die der Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Verkehrsträger Schiene oder Binnenschiff dienen, sowie für eine klimafreundliche City Logistik.
Gefördert werden insbesondere:
- Die Erstellung von Konzepten zur Verlagerung des Güterverkehrs mit dem Ziel der Reduktion klimaschädlicher Auswirkungen
- Bedarfe zur Erbringung von Planungsleistungen oder Erstellung von Gutachten im Bereich Gefahrgut und Straßengüterverkehr
Antragsberechtigte:
- Gemeinden, Landkreise,
- Öffentliche Unternehmen
- Private Unternehmen
Fördersatz/Förderquote:
In der Regel ein Drittel der förderfähigen Kosten.
Kontakt:
Ministerium für Verkehr
Referat 51 – Strategisches Mobilitätsmanagement im Individual- und Güterverkehr
poststelle@vm.bwl.de