Bürgerbeteiligung

Bürgerinformationsveranstaltung zur Luftreinhaltung in Stuttgart am 14.07.2015

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Menschen bei einer Veranstaltung (Bild: Fotolia.com/ aerogondo)

Am Dienstag, 14. Juli 2015 findet ab 17:30 Uhr im Extern: Wanner-Saal des Linden-Museums Stuttgart (Öffnet in neuem Fenster) eine gemeinsame Bürgerinformationsveranstaltung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, des Regierungspräsidiums Stuttgart und der Stadt Stuttgart zur Luftreinhaltung in Stuttgart statt. Prof. Dr. Udo Becker von der TU Dresden hat eine “Grobabschätzung der Auswirkungen des Konzeptes zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte in Stuttgart bis spätestens 2021“ vorgenommen und wird diese vorstellen.

Im Anschluss haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände und Initiativen Gelegenheit, in einem von Helmut Bauer vom umweltforschungsinstitut ufit moderierten Prozess im Vorfeld der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Stuttgart über mögliche Maßnahmen und deren Wirkungen zu diskutieren sowie ergänzende Vorschläge einzubringen. 

Seit dem 10. Juni 2015 können Bürgerinnen und Bürger zudem die „Grundzüge des Konzeptes zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub PM10 in Stuttgart bis spätestens 2021“ im Extern: Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster) kommentieren. Die Grundzüge sind Teil der Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg vom Januar 2015 an die EU zum Vertragsverletzungsverfahren wegen der Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte. Sie enthalten fünf Handlungsfelder mit folgenden Zielen: 

  • Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge und Maschinen;
  • Reduzierung des konventionell betriebenen Kfz-Verkehrs in der Stadt Stuttgart um 20 Prozent;
  • Verkehrsbezogene Maßnahmen der Warnstufe Feinstaub;
  • Maßnahmen zu Holzfeuerungen der Warnstufe Feinstaub;
  • Maßnahmen bei der Stadtplanung und Stadtbegrünung.

Das Konzept sieht dabei ein stufenweises Vorgehen vor: Die erste Stufe setzt vor allem auf intensive Information der Bevölkerung und Nutzeranreize zur Veränderung des Verhaltens. Sollten die dadurch erzielten Verbesserungen nicht ausreichen, dann sind in einer zweiten Stufe zusätzliche verbindliche Maßnahmen vorgesehen.Dieses Vorgehen soll dazu führen, dass die Grenzwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid bis spätestens 2021 eingehalten werden.

Erste Ergebnisse der Kommentierungsphase werden auch bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 14. Juli vorgestellt und können dort diskutiert werden. Mit der gemeinsamen Bürgerinformationsveranstaltung verfolgen das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Stadt das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über denkbare Maßnahmen für die Luftreinhaltung zu informieren und gemeinsam mit Ihnen zu diskutieren. 

Die Ergebnisse der Veranstaltung am 14. Juli werden in das förmliche Verfahren einfließen, in dem das Regierungspräsidium den Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart in den kommenden Monaten aufstellen wird. In diesem Verfahren besteht noch einmal die Möglichkeit, zu dem Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans Stellung zu nehmen.

Weitere Informationen:

Luftreinhalteplanung Stuttgart

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