Was wird gefördert?
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der kommunalen Verkehrswende. Begleitend dazu unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Kommunen durch die Förderung qualifizierter Fachkonzepte und der Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz im Bereich nachhaltige Mobilität.
Mit der Förderung qualifizierter Fachkonzepte unterstützt das Land Kommunen dabei, eine ganzheitliche Verkehrsplanung zu erstellen. Im Fokus steht dabei die stärkere Berücksichtigung nachhaltiger Mobilität. Gefördert werden beispielsweise Konzeptionen in den Bereichen Rad- und Fußverkehr, Ladeinfrastruktur, Parken und Multimodale Knoten.
Mit der Förderung der Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz unterstützt das Land die Kommunen beim Aufbau notwendiger personeller Kapazitäten. Die Kommunen werden durch die geförderten Personalstellen in die Lage versetzt, die attraktiven Förderungen von Bund und Land im Bereich der nachhaltigen Mobilität ideal auszuschöpfen. Gefördert werden beispielsweise Stellen in den Bereichen Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen und Klimamobilitätsplanung.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Qualifizierte Fachkonzepte: Stadt- und Landkreise, Städte, Gemeinden, Zusammenschlüsse von Kommunen und Regionalverbände in Baden-Württemberg
- Fachkräfte Mobilität und Klimaschutz: Stadt- und Landkreise, Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit unterer Verkehrsbehörde, kommunale Unternehmen wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen und –verbünde in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune
Angaben zur Höhe der Förderung
Die Förderquote für qualifizierte Fachkonzepte beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (Parkraumkonzepte sowie Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz werden bis 31. Dezember 2025 zu 75 Prozent gefördert). Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 Euro. Die Förderung ist auf 200.000 Euro je Vorhaben begrenzt.
Die Förderquote für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz beträgt 50 Prozent der Personalkosten. Die Förderung erfolgt anhand von Pauschalsätzen.
Antrag stellen und loslegen
Qualifizierte Fachkonzepte
- Laden Sie das Antragsformular von der Website der Regierungspräsidien Baden-Württemberg herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Reichen Sie den Antrag digital zusammen mit einem Angebot zur Konzeptionserstellung beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
Mehr Infos & Fördergrundsätze: Website der Regierungspräsidien
Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz
- Laden Sie den entsprechenden Antrag von der Website der KEA Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Reichen Sie den Antrag digital bei der KEA Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ein.
Mehr Infos & Fördergrundsätze: Website der KEA Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg
Fristen
- Die Antragsstellung für die Förderung qualifizierter Fachkonzepte ist unterjährig möglich.
- Die Antragsfrist für die Förderung der Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz ist der 31. Januar eines jeden Jahres.
Anlagen und weitere Informationen
Flyer: Fachkonzepte und Personal - Förderung für Kommunen (PDF, nicht barrierefrei)