Testmöglichkeiten nun auch am Stuttgarter Hauptbahnhof und am Parkplatz Neuenburg-Ost an der A 5
Baden-Württemberg ergänzt die Testmöglichkeiten auf das Coronavirus um weitere Angebote. Bereits seit dem vergangenen Wochenende können sich Reise-rückehrende an den Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe und Friedrichshafen tes-ten lassen, seit diesem Donnerstag (13. August) gibt es auch eine Teststation am Stuttgarter Hauptbahnhof. Von Freitag (14. August) an, können sich Reise-rückkehrende außerdem an der A 5, PWC-Anlage Neuenburg-Ost, auf das Coronavirus testen lassen.
„Innerhalb kürzester Zeit haben wir an wichtigen Verkehrsknotenpunkten im Land eine Testinfrastruktur auf die Beine gestellt. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken bei der Kassenärztlichen Vereinigung, die das ärztliche Personal zur Verfügung stellen wird, dem Deutschen Roten Kreuz für die Bereitstellung des Hilfspersonals und auch beim Technischen Hilfswerk, ohne dessen Unterstützung wir die Infrastruktur nicht in diesem Tempo hätten einrichten können“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha bei der Eröffnung der Teststation am Stuttgarter Hauptbahnhof.
„Ich bin froh, dass wir in so kurzer Zeit die erste Teststation an einem badenwürttembergischen Bahnhof einrichten konnten. Wer aus einem Risikogebiet in Stuttgart ankommt oder umsteigt, kann und sollte sich testen lassen. Ich hoffe, viele Fahrgäste nutzen diese Gelegenheit: als Vorsorgemaßnahme und zur Vermeidung der Ausbreitung des Virus. Mit Test, Abstands-, Masken- und Hygieneregeln haben wir ein wirksames Bündel von Abwehrmaßnahmen. Bitte an alle: Mitmachen!“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. „Auch im Namen von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann danke ich dem THW, dem DRK, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Deutschen Bahn für die tatkräftige Unterstützung beim Aufbau der Teststation am Hauptbahnhof Stuttgart. Es ist inzwischen das vierte Zentrum und das fünfte an der A5 – Autobahn-Raststätte Neuenburg-Ost – steht in den Startlöchern. Diese Infrastruktur für die Reiserückkehrenden in kurzer Zeit bereitzustellen, erfordert große Anstrengungen aller Beteiligten. Die Teststationen sind ein weiterer wichtiger Baustein in unserer Strategie, die Infektionszahlen über den Sommer möglichst gering zu halten und einen weiteren Lockdown zu verhindern. Wir appellieren an die Menschen, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Für Einreisende aus Risikogebieten ist es verpflichtend.“ so der Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann.
Die Einrichtung der neuen Testmöglichkeiten war notwendig geworden, nachdem im Bund eine Testpflicht für Reiserückkehrende aus Risikogebieten beschlossen worden war. Minister Lucha: „Wir stehen vor großen Herausforderungen. Unser oberstes Ziel ist es, dass wir gerade während der Reisezeit das Coronavirus weiter unter Kontrolle halten können, um eine mögliche zweite Infektionswelle flach zu halten. Das schaffen wir nur, wenn alle sich anstrengen und die wichtigsten Regeln beachten: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und vor allem nach der Einreise aus einem Risikogebiet die verpflichtenden Testmöglichkeiten wahrnehmen.“ Lucha wies darauf hin, dass die Verantwortung für die Testpflicht bei den Bürgerinnen und Bürgern liege, nicht beim Staat. Dieser schaffe hierfür jedoch die notwendige Infrastruktur und das kostenlose Angebot.
Die Teststationen stellten im Übrigen nur ein zusätzliches Angebot dar, sich schnell und relativ unkompliziert nach der Rückkehr testen zu lassen. Ungeachtet dieser Möglichkeit kann ein Test innerhalb von 72 Stunden auch entweder in den Corona-Abstrichzentren bzw. -Schwerpunktpraxen oder direkt beim Hausarzt vorgenommen werden. Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung BW: „Wir unterstützen das Sozialministerium gern mit unserem Know-how und bei der Organisation des medizinischen Personals für die Teststation an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen. Die Möglichkeit für Auslandsreisende, sich auf das Coronavirus testen zu lassen, ist einer von vielen, aber ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Pandemie. Der wichtigste Baustein bleibt aber die Einhaltung der Hygieneregeln, insbesondere das Tragen von Masken. Die Covid-Erkrankung ist schwerwiegend und oft tödlich. Jede Vorsorge ist daher richtig und schützt. Freiheit bedingt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit des Anderen einschränkt und gefährdet. Masken und Hygieneregeln mit unstrittig erwiesener Wirksamkeit sind eine Freiheitspflicht.“
Ergänzende Informationen:
Die Teststation am Stuttgarter Hauptbahnhof befindet sich neben dem Bahnhofs-Gebäude im Schlossgarten (in unmittelbarer Nähe des dortigen Biergartens). Hinweisschilder führen von den Gleisen direkt zur Teststation, diese wird täglich von 9 Uhr bis 1 Uhr betrieben. Die Teststation an der PWC-Anlage Neuenburg-Ost wird täglich von 6 Uhr bis 22 Uhr betrieben.
Beide Teststationen sind so konzipiert, dass sie auch kurzfristig ausgebaut werden können – je nach Bedarfslage. Im einem nächsten Schritt könnten, abhängig von den ärztlichen Kapazitäten, weitere Teststationen eingerichtet werden.