Was wird gefördert?
Straßen, Plätze und Ortsmitten sind vor allem dann lebendig, wenn sich Menschen gerne draußen aufhalten. Das ist dort der Fall, wo sie sich sicher fühlen, wo die Lärm- und die Abgasbelastung durch den Verkehr gering sind und die Aufenthaltsqualität durch Sitzgelegenheiten, schattenspendende Bäume und Bepflanzung hoch ist. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz dabei, verkehrsberuhigte Ortsmitten und Stadtteilzentren mit hoher Lebens- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Bezuschusst werden unter anderem der Um- und Rückbau innerörtlicher Straßen sowie Maßnahmen, die den Rad- und Fußverkehr fördern. Beispiele:
- Breite Gehwege ermöglichen das Flanieren und die Außengastronomie.
- Schattenspendende Bäume und wenig Verkehr erhöhen die Aufenthaltsqualität. Querung nach dem Berner Modell: Dank Mittelstreifen, guter Sichtbeziehungen und Tempo 30 können Zufußgehende die Straße ohne Ampel sicher überqueren.
- Fahrspuren und Parkplätze können zurückgebaut werden, um Radfahrenden und Zufußgehenden mehr Raum zu geben.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen
Angaben zur Höhe der Förderung
Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau-, Grunderwerbs- und Netzanschlusskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht). Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben werden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten erstattet.
Antrag stellen und loslegen
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Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von drei Jahren einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann der Bau bzw. die Umsetzung beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.
Programmanmeldung
Vorhaben im Bereich Kommunaler Straßenbau (KStB) können Sie in der Regel bis zum 31. Oktober für das Folgejahr anmelden. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.
Anlagen und weitere Informationen
Weitere informationen der Regierungspräsidien zum Fuß- und Radverkehr
Weitere Informationen der Regierungspräsidien zum Straßenbau
Flyer: Lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten - Förderung für Ihre Kommune