Förderprogramm

Ortsmitten

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Ein Mann joggt entspannt und gut gelaunt über eine Straßenkreuzung in einem Wohngebiet. Parallel zu ihm fahren Radfahrerinnen und Radfahrer an ihm vorbei.

Was wird gefördert?

Straßen, Plätze und Ortsmitten sind vor allem dann lebendig, wenn sich Menschen gerne draußen aufhalten. Das ist dort der Fall, wo sie sich sicher fühlen, wo die Lärm- und die Abgasbelastung durch den Verkehr gering sind und die Aufenthaltsqualität durch Sitzgelegenheiten, schattenspendende Bäume und Bepflanzung hoch ist. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz dabei, verkehrsberuhigte Ortsmitten und Stadtteilzentren mit hoher Lebens- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Bezuschusst werden unter anderem der Um- und Rückbau innerörtlicher Straßen sowie Maßnahmen, die den Rad- und Fußverkehr fördern. Beispiele:

  • Breite Gehwege ermöglichen das Flanieren und die Außengastronomie.
  • Schattenspendende Bäume und wenig Verkehr erhöhen die Aufenthaltsqualität. Querung nach dem Berner Modell: Dank Mittelstreifen, guter Sichtbeziehungen und Tempo 30 können Zufußgehende die Straße ohne Ampel sicher überqueren.
  • Fahrspuren und Parkplätze können zurückgebaut werden, um Radfahrenden und Zufußgehenden mehr Raum zu geben.

Wer kann Fördermittel erhalten?

  • Gemeinden und Landkreise
  • Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
  • Bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen

Angaben zur Höhe der Förderung

Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau-, Grunderwerbs- und Netzanschlusskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht). Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben werden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten erstattet.

Antrag stellen und loslegen

  1. Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.

  2. Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von drei Jahren einen Förderantrag.
  3. Nach der Bewilligung des Antrags kann der Bau bzw. die Umsetzung beginnen.

Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.

Programmanmeldung

Vorhaben im Bereich Kommunaler Straßenbau (KStB) können Sie in der Regel bis zum 31. Oktober für das Folgejahr anmelden. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.

Anlagen und weitere Informationen

Weitere informationen der Regierungspräsidien zum Fuß- und Radverkehr

Weitere Informationen der Regierungspräsidien zum Straßenbau

Flyer: Lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten - Förderung für Ihre Kommune

Aktuelle Meldungen zu Förderungen

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Rund 46 Millionen Euro für kommunale Straßen und Brücken

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Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
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7.000 Ladeplätze in Wohnhäusern und rund 1.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte hat das Land seit Juli 2023 gefördert. Es können weiterhin Anträge gestellt werden.

Ein Bus steht an einer Haltestelle.
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Viele Bäume und deutlich mehr Grün, dafür weniger versiegelte Flächen und Parkplätze – so können wir unsere Städte und Gemeinden auf die zunehmenden Hitze- und Trockenperioden besser vorbereiten.

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Auftakt in Bretten: Erneuerung von 51 Bahnhöfen

Startschuss für die Bahnhofsmodernisierungsinitiative „Bahnhof der Zukunft“ in Bretten: Neue Aufzüge für stufenfreien Einstieg und ein taktiles Bodenleitsystem sorgen für Barrierefreiheit.

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Mit Kurs auf nachhaltige Mobilität im kommunalen Straßenbau

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Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
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Mit einem neu entwickelten Bedarfsplan sollen in den kommenden Jahren systematisch fehlende Radwege an Bundes- und Landesstraßen ausgebaut werden. Zudem erweitert das Land die Förderung kommunaler Rad- und Fußwege.

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Land fördert in diesem Jahr über 250 Linien- und Bürgerbusse

Der Busverkehr in ländlichen Regionen wird in Baden-Württemberg mit Unterstützung des Landes kontinuierlich ausgebaut und Schritt für Schritt auf klimaschonende Antriebe umgestellt.

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Erdkröte, Grasfrosch & Co wandern wieder

Frühlingshafte Temperaturen bringen viele Kröten, Frösche und Molche dazu, zu ihren Laichplätzen zu wandern. Wenn ihr Weg über Straßen führt, sind sie in großer Gefahr.

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Umstieg auf klimaschonende Antriebsformen beim Gütertransport: Baden-Württemberg unterstützt den Einsatz batterieelektrischer oder mit einer Brennstoffzelle betriebener Lkw.

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Neue Regiobuslinien erweitern ÖPNV-Angebot

Das Verkehrsministerium fördert 2022 zehn neue Regiobuslinien. Das Regiobusnetz wächst damit auf 46 Linien an und erreicht damit rund ein Drittel der Länge des Schienennetzes.

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