Beschreibung
Um dem zunehmenden Artenrückgang in der Tier- und Pflanzenwelt entgegenzuwirken, hat die Landesregierung im Dezember 2017 das „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ aufgestellt, das in den Jahren 2023 und 2024 fortgeführt wird. Ziel ist es, die biologische Vielfalt der baden-württembergischen Kultur- und Naturlandschaft zu fördern. Um dieses Ziel im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zu erreichen, wurde unter anderem ein Förderprogramm entwickelt.
Ziel und Zweck der Förderung
Durch die Förderung der Aushagerung ausgewählter straßenbegleitender Grasflächen entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durch zweischürige Mahd und Abfuhr des Schnittgutes soll die Artenvielfalt in den straßenbegleitenden Grünflächen erhöht werden. Zusätzlich soll dies durch die Förderung der Beschaffung notwendiger Maschinen zur Durchführung der Aushagerungsmaßnahmen unterstützt werden. Auch Rastplätze, Kreisverkehre an Kreisstraßen und Flächen im Zuge von Neubauvorhaben an Kreis- und Gemeindestraßen sollen durch die Förderung der naturschutzfachlichen Aufwertung an Artenvielfalt gewinnen. Neben diesen Maßnahmen können auch Pilotprojekte und Einzelmaßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt gefördert werden.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können an Stadt- und Landkreise gewährt werden. Bei der naturschutzfachlichen Aufwertung von Grasflächen im Rahmen von Neubauvorhaben und Einzelmaßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt können Zuwendungen auch an Städte und Gemeinden gewährt werden. Bei Pilotprojekten zur Förderung der biologischen Vielfalt können Zuwendungen an Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kommunen gewährt werden.
Antragsfrist
Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Anträge sollten bis zum 24. April (Aushagerung) bzw. bis zum 30. Juni (sonstige Maßnahmen) des Jahres eingereicht werden, in dem mit den Maßnahmen begonnen werden soll. Spätere Anträge können in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln aber auch berücksichtigt werden.
Kontakt
Anträge sind schriftlich und ggf. ergänzend digital einzureichen bei:
Björn Losekamm,
Referat 26: Naturschutz und Wiedervernetzung
an Verkehrswegen, Technischer Umweltschutz
Telefon: +49 (711) 89686-2602
E-Mail: bjoern.losekamm@vm.bwl.de
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Anlagen und weitere Informationen
Maßnahmenprogramm (barrierefreies PDF)
Grundsätze des Förderprogramms (barrierefreies PDF)
Weitere Informationen zum Sonderprogramm.